Autor Thema: Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD  (Read 2466 times)

Thess

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Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD
« am: 18.05.2024 09:50 »
EIn herzliches Hallo an die Community,

leider möchte ich hier eine möglicher Weise nervige Frage stellen. Nämlich die zum Verdienst. Es ist mir nicht mögllich, exakt herauszufinden, was ich bei meinem Job im ÖD verdienen werde. Ich habe bisher nicht im ÖD gearbeitet. Die Suche im Netz ergibt unterschiedliche Werte. Es ist nie klar was die Tabellen schon berücksichtigen und welche Tarifvereinbarungen wann wie und für wen gelten.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen?

Es geht um den Verdienst in einer Anstellung beider Uni in NRW. Bisher ist kein Vertrag unterschrieben (kommt aber), weshalb ich noch nicht mal weiß, ob es TVÖD oder TV-L ist. Ich gehe mal von TV-L aus.

Hier würde es die Gruppe 9a und Stufe 5.

Sind das bis Okt. 24 3939eur + 150eur Monatlich wegen dem Infl.ausgelich.
Ab Nov. 24 +200eur (4239),
Ab Feb. 25 dann + 5,5% (4472)? Kann ich irgendwie nicht glauben.

Auch Zulagen bei Arbeiten mit Strahlung wären interessant. hier bemühe ich aber nochmal die Suche.

Danke!



 


MoinMoin

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Antw:Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD
« Antwort #1 am: 18.05.2024 09:55 »
Uni dürfte TVL sein.

Stufe 3 maximal sofern du nichts anderes verhandelt hast.
Für die stufe 5 musst du den AG überzeugen, dass er dir förderliche Zeiten anerkennt.

Btw sowas bespricht man in der Regel in dem Vorstellungsgespräch in dem sich der AG dir vorstellt.

Thess

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Antw:Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD
« Antwort #2 am: 18.05.2024 10:34 »
Stufe 5 ist abgesprochen.
Welche Höhe die Besoldung dann hat ist jedoch ungewiss.

MoinMoin

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Antw:Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD
« Antwort #3 am: 18.05.2024 11:06 »
Also der AG weiß nicht wo die Tätigkeiten die er übertragen will eingruppiert sind?
Sowas weiß man doch bevor ausgeschrieben wird!🥴
Auch sollte der AG doch wissen, welches Tarifwerk er ist.

Quasselstrippe

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Antw:Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD
« Antwort #4 am: 18.05.2024 12:07 »
Hallo Thess,

da Du hier bisher nicht viele Antworten erhalten hast, hier ein paar Hinweise von mir, auch wenn ich mich nicht unbedingt als besonders kompetent in der Sache ansehe. Ich habe Deine Tabellenwerte nicht kontrolliert, sondern gehe nur auf Deine Aussagen ein und setze voraus, dass wir vom TV-L sprechen, was aber typisch für eine Universität wäre.

die Zeit bis Oktober: die Tarifeinigung im TV-L sieht meines Wissens vor, dass die Inflationsausgleichszahlung nur an Personen ausgezahlt wird, die zu einem bestimmten Stichtag im Jahr 2023 bereits im Dienst waren... ich bin der Meinung, dass das in allen TV-L-Ländern gilt. Das solltest Du also prüfen... ob NRW da einen besonderen Weg geht und mehr zahlt, weiß ich nicht, gehöre nicht zu NRW.

Ab Oktober 2024 bis Januar 2025: plus 200 Euro für die Vollzeitstelle müsste stimmen und wird meines Wissens auf die Tabellenbruttobeträge berechnet, also ohne eine etwaige Inflationsausgleichszahlung, also auf die 3.939; aber das Entgelt müsste dann von 3.939 auf 4.139 hoch gehen und nicht auf 4.239

Ab Februar 2025: die +5,5% auf 4.139 Euro sind dann natürlich auch weniger als 5,5% auf 4.239

Vielleicht schaust Du Dir das nochmal an... bzw. falls jemand meint, dass meine Kommentare für NRW nicht stimmen, wäre eine Berichtigung super!

Viele Grüße
Quasselstrippe


Wabi Sabi

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Antw:Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD
« Antwort #5 am: 18.05.2024 12:40 »
Na, so schwer ist das doch nicht. ;) Hier die Fundstellen:

Gültigkeit der Tabelle: 01.12.2022 - 31.10.2024
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2023&matrix=1

+ 120 Euro monatlich (für Januar) bis Oktober 2024, steuerfrei gemäß § 3 Nr. 11c EStG
Siehe (dort § 3):
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l-inflationsausgleich

Gültigkeit der Tabelle: 01.11.2024 - 31.01.2025
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2024&matrix=1

Gültigkeit der Tabelle: ab 01.02.2025
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&matrix=1

Ergibt sich alles hieraus:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l-tarifeinigung-2023
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Thess

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Antw:Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD
« Antwort #6 am: 18.05.2024 13:24 »
OK, herzlichen Dank euch beiden! Ich war immer verwirrt durch Tabellen, die mit Sternchen gekennzeichnet waren. Da hieß es vorläufiger Wert usw.

Das sind dann 3939,07 + 120 steuerfrei bis einschl. Okt 24 (für jeden der mind. 1 Tag in deisem Monat arbeitete) + 2908,94 13. Gehalt.
Ab Nov. 2024 dann 4139,07.
Ab Febr. 2025 dann 4366,72.

Wie sieht es denn mit einer Erschwerniszulage im Umgang mit Strahlung aus? ZB Röntengen- oder UV-Strahlung, oder andere Wellenlängen. Hierzu kann ich leider ebenso nichts finden. Gibt es für zB Angestellte in dar Radiologie oder Forschung nicht irgendeine Zulage.

Die EZuIV hab ich mir durchgelesen. Ist leider eher auf spezielle Dienste bezogen.
Sorry, mir scheint der zukünftige Arbeitgeber wählt das für Ihn günstigste. Zulagen müssen eigens angesprochen werden. So hörte ich jedenfalls mehrfach.

Dankeschön!





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Wabi Sabi

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Antw:Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD
« Antwort #7 am: 18.05.2024 14:12 »
Vorläufig sind die o. g. Tabellenwerte ab 1.11.2024 daher, da der die Tarifeinigung vom 9.12.2023 umsetzende Änderungstarifvertrag zum TV-L noch nicht von den Tarifvertragsparteien unterschrieben ist. Dies wird wohl nicht vor Mitte des Jahres geschehen (vielleicht noch vor den Sommerferien  :) ).

Ein "13. Gehalt" gibt es nicht, sondern eine Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L. Hier sei neben der Lektüre des Absatzes 2 auch die des Absatzes 4 Satz 1 empfohlen.  ;)

Tarifliche Zulagen sind naturgemäß tariflich geregelt, so z. B. in § 19 TV-L oder in den einzelnen einschlägigen (tätigkeitsbezogenen) Abschnitten der Entgeltordnung zum TV-L. diese müssen nicht "angesprochen" werden, sondern entstehen automatisch mit Verwirklichung der tatbestandlichen Voraussetzungen.

Inwiefern der jeweilige Arbeitgeber außertarifliche Zulagen zahlt, kann nur bei diesem in Erfahrung gebracht werden.

Warum die EZulV als beamtenrechtliche Regelung des Bundes hier für das Arbeitsverhältnis eines Landes-Tarifbeschäftigten in Betracht kommen sollte, kann ich erst einmal nicht nachvollziehen.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Quasselstrippe

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Antw:Tariftabellenwirrwarr für Neuling im ÖD
« Antwort #8 am: 18.05.2024 19:43 »
die Zeit bis Oktober: die Tarifeinigung im TV-L sieht meines Wissens vor, dass die Inflationsausgleichszahlung nur an Personen ausgezahlt wird, die zu einem bestimmten Stichtag im Jahr 2023 bereits im Dienst waren...
hier habe ich mich vertan... die große Einmalzahlung war davon abhängig, dass man in 2023 im Dienst war; die monatlichen Beträge setzen nur voraus, dass man in dem betreffenden Monat im Dienst ist... das wollte ich der Vollständigkeit halber korrigieren, damit niemand auf meine Aussage oben hereinfällt

I'm sorry
Quasselstrippe