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Nichtsdedtotrotz halte ich Ihre mangelnde Weitsicht für bedenklich.
Die Beamtenverbände werfen zu jeder Einkommensrunde ihren Zettel mit in den Hut, weil für sie im weitesten Sinne bzw INDIREKT mitverhandelt wird.
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Das fliegt (uns allen) in dem Augenblick um die Ohren, in dem die vom BVerfG gesetzen Leitplanken sich in massiv steigenden Grundbesoldungen manifestieren. Hier wird nämlich nicht in die andere Richtung "mitverhandelt". Da habe ich mit meiner Weitsicht zum Teil erhebliche Sorgen, wenn der Ministerialbote in der A3 am Ende mehr Netto rausbekommt, als ein studierter Ingenieur in der Kommunalverwaltung mit einer E11. Da ich weder Bote noch Ingenieur bin, habe ich hier keine Neidgedanken - nur gewisse Zweifel und Sorgen.
Letztendlich sind Besoldung und Bezahlung zwei grundverschiedene Angelegenheiten und MÜSSEN auch unterschiedlich definiert werden.
Ob das mit diesem System PKV/GKV überhaupt alles so richtig und sinnvoll ist, kann man darüber hinaus noch mal separat beleuchten - Für die TB spielen die Beiträge in der PKV aber so gut wie gar keine Rolle im Rahmen von Tarifverhandlungen.
Ich würde das nicht wiederkehrend so negativ sehen, Nelson, denn es liegt doch in der Hand der Besoldungsgesetzgeber,
a) zunächst einmal die qualitätssichernde Funktion der Besoldung sicherzustellen, was in allen Rechtskreisen zu einer deutlichen Anhebung der Grundbesoldung führen muss;
b) dafür eine umfassende Neubewertung der Ämter vorzunehmen, um so den öffentlichen Dienst weiterhin in die Zeit zu stellen;
c) darüber hinaus eine dann sachgerechte Zulagensystematik zu erstellen, die funktionsgerecht die neubewerteten Ämter in leistungsorientierter Absicht stärkt;
d) ggf. eine sachgerechte Beihilfesystematik zu entwickeln, und zwar das nur umso mehr, da ja durch die zunehmende Doppelstruktur von PKV und GKV sowieso eine entsprechende Neuorientierung notwendig ist;
e) ausweglos das Verhältnis beider Beschäftigungsarten im öffentlichen Dienst, also den Regelfall von Bediensteten im hoheitlichen Aufgabenspektrum und den weiteren Fall von Tarifbeschäftigung, sachgerecht weiter zu präzisieren.
Sobald also der Besoldungsgesetzgeber wieder anfangen würde, seine ihm gegebene Ermächtigung zu vollziehen und also zum Wohle des Volkes zu handeln, wie es seine Aufgabe ist, um so der Bevölkerung eine effizienten öffentlichen Dienst zu bescheren, und also in diesem Feld die Vermeidung von Politik durch ihre verfassungswidrige Simulation überwinden würde, würde er das tun, was das Bundesverfassungsgericht sei spätestens 2012 tut: sich sachgerechte Gedanken über den öffentlichen Dienst im 21. Jh. zu machen.
Sobald also wieder im Feld des Besoldungsrecht ernsthaft Politik betrieben werden wird und nicht mehr deren zunehmende Simulation, wird sich auch ein öffentlicher Dienst gestalten lassen, der zu deutlich höheren Personalkosten führen muss, da wiederkehrende "Sonderopfer" weder verfassungskonform noch qualitätserhaltend sind und durch ihre mindestens 20 Jahre vollzogene Anwendung zu starken Nachholeffekten führen mussten; er wird dann aber eben auch wieder stärker leistungsorientiert ausgerichtet sein und so dann tatsächlich im 21. Jh. ankommen. Eher lehensherrschaftliche Ausrichtungen von Politik haben sich dabei schon in der Vergangenheit als nicht hinreichend leistungsorientiert gezeigt, weshalb wir heute nicht mehr in einem Feudalsystem leben. Irgendwann - so ist zu vermuten - wird das auch dem einen oder anderen Besoldungsgestzgeber der Zukunft auffallen.
Denn die Alternative zu einem effektiven öffentlichen Dienst wird sein: Entscheidungen über 60 anhängige Vorlagebeschlüsse abzuwarten und weiterhin simulierend darauf zu reagieren, was zu kaum einer geringeren Zahl an Vorlagebeschlüssen führen wird, sodass durch die Verweigerung von Politik die Personalkosten nichtsdestotrotz immer weiter steigen werden. Für die Erkenntnis dieses Beitrags - so darf man vermuten - werden die 17 Besoldungsgesetzgeber noch ein paar Jährchen brauchen, so ist es zumindest nach den letzten Jahren anzunehmen. Aber irgendwann dann wird einer von ihnen anfangen müssen, wieder Politik im Feld der Besoldungspolitik zu beginnen. Denn alles andere wird schlichtweg zu teuer werden.