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[HB] Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit
goldencore:
Hallo!
Folgende Frage:
Ein verbeamteter Lehrer wird wegen Dienstunfähigkeit (psychische Erkrankung) lange vor Erreichen des Renteneintrittsalters in den Ruhestand versetzt. (Die Dienstunfähigkeit wird in diesem Bundesland anschließend regulär alle 2 Jahre überprüft.)
Er möchte eine freiberufliche Tätigkeit im Sportbereich in geringem Umfang ausüben. Dies wurde ihm sogar ärztlich angeraten, um nicht in seiner Depression zu versinken.
Nach meinen Recherchen wäre diese Tätigkeit, da sie weder im öffentlichen Dienst stattfindet, noch dienstliche Interessen der früheren Tätigkeit berührt, noch nicht einmal anzeigepflichtig, wobei das sicherheitshalber vermutlich trotzdem besser wäre.(https://ra-stracke.de/beamtenrecht/brauche-ich-eine-genehmigung-nebentaetigkeit-des-beamten-im-ruhestand/ )
Falls sie nicht angezeigt wird, müsste der Verdienst ja trotzdem irgendwo angezeigt werden, da ja gegebenenfalls die Ruhestandsbezüge gekürzt werden würden, falls der Verdienst zu hoch wäre. (Das wäre bei dem geringen Verdienst in der Nebentätigkeit praktisch wohl irrelevant.)
Kann jemand erläutern wie das zusammenpasst?
Casa:
Nein, weil du deine Frage in mehreren Foren stellst.
goldencore:
--- Zitat von: Casa am 17.05.2024 19:52 ---Nein, weil du deine Frage in mehreren Foren stellst.
--- End quote ---
Na und? Verstößt das gegen die Nutzungsregeln? Es sind doch nicht überall die gleichen Leute angemeldet.
HansGeorg:
Es gab dazu mal ein Urteil zu einer Tätigkeit als Yoga Lehrerin. Das Gericht befand, dass eine solche Tätigkeit bei einer Dienstunfähigkeit dem Ansehen des Beamtentums schaden würde und gab dem Dienstherren recht, der dies untersagte.
https://www.ra-kotz.de/entgeltliche-nebentaetigkeit-bei-krankheitsbedingter-dienstunfaehigkeit-eines-beamten.htm
goldencore:
Danke!
Das hatte ich auch schon gesehen. Allerdings ist die Yogalehrerin noch im Dienst und im Prinzip nur krank geschrieben. Im hier vorgestellten Fall wurde der Beamte bereits in den Ruhestand versetzt.
Da gelten dann andere Vorgaben, aber vermutlich ist das Thema dann doch etwas speziell.
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