Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung, Auszahlung
Organisator:
--- Zitat von: Manuel85x am 17.05.2024 08:01 ---Der Formulierung zu Auszahlung war:
Zusätzlich beantrage ich unter Wahrung des § 37 TVÖD die entsprechende Vergütung der Tätigkeit gemäß Eingruppierungsvorschriften nach Vergütungsgruppe ... ab Antragsstellung.
--- End quote ---
Das klingt nicht nach einer ernsthaften Zahlungsaufforderung. Im Ergebnis wirds aber ein Richter entscheiden müssen.
McOldie:
Das Urteil entfaltet seine Rechtskraft zunächst nur bei eurem klagenden Kollegen. Der Arbeitgeber muss bei euch nicht reagieren. Ein "normaler" Arbeitgeber tut dies in der Regel aber. Ihr solltet aber euren Arbeitgeber schriftlich auf euren alten Antrag hinweisen und ihn zur entsprechenden Zahung hinweisen. Notfalls auch mit dem Gericht drohen.
MoinMoin:
Rechtskraft….korrekt
Und wenn er wissentlich, da er nun bösgläubig ist, nicht reagiert, dann kann da aber auch schneller Schadensersatz und Betrug gefordert und unterstellt werden.
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