Autor Thema: Tarifrunde 2025  (Read 110844 times)

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,555
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #225 am: 23.10.2024 09:49 »
Verstehe ich das richtig: 15% über Bürgergeld bedeutet in Deiner Welt "Maß und Mitte" zu verlassen?

Nein, aber wenn es in der Besoldungsstruktur dazu führt, dass man in der A9 als Single ohne Kinder eine Nettoalimentation von deutlich über 4000€ erhält, dann werden "Maß und Mitte" verletzt.

Ich finde es gerade nicht.. Wo wurde das hier so behauptet?

Das ist ja das Lustige: Alle klagen und zetern und zitieren die Besoldungsleitplanken - aber keiner(!) entwickelt hier mal gedanklich eine Besoldungsmatrix, die allen rechtlichen Gegebenheiten genügen würde. ;)

Taigawolf

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 207
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #226 am: 23.10.2024 10:44 »
Das ist ja das Lustige: Alle klagen und zetern und zitieren die Besoldungsleitplanken - aber keiner(!) entwickelt hier mal gedanklich eine Besoldungsmatrix, die allen rechtlichen Gegebenheiten genügen würde. ;)

Die Frage für mich ist, ob das aus dreierlei Gesichtspunkten denn überhaupt klug wäre. Vielleicht ist das auch der Grund, warum hier bei dem Thema manchenorts Zurückhaltung herrscht.

Denn erstens sollte ein eh schon unteralimentierter Beamter nicht auch noch als freiwillige Zusatzaufgabe Arbeiten übernehmen, die dem Besoldungsgesetzgeber obliegen. Warum sollte man dann zweitens die "Denkfaulen" auch noch in ihrer Vorgehensweise bestärken und ihnen das Denken abnehmen? Drittens könnte es -wie Swen schön ausgeführt hat- am Ende sogar noch gegen uns verwendet werden.

In der Gesamtschau wäre das doch der Jackpot für einen denkfaulen Besoldungsgesetzgeber, der seine Arbeit kostenlos outgesourct hat und das auch noch an Beamte, die er sowieso schon unterbezahlt. Die haben dann auch noch die Gedanken geliefert, wie man das auch schön beibehalten bzw. weiter tricksen kann, und das auch noch umsonst.

Daher meine etwas ironisch gemeinte Frage: Sind Sie zufällig im BMI tätig?

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,150
  • Bundesbeamter
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #227 am: 23.10.2024 10:46 »
@ Nelson

Selbstverständlich wurde dieser Schritt schon vollzogen. Siehe Link:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.msg335470.html#msg335470

Wie realistisch so eine Besoldungstabelle in der Umsetzung ist steht auf einem anderen Blatt. Auch denke ich eine Anhebung um ca. 40% würde ggf ausreichen. Eine komplette Ämterneubewertung wäre natürlich auch möglich. Wie immer die dann aussehen mag.

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 381
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #228 am: 23.10.2024 11:04 »
Danke PolareuD

Nelson, A9 Stufe 1 ledig ohne Kinder wären dann ca. 3695,00 Euro netto abzüglich PKV. Das ist weit weg von den Dir propagierten "deutlich über 4.000 €"..

Ich bin derzeit in A9/7 verh., 2 Kinder, Steuerkl. 4 ohne Faktor und habe mit zwei tätigkeitsbezogenen Zulagen 3.750,00 netto

Das mit dem " Maß und Mitte" kann ich in leiner Weise nachvollziehen.

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,555
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #229 am: 23.10.2024 11:31 »
... Daher meine etwas ironisch gemeinte Frage: Sind Sie zufällig im BMI tätig?

Ich nehme das mal als Kompliment ;)


@ Nelson

Selbstverständlich wurde dieser Schritt schon vollzogen. Siehe Link:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.msg335470.html#msg335470
...

... und siehe da: In der A9/5 kommen wir bei der Nettoalimentation schon an die 4000€ ran.

(du scheinst einen anderen Rechner zu benutzen, bebolus: Deine A9/7 ergeben in der verlinkten Tabelle ein Jahresbrutto von 75k, welches bei STKl.1 ohne Kinder zu ca. 4600€ Nettosold führt).

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,309
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #230 am: 23.10.2024 11:51 »
@Swen:

Ich fürchte, dass wir beide ein wenig aneinander vorbei debattieren - aber das ist auch gar nicht schlimm oder verkehrt, weil wir das Problem und die sich daraus ergebenden Lösungen schlicht aus einem anderen Blickwinkel betrachten. Du beschränkst Dich auf den verfassungsrechtlichen Rahmen, die bestehenden und gerichtlich festgestellten Verletzungen desselben, und zeigst die verbliebenen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Juristisch hochprofessionell belässt Du den Auftrag zur Lösung bei den Besoldungsgesetzgebern (also denen mit der Denkfaulheit ;) ), stellst keine eigenen Ideen oder Vorstellungen in den Raum, und nimmst zu den Vorschlägen der Diskussionsteilnehmer (wie mir) ausschließlich eine rechtliche Stellung.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich das wirklich bewundere und aus Deinen Beiträgen viel mitnehmen konnte. :)

Meine Sorgen bezüglich der kommenden Entwicklung konntest Du dabei jedoch nur bedingt zerstreuen. Final bewerten wird eine Lösung der Souverän. Letzterer ist (und das gilt für viele westliche Demokratien) in den letzten Jahren nicht unbedingt zufriedener geworden. Sollte er zu der Erkenntnis kommen, dass eine final verfassungsrechtlich konforme Besoldung "Maß und Mitte" verlässt, wäre das sicher nicht besonders förderlich für das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen und Behörden. Dass es "Angriffe" auf Besoldungserhöhungen geben wird, ist sicher unbestritten. Der Verweis auf die Verfassung verliert als Argument zumindest in der Wahrnehmung vieler Menschen auch immer mehr an Gewicht - wie man sehr schön beim Thema Asyl beobachten kann. Ob die Politik im Rahmen einer repräsentativen, parlamentarischen Demokratie ihre Denkfaulheit überwindet, oder ob sie in dieser Form den Problemen des 21. Jahrhunderts überhaupt noch gewachsen ist, wird die Zeit zeigen. Die Besoldung der Beamten ist in diesem Zusammenhang aber auch nur ein ganz kleiner Baustein.

Die Dinge werden ihren Weg gehen.

@ Nelson

Das wiederkehrende Problem in Deiner Sichtweise ist meines Erachtens ein Fünffaches, nämlich erstens, dass Du eine Diskussion führen willst, die sachlich nicht geführt werden kann, da unsere Verfassung auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland als höchste Norm uneingeschränkte Gültigkeit beansprucht. Ihr Rahmen wird rechtskräftig durch das Bundesverfassungsgericht ausgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat jenen Rahmen hinsichtlich Art. 33 Abs. 5 GG mittlerweile bis tief ins Detail ausgelegt. Eine Diskussion außerhalb dieses Rahmens kann man führen, sie ist aber unerheblich, weil sie keine verfassungsrechtliche Substanz hätte und damit unsachlich und also ohne Substanz bliebe.

Zweitens habe ich Dir bereits in der Vergangenheit und auch jetzt ein weiteres Mal gezeigt, dass der Besoldungsgesetzgeber innerhalb des vorliegenden verfassungsrechtlichen Rahmens über einen weiten Entscheidungsspielraum verfügt, sodass Dich Deine sachlich regelmäßig nicht statthafte alleinige Betrachtung des Mindestabstandsgebots zu falschen Schlüssen führt, die Du aber dennoch regelmäßig weiterführst, ohne dass Deine These zwangsläufig exorbitant ansteigender Grundgehaltssätze zu belegen wäre. Insofern verstehen wir uns hier nicht miss, sondern hältst Du regelmäßig Deine provokante These aufrecht, ohne dass daraus ein sachlicher Erkenntnisgewinn resultieren könnte (man muss das leider so deutlich formulieren).

Drittens hat der Besoldungsgesetzgeber die nun von Dir beschriebene Problematik einer schwierigen Vermitttelbarkeit selbst heraufbeschworen. Es liegt also in seiner Verantwortung, wieder für eine verfassungskonforme Alimentation zu sorgen und das der Bevölkerung zu erklären. So ist unser demokratisches Gemeinwesen nunmal verfasst.

Viertens gibt es DEN Souverän nicht, sondern haben wir viele Millionen Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer sie umgebenden Umwelt orientieren. Die Politik sieht sich verpflichtet - und sei es auch nur, um wiedergewählt zu werden -, ihnen ihre Politik zu erklären. Das ist in unserem Fall zugleich ganz einfach: Es lässt sich das nicht statthafte "Sonderopfer", das allen Beamten in Deutschland in mindestens den letzten zwei Jahrzehnten abverlangt worden ist, nachweisen. Die Beamten verfügen über das grundrechtsgleiche Individualrecht, amtsangemessen alimentiert zu werden. Der größte Teil der Bevölkerung möchte gerne eine funktionierende öffentliche Verwaltung. Das wird zukünftig mehr Geld kosten und kann politisch so vollzogen werden, dass der öffentliche Dienst zugleich leistungsstärker wird.

Ergo: Deine sachlich nicht zu erhärtende These, dass das Mindestabstandsgebot zu exorbitant hohen Grundgehaltssätzen führen muss, ist falsch und wird auch nicht dadurch richtiger, dass Du sie regelmäßig und darüber hinaus wiederkehrend (wenn auch nicht mit jedem Beitrag) in polemischer Weise wiederholst. Ich wäre Dir also verbunden, wenn Du das seinlassen würdest, da es nur Stress macht und damit andere Diskussionen erschwert oder verhindert, wenn man wiederkehrend von Null anfangen muss, und zwar wiederkehrend unter einer polemischen Betrachtungsweise . Und um hier nicht missverstanden zu werden, ich finde Polemik gut und als rhetorisches Mittel durchaus auch wiederkehrend sinnvoll - aber nicht in Sachfragen, die hinreichend besprochen und geklärt worden sind, wie das hier der Fall ist. Denn dann wird Polemik irgendwann nur noch langweilig und unterbindet zugleich notwendige andere Diskussionen wie bspw. die von BlauesBlau angestoßene.

Und damit Fünftens: Da Du Dich nicht in der Lage siehst, eine entsprechende Systematik zu erstellen, wäre ich Dir verbunden, wenn Du nun damit aufhören könntest, anderen wie jetzt bebolus das unsachlich vorzuwerfen. Das Klima in so vielen Foren ist vergiftet, es muss hier nicht auch noch vergiftet werden. Unsachlich ist Dein Vorwurf, weil Du Dich selbst außerstande siehst, entsprechende Ausführungen zu machen.

Pardon, dass ich nun deutlicher geworden bin. Aber da die von Dir wiederkehrend fortgeführte Diskussion ohne sachlichen Grund - Deine These ist sachlich falsch und als solche umfassend nachgewiesen - erinnert mich das, was Du vollziehst, an die Anfangzeit unserer Diskussionen hier, als vielfach unendlich lang über geklärte Sachfragen debattiert wurde. Damals war vielen nicht klar, dass die jeweilige Sachfrage geklärt war, weshalb solche Diskussionen notwendig waren. Heute kennen sich hier genügend viele Kolleginnen und Kollegen aus, sodass wir nicht wieder methodisch an den Anfang der Thematik "amtsangemessene Alimentation" zurückkehren müssen. Denn das fördert keine sachlichen Diskussionen, sondern unterbindet sie.

Ergo: Ich freue mich auf ein anderes Thema, dass von Dir polemisch gewürzt wird - das Thema exorbitant zu hoher Grundgehaltssätze ist inhaltlich abgegrast, da Du keine neuen Argumente bringst.
« Last Edit: 23.10.2024 11:57 von SwenTanortsch »

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 381
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #231 am: 23.10.2024 11:55 »
... Daher meine etwas ironisch gemeinte Frage: Sind Sie zufällig im BMI tätig?

Ich nehme das mal als Kompliment ;)


@ Nelson

Selbstverständlich wurde dieser Schritt schon vollzogen. Siehe Link:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.msg335470.html#msg335470
...

... und siehe da: In der A9/5 kommen wir bei der Nettoalimentation schon an die 4000€ ran.

(du scheinst einen anderen Rechner zu benutzen, bebolus: Deine A9/7 ergeben in der verlinkten Tabelle ein Jahresbrutto von 75k, welches bei STKl.1 ohne Kinder zu ca. 4600€ Nettosold führt).

Ich muss es leider wieder schreiben: bitte nochmal richtig lesen und die beiden Tabellen nach soll und ist unterscheiden

Was ich geschrieben habe ist so richtig.

BlauesBlau

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #232 am: 23.10.2024 14:49 »
@Swen
Wenn ich Dich richtig verstehe, sind die Besoldungsordnungen aller 17 Besoldungskreise u.a. durch die „Wertigkeits-Verstümmelung“ der Einstiegsämter der A-Besoldung in extremer Weise amtsunangemessen.
Das bedeutet, dass durch diese Ämterinflation ebenfalls ein materieller Verlust eingetreten ist.
Diese Ämterinflation ist allerdings doch erst so offensichtlich durch Streichung von Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen zu Tage getreten, nachdem das Bundesverfassungsgericht erste Urteile zur Beamtenbesoldung erteilt hat, um den Gesetzgeber wieder auf Spur zu bringen – das Gegenteil war leider der Fall.
Wenn wir nun davon ausgehen, dass die höheren Ämter noch in sich eine konsistente innere Wertigkeit besitzen (die Amtsträger der entsprechenden Besoldungsgruppen verfügen über vergleichbare Qualifikationen, Verantwortung, etc.) könnte man doch den Vergleich mit der Privatwirtschaft in diesen Gruppen anstellen um dann „vom Dach her“ die Besoldung wieder auf festes Fundament zu stellen.
So wie es der Deutsche Richterbund fordert könnte man die Grundbesoldung eines R1 Richters/Staatsanwalts an vergleichbare Positionen in der Privatwirtschaft orientieren. 
Da, wie Du auch schreibst, die Besoldungsordnungen miteinander in Beziehung stehen könnte man nun die A-Ordnung überarbeiten. Heute durchläuft ein R1 Richter Besoldungsmäßig die Besoldungsstufen a13-a15 – hier hätten wir dann schonmal den höheren Dienst Gehältsmäßig nahezu abgedeckt. Das Spitzenamt A16 müsste dann, ebenfall wie R2 noch darüber liegen.
Auch die W-Besoldung lehnt sich an der a15 Besoldung an.
Nun könnten wir die Gehälter der übrigen Besoldungsgruppen anhand der Abstände ausrechnen.
So hätten wir nicht gewürfelte Ämterneubewertungen, denn das bestehende, tradierte System wäre damit gerettet; aber wir hätten Gehälter, die mit der PW mithalten könnten und die dennoch, oder gerade deshalb auch politisch erklärbar wären.

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,555
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #233 am: 23.10.2024 15:55 »
@Swen: Doch, Du missverstehst mich, weil ich mir tatsächlich erlaube, eventuell(!) mögliche Entwicklungen einer nichtsachlichen(!) Beleuchtung zu unterziehen.

Ja, das ist verfassungsrechtlich absolut(!) unbeachtlich.

Damit ist eigentlich alles gesagt. (Was ich oben eigentlich auch zum Ausdruck gebracht habe).

-----

@bebolus:

Ich habe meinen Monokel mal gerade gerückt und noch mal gaaaanz genau hingeguckt: In der SOLL-Tabelle von PolareuD steht unter A9/Stufe 7: 75.178,16 €

Flux im Rechner nach einer ähnlichen Besoldung gesucht und in der Beamte Bund fündig geworden: A13/Stufe 7 wird aktuell mit 75181.32 € besoldet. Die 3 Euro Unterschied schenken wir uns, okay?

Jetzt beginnt es aufregend zu werden: Nach dem Klick auf den Tabellenwert öffnet der Rechner die Berechung und siehe da: 4613.10 € erhält man netto pro Monat als Single ohne Kinder in der StKl. 1. Auch eine PKV wird die 4 nicht fallen lassen.

Was siehst Du, was ich nicht sehe?




BVerfGBeliever

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 523
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #234 am: 23.10.2024 16:04 »
@Nelson, @Swen, @lotsch, @clarion, @LehrerBW, @Taigawolf, @photosynthese, @BlauesBlau, @BWBoy, @bebolus, @PolareuD, interessante Diskussion!
(und zumindest aus meiner Sicht deutlich spannender, als beispielsweise über die GKV/PKV zu streiten..)

Mein erster Gedanke zum Thema war ebenfalls der Hochschulbereich, wo es ja spätestens seit Einführung der W-Besoldung eine durchaus ausgeprägte Leistungskomponente gibt, die möglicherweise unter anderem im internationalen (Berufungs-)Wettbewerb ihre nachvollziehbare Berechtigung findet.

Ansonsten sehe ich es persönlich ähnlich wie @BWBoy und finde eine etwaige Leistungskomponente (die dann z.B. im aktuellen System dazu führen könnte, dass ein Beamter temporär ein oder zwei Besoldungsgruppen "hochklettern" könnte) deutlich "sinnvoller" als irgendwelche abstrusen leistungslosen Zuschlagsorgien, die z.B. laut BBVAngG-Entwurf dazu führen, dass "bei Dienstantritt in einer ungelernten Tätigkeit ein Beamter, weil er verheiratet ist und 2 Kinder hat, künftig ein höheres Einkommen haben soll, als ein Beamter, der ein dreijähriges Studium absolviert hat, seit 8 Jahren im Dienst ist und bereits befördert wurde, aber ledig und kinderlos ist", wie es der DRB in seiner Stellungnahme griffig formuliert hat.

Weitreichendere Änderungen im Besoldungssystem wären unter Umständen ebenfalls spannend. Allerdings dürfte dies in meinen Augen die Besoldungsgesetzgeber nicht von ihrer Verpflichtung entbinden, endlich insgesamt deutlich mehr Geld aufzuwenden, um zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zurückzukehren.

Aber möglicherweise sähe es ja auf dem Papier etwas netter aus, statt einer (beispielhaften) 30%-igen Erhöhung für alle im aktuellen System alternativ ein neues System aufzusetzen, das im Ergebnis zu einer (beispielhaften) Erhöhung in einem 15%-45%-Fenster führen würde, je nach individueller "Leistung".
« Last Edit: 23.10.2024 16:11 von BVerfGBeliever »

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 381
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #235 am: 23.10.2024 17:38 »
@bebolus:

Ich habe meinen Monokel mal gerade gerückt und noch mal gaaaanz genau hingeguckt: In der SOLL-Tabelle von PolareuD steht unter A9/Stufe 7: 75.178,16 €

Flux im Rechner nach einer ähnlichen Besoldung gesucht und in der Beamte Bund fündig geworden: A13/Stufe 7 wird aktuell mit 75181.32 € besoldet. Die 3 Euro Unterschied schenken wir uns, okay?

Jetzt beginnt es aufregend zu werden: Nach dem Klick auf den Tabellenwert öffnet der Rechner die Berechung und siehe da: 4613.10 € erhält man netto pro Monat als Single ohne Kinder in der StKl. 1. Auch eine PKV wird die 4 nicht fallen lassen.

Was siehst Du, was ich nicht sehe?

Ich sehe folgendes:

(...)Sollte er zu der Erkenntnis kommen, dass eine final verfassungsrechtlich konforme Besoldung "Maß und Mitte" verlässt, wäre das sicher nicht besonders förderlich für das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen und Behörden. (...)

Verstehe ich das richtig: 15% über Bürgergeld bedeutet in Deiner Welt "Maß und Mitte" zu verlassen?

Nein, aber wenn es in der Besoldungsstruktur dazu führt, dass man in der A9 als Single ohne Kinder eine Nettoalimentation von deutlich über 4000€ erhält, dann werden "Maß und Mitte" verletzt.


Nelson, A9 Stufe 1 ledig ohne Kinder wären [Anm.: nach der unteren, "neuen" Tabelle] dann ca. 3695,00 Euro netto abzüglich PKV. Das ist weit weg von den Dir propagierten "deutlich über 4.000 €"..

Ich bin derzeit in A9/7 verh., 2 Kinder, Steuerkl. 4 ohne Faktor [Anm.: natürlich nach der derzeitigen Tabelle] und habe mit zwei tätigkeitsbezogenen Zulagen 3.750,00 netto

Das mit dem " Maß und Mitte" kann ich in leiner Weise nachvollziehen.


... und siehe da: In der A9/5 [Anm.: Ja, das wäre so, dauert dann aber auch 18 Jahre mit Vorbereitungsdienst bzw. Studium] kommen wir bei der Nettoalimentation schon an die 4000€ ran.

(du scheinst einen anderen Rechner zu benutzen, bebolus: Deine A9/7 ergeben in der verlinkten Tabelle ein Jahresbrutto von 75k, welches bei STKl.1 ohne Kinder zu ca. 4600€ Nettosold führt). [Welchen Rechner ich benutze ist egal, da es bei A9/7 um meinen IST-ZUSTAND und somit natürlich um die derzeitige Tabelle geht. Es wurde von mir auch so geschrieben (s.o.)]

Ich muss es leider wieder schreiben: bitte nochmal richtig lesen und die beiden Tabellen nach soll und ist unterscheiden

Was ich geschrieben habe ist so richtig.

@bebolus:

Ich habe meinen Monokel mal gerade gerückt und noch mal gaaaanz genau hingeguckt: In der SOLL-Tabelle von PolareuD steht unter A9/Stufe 7: 75.178,16 €

Flux im Rechner nach einer ähnlichen Besoldung gesucht und in der Beamte Bund fündig geworden: A13/Stufe 7 wird aktuell mit 75181.32 € besoldet. Die 3 Euro Unterschied schenken wir uns, okay?

Jetzt beginnt es aufregend zu werden: Nach dem Klick auf den Tabellenwert öffnet der Rechner die Berechung und siehe da: 4613.10 € erhält man netto pro Monat als Single ohne Kinder in der StKl. 1. Auch eine PKV wird die 4 nicht fallen lassen.

Was siehst Du, was ich nicht sehe?

@NelsonMuntz
Ich hoffe, dass Du Deine These bezüglich der überbezahlten Single-A9er -so es denn überhaupt zur Anwendung der unteren, fiktiven Tabelle kommen würde- überdenkst.

Bei Fragen einfach nochmal zitieren und wieder etwas anderes behaupten.

Gruß

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,309
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #236 am: 23.10.2024 17:45 »
Es ist gut, dass Du nun, lieber Nelson, Deine Annahme, es seien zur Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation notwendigerweise exorbitant anzuhebende Grundgehaltssätze nötig, nun selbst als

Ja, das ist verfassungsrechtlich absolut(!) unbeachtlich
bezeichnest, um damit diese Auffassung ad acta zu legen, da sie sachlich keinen Nährwert hat und also über wiederkehrende Provokation nicht hinausreicht. Insofern können wir nun endlich wieder zu notwendigen Diskussionen zurückkehren, da Du ja diese These nun nicht mehr vertrittst, gut so!

Darüber hinaus ist die Frage, ob dieser Teil des Forums tatsächlich der richtig Ort für ggf. systematische Diskussionen ist; denn sie gehört offensichtlich in das allgemeine Forum und nicht in das Thema "Tarifrunde 2025". Entsprechend antworte ich BlauesBlau dort.

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 381
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #237 am: 23.10.2024 17:51 »
Ansonsten sehe ich es persönlich ähnlich wie @BWBoy und finde eine etwaige Leistungskomponente (die dann z.B. im aktuellen System dazu führen könnte, dass ein Beamter temporär ein oder zwei Besoldungsgruppen "hochklettern" könnte) deutlich "sinnvoller" als irgendwelche abstrusen leistungslosen Zuschlagsorgien, (...)

Aus meiner Erfahrung sehe sowas eher skeptisch. Die bei uns vergebenen Leistungsprämien sind weder in ihrer Höhe noch in ihrer eigentlichen Vergabe, nennen wir es mal, transparent. Vergebene Prämien werden nur den begünstigten Beamten offenbart, was es für einen nicht begünstigten Beamten schwer macht eine -notfalls gerichtliche- Überprüfung durchzuführen. Abgesehen davon war ich in der Vergangeheit regelmäßig Begünstigter von Leistungsprämien (in unterschiedlichsten, schwankenden und selbst für mich nicht logisch zu erklärenden Beträgen), aber kenne bei uns niemanden, der eine Leistungszulage erhälten hätte. Wenn angedachte "Leistungskomponenten" künftig zu einer amtangemessen Besoldung beitragen sollen, müssen diese Komponenten meiner Meinung nach zu 100% glasklar vergeben werden können und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Da fehlt es mir, insbesondere im Hinblick auf das Beurteilungsgeschehen, welches ich in meiner gesamten Laufbahn beobachten musste, und auf die oben geschilderte Vergabepraxis der Leistungsprämien, ehrlich gesagt an Vorstellungskraft.

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,555
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #238 am: 23.10.2024 18:05 »
Lieber bebolus, ich habe die A9 zunächst doch völlig ohne Erfahrungsstufe genannt.

Da du selbst eine A9/7 besetzt, scheint mir ein Blick auf einen solchen Tabellenwert nicht unangebracht, denn am Ende unterscheidet sich die Wertigkeit Deines Amtes von dem eines A9/6 oder A9/8 worin konkret?

@Swen :

Ich habe das nie zwingend behauptet, sondern lediglich Probleme in meiner(!) mathematischen Abbildung der Leitplanken formuliert. Diese Probleme waren aber nie rechtlicher Natur, sondern bezogen sich stets auf einen gesellschaftlichen Bewertungsprozess, der ja häufig von emotionaler Natur geprägt ist. Insofern habe ich Deinen Ausführungen auch an keinem Punkte sachlich widersprechen wollen.

Aber du hast vollkommen Recht: Zurück zur Tarifrunde! :)

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 381
Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #239 am: 23.10.2024 18:10 »
Lieber bebolus, ich habe die A9 zunächst doch völlig ohne Erfahrungsstufe genannt.

Da du selbst eine A9/7 besetzt, scheint mir ein Blick auf einen solchen Tabellenwert nicht unangebracht, denn am Ende unterscheidet sich die Wertigkeit Deines Amtes von dem eines A9/6 oder A9/8 worin konkret?


.. in der dienstlichen Erfahrung