Hallo Thess,
da Du hier bisher nicht viele Antworten erhalten hast, hier ein paar Hinweise von mir, auch wenn ich mich nicht unbedingt als besonders kompetent in der Sache ansehe. Ich habe Deine Tabellenwerte nicht kontrolliert, sondern gehe nur auf Deine Aussagen ein und setze voraus, dass wir vom TV-L sprechen, was aber typisch für eine Universität wäre.
die Zeit bis Oktober: die Tarifeinigung im TV-L sieht meines Wissens vor, dass die Inflationsausgleichszahlung nur an Personen ausgezahlt wird, die zu einem bestimmten Stichtag im Jahr 2023 bereits im Dienst waren... ich bin der Meinung, dass das in allen TV-L-Ländern gilt. Das solltest Du also prüfen... ob NRW da einen besonderen Weg geht und mehr zahlt, weiß ich nicht, gehöre nicht zu NRW.
Ab Oktober 2024 bis Januar 2025: plus 200 Euro für die Vollzeitstelle müsste stimmen und wird meines Wissens auf die Tabellenbruttobeträge berechnet, also ohne eine etwaige Inflationsausgleichszahlung, also auf die 3.939; aber das Entgelt müsste dann von 3.939 auf 4.139 hoch gehen und nicht auf 4.239
Ab Februar 2025: die +5,5% auf 4.139 Euro sind dann natürlich auch weniger als 5,5% auf 4.239
Vielleicht schaust Du Dir das nochmal an... bzw. falls jemand meint, dass meine Kommentare für NRW nicht stimmen, wäre eine Berichtigung super!
Viele Grüße
Quasselstrippe