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TVÖD Kündigungsfrist - untermonatig möglich?

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Thoth:
Hallo Schwarmintelligenz,

ich bin seit 7 Monaten bei einer Bundesbehörde beschäftigt (Tarif, TVÖD).

Habe nun die Zusage einer anderen Behörde, bei welcher ich als Beamter einsteige.

Die Ernennung ist für Mitte August vorgesehen (untermonatig).

Kann ich meinen Arbeitsvertrag auch zur Monatsmitte kündigen oder immer nur zum Monatsende?

Wie komme ich zur Mitte eines Monats raus? Nur durch einen Aufhebungsvertrag?

Organisator:
Zum Thema Kündigungsfristen würde ich einfach mal in den TVöD schauen.

Ich gehe aber davon aus, dass eine Kündigung nicht notwendig ist, da mit einer Ernennung als Beamter automatisch die vorherigen Arbeitsverhältnisse im öD enden. Hierzu kannst du einfach mal in den beamtenrechtlichen Vorschriften nachschauen.

ike:
Dann könnte er bis zum 15.08. als TB beim jetzigen AG arbeiten und ohne dem AG etwas sagen zu müssen ab 16.08. beim neuen Dienstherrn dienen und der alte AG würde in die Röhre schauen?

Eukalyptus:
Ist der Arbeitsvertrag nicht automatisch aufgehoben durch die Ernennungsurkunde? Mir war da so, als ob es eine gesetzliche Bestimmung dazu gäbe, zumindest beim selben Arbeitgeber/Dienstherren. Belege müssten andere liefern...

Chris

PS: Mea culpa - die Information hatte schon jemand gepostet.

2strong:
Gemäß § 12 Abs. 3 BBG erlischt mit der Ernennung ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn. Die Kündigung ist also nur dann entbehrlich, wenn die Ernennung zum Beamten durch den Bund ausgesprochen wird und der Bund auch der derzeitige Arbeitgeber ist (nicht bei allen Bundesbehörden ist der Bund auch Dienstherr).

Eine Kündigung zur Monatsmitte sieht der TVöD nicht vor. Aber ein solcher Termin lässt sich, falls überhaupt erforderlich, in einem Aufhebungsvertrag festlegen.

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