Autor Thema: Rückzahlung Anwärterbezüge - Hessen  (Read 3547 times)

Mere

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Rückzahlung Anwärterbezüge - Hessen
« am: 18.05.2024 07:48 »
Unser Sohn hat beschlossen sein duales Studium im gehobenen Dienst abzubrechen, um Lehramt zu studieren

Jetzt geht es um die Rückzahlung der Anwärterbezüge:

- ist es rechtens das die Beträge auf einmal zurückgezahlt werden müssen (innerhalb eines Monats) - für einen 20 jährigen, der ein neues Studium anfangen will, ja nicht so einfach.
- in dem damaligen Vertrag stand: auf Rückzahlung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde - was bedeutet das genau?
- im letzten Jahr gab es ziemlich viel Unruhe wegen einer neuen Verbeamtungsregel, die rückwirkend greifen solle (nicht jeder wird mehr verbeamtet, sondern nur mit sehr guter Leistung) - wurde zwar dann wieder gekippt, allerdings wurden alle lange im Ungewissen gelassen.

Schon mal vielen Dank für die Antworten.


Casa

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Antw:Rückzahlung Anwärterbezüge - Hessen
« Antwort #2 am: 20.05.2024 17:02 »
Es kommt darauf an was konkret als Auflage im Rahmen von § 58 Abs. 3 HBesG vereinbart wurde.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Hessenbub

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Antw:Rückzahlung Anwärterbezüge - Hessen
« Antwort #3 am: 24.05.2024 08:39 »
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