Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Berechnung Krankengeldzuschuss?
cyrix42:
Sie bezieht offenbar schon eine Auszahlung aus der VBL aufgrund einer Erwerbsminderungsrente. Damit ist ein Versicherungsfall eingetreten und der Auszahlungsbetrag ist aufgrund der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Kontostände ermittelt worden.
Koschte arbeitet aber derzeit weiter (in Teilzeit?) und zahlt deshalb auch weiterhin in die VBL ein (genauso wie ihr Arbeitgeber). Dies erhöht ihren VBL-Punktestand. Nur führt dies nicht ad hoc zu einer höheren Auszahlung aus der VBL für die derzeit laufende Erwerbsminderungsrente. Wohl aber erhöht sich dann bei Beantragung der Altersrente mit diesem nächsten Versicherungsfall der Auszahlungsbetrag aus der VBL, da dann eine erneute Berechnung mit den dann gültigen Kontoständen durchgeführt wird.
Dies ist aber alles am Thema von Markus‘ Frage vorbei. Er wollte wissen, wie sich der Krankengeldzuschuss berechnet. Er hat korrekt festgestellt, dass dieser die Differenz zwischen Bruttokrankengeld und Nettogehalt abdeckt (sofern vorhanden). Richtig ist auch, dass die Pflichtversicherung in der VBL weiterläuft. Dabei zahlt sowohl der AG seinen AG-Beitrag für dich weiter; und streckt deinen AN-Anteil vor bzw. verrechnet diesen mit dem Krankengeldzuschuss. (Diese Differenz kann aber durchaus auch negativ sein, welche dann nach Ende deiner Krankheit mit deinen nächsten Lohnzahlungen verrechnet wird.) Dadurch bist du weiterhin in der VBL versichert und erwirbst entsprechende Rentenansprüche.
Markus:
@cyrix42: Danke :-)
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