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Neue Stelle beim gleichen Arbeitgeber ...

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uiui86:
Hallo,

ich habe mich aus einer EG 6 auf eine EG 9a Stelle beworben und habe ein Einstellungsangebot erhalten.

Jetzt Arbeite ich mittlerweile 3 Jahre bei einem Eigenbetrieb der Kommune und müßte nun in einen anderen Eigenbetrieb der gleichen Kommune wechseln.
 
Man sagte mir nun ich müsste bei meinem bisherigen Arbeitgeber kündigen und habe 6 Wochen vor Quartalsende zu kündigen und die Stufenlaufzeit würde von neuem beginnen.

Liege ich mit meiner Annahme richtig das dann auch die Betriebszugehörigkeit von 3 Jahren von neuem beginnt und ich eine Probezeit von 6 Monaten auf meiner neuen Stelle habe, sowie eine Einstellungsuntersuchung beim Arbeitsmediziner oder liege ich damit falsch ?

Gibt es da noch andere Punkte die ich nicht bedacht habe ?

Können Eigenbetriebe der Kommune ausgegliedert werden und in eine GmbH umgewandelt bzw. Privatisiert werden ?

Leider habe ich diese Punkte bei unserem Personaler vorher nicht angefragt und habe die Zusage erst Freitag mittag erhalten ...

Danke für die Antworten

MoinMoin:
Wenn es ein neuer AG ist, dann ist es ein neuer AG.
Auch wenn er den gleichen Tarif nutzt.
Und Auslagerung sind da sicherlich auch möglich, sprich eine Privatisierung und damit auch alle Vor und Nachteile.

2strong:
Wenn es sich tatsächlich um einen Eigenbetrieb der bisherigen Anstellungskommune handeln sollte, dürfte dieser rechtlich nicht selbstständig sein. Dann gäbe es keinen Arbeitgeberwechsel, keine Notwendigkeit zur Kündigung, sondern lediglich eine Umsetzung.

Eigenbetriebe können grundsätzlich genau so ausgegliedert und privatisiert werden wie andere Einheiten der Verwaltung. Das erfolgt für Bestandsbeschäftigte jedoch grundsätzlich unter Wahrung der Rechtsstellung (Beibehaltung der bisherigen Vertragsbedingungen). Da würde ich mir also keine Sorgen drum machen.

Casa:

--- Zitat ---Eigenbetriebe können grundsätzlich genau so ausgegliedert und privatisiert werden wie andere Einheiten der Verwaltung. Das erfolgt für Bestandsbeschäftigte jedoch grundsätzlich unter Wahrung der Rechtsstellung (Beibehaltung der bisherigen Vertragsbedingungen). Da würde ich mir also keine Sorgen drum machen.
--- End quote ---


Das eingangs genannte "müsste wechseln" habe ich so verstanden, dass er sich zu einem anderen Eigenbetrieb wegbeworben und eine Zusage erhalten hat. Bei Um- und Ausgliederung von Eigenbetrieben ist eine Kündigung weniger selten notwendig. Das hängt aber davon ab, welche Art von Eigenbetrieb(en) vorliegt. Es existieren verschiedene Verwaltungsformen, die oftmals als Eigenbetriebe bezeichnet werden, aber unterschiedliche rechtliche Ausgestaltungen besitzen (Eigenbetrieb, Regiebetrieb, kommunales Unternehmen (bspw. als GmbH), Anstalten des öffentlichen Rechts).

Die Eingruppierung und Mitnahme der Stufenlaufzeit wäre vor der (möglichen) Kündigung vor Arbeitgeberwechsel zu klären und zu verschriftlichen. Es wäre ärgerlich, wenn der AN vom örtlichen Eigenbetrieb Stadtwerke in die zu gründende (ggf. überörtliche) Stadtwerke GmbH wechselt und dabei eine ungünstige Eingruppierung + Stufenlaufzeit erfolgt. Vielleicht will der AN auch nicht von der Gunst eines als Geschäftsführer in die GmbH entsorgten ehemaligen Kommunalpolitikers abhängig sein. Ggf. gibt es im Tarifvertrag Regelungen zur Ausgliederung und Übernahme der Beschäftigten.

Mitunter kommt auch ein Verbleib in der Kommunalverwaltung, auf einem anderen Arbeitsplatz, in Betracht.

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