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[NW] Masterstudium zum Höheren Dienst
Obindo:
--- Zitat von: Kreuzschiene am 21.05.2024 10:17 ---
--- Zitat von: Obindo am 20.05.2024 17:30 ---Hallo zusammen,
ich arbeite zurzeit in der Kommunalen Verwaltung, gehobener Dienst nach einem Bachelor-Studium.
Nun würde ich gerne ein Master-Studium absolvieren.
In meinem Bundesland (NRW) gibt es für den Aufstieg in den höheren Dienst besondere Anforderungen nach § 9 QualiVO.
Der Studiengang, den ich ins Auge gefasst habe, wäre zwar ein akkreditier Master an einer öffentlichen Universität, aber er erfüllt nicht die oben genannten Anforderungen. Hierbei muss ich dazu sagen, dass es kein direkter "Verwaltungs-Master" ist, sondern sich dieser im IT-Bereich befindet.
Ich möchte das Studium momentan nicht direkt zur Beförderung in den höheren Dienst antreten, aber wenn mir das Studium diesbezüglich überhaupt nichts nützten sollte, würde ich mir das schon zwei Mal überlegen.
Habt ihr Erfahrungen wie streng dies in anderen Bundesländern geregelt ist? Oder auf Landes- bzw. Bundesebene? Gibt es dort auch entsprechende Paragraphen? Oder müsste ich in das Angestelltenverhältnis wechseln, falls ich irgendwann eine gute Stelle mit A13/E13-Gehalt (oder höher) antreten möchte?
Ich würde gerne im Beamtenverhältnis bleiben.
Mod-Edit: Bundesland-Kürzel in Threadtitel
--- End quote ---
Hast Du denn das Auswahlverfahren, das in der von Dir zitierten VO beschrieben ist, erfolgreich durchlaufen?
Ich denke, eher nicht. Vermutlich ist diese VO für Dich gar nicht einschlägig, da Du wohl "aus eigenen Stücken" ein Masterstudium absolvieren möchtest.
Das kannst Du natürlich machen - es wird jedoch keine Automatismen geben, dadurch in die 4.QE zu kommen. Vermutlich müsstest Du Dich nach Abschluss des Studiums auf eine geeignete Stelle bewerben und im Falle einer Zusage Dich dann aus dem bestehenden Beamtenverhältnis entlassen lassen, um dann ein neues Beamtenverhältnis in der 4. QE zu begründen.
--- End quote ---
Danke für deine Rückmeldung. Also nur damit wir uns nicht missverstehen: Bislang habe ich mir noch auf gar keine Stelle beworben.
Mir geht es konkret darum, dass mein ausgewählter Studiengang den oben genannten Paragraphen nicht erfüllt.
Ich denke schon, dass mir der Master helfen kann, eine gute Stelle zu finden, aber ich weiß nicht, ob ich damit in den höheren Dienst kommen könnte (sondern ggfs. in das Angestelltenverhältnis wechseln muss).
Casa:
Du benötigst in NRW voraussichtlich insgesamt 300 ECT für eine Verbeamtung im hD. Bei Anrechnung von Berufserfahrung im Studium und nur 60 oder 90 zu erreichenden ETC kann es Probleme geben bzw. Aufwand bedeuten die Befähigung für den hD anerkannt zu bekommen. Dazu gab es hier kürzlich ein Thema im Bereich NRW.
Ein IT-Masterstudium mit einem Verwaltungsbachelor zu absolvieren ist nach meiner Meinung rechtlich nur schwer bis nicht möglich. Dafür fehlt die notwendige Vorqualifikation im IT-Bereich.
RedDearTiger:
--- Zitat von: Organisator am 21.05.2024 08:15 ---
--- Zitat von: Obindo am 20.05.2024 17:30 ---Habt ihr Erfahrungen wie streng dies in anderen Bundesländern geregelt ist? Oder auf Landes- bzw. Bundesebene? Gibt es dort auch entsprechende Paragraphen? Oder müsste ich in das Angestelltenverhältnis wechseln, falls ich irgendwann eine gute Stelle mit A13/E13-Gehalt (oder höher) antreten möchte?
Ich würde gerne im Beamtenverhältnis bleiben.
--- End quote ---
Ob Angestellter oder Beamter - zumindest beim Bund - muss das Studium zur ausgeschrieben Tätigkeit passen. Ein IT-Studium taugt zum Laufbahnwechsel im IT-Bereich, jedoch nicht in der allgemeinen Verwaltung.
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Dann hat der Bund den Ländern etwas voraus. Bei uns gilt Höherer Dienst = Jurist; egal ob IT oder sonstwas. Der Jurist ist die eierlegende Wollmilchsau die alles kann (niiicccht.....). Im Zwiefel schadet Fachwissen eher als es nützt. ;)
Organisator:
--- Zitat von: RedDearTiger am 21.05.2024 22:30 ---
--- Zitat von: Organisator am 21.05.2024 08:15 ---
--- Zitat von: Obindo am 20.05.2024 17:30 ---Habt ihr Erfahrungen wie streng dies in anderen Bundesländern geregelt ist? Oder auf Landes- bzw. Bundesebene? Gibt es dort auch entsprechende Paragraphen? Oder müsste ich in das Angestelltenverhältnis wechseln, falls ich irgendwann eine gute Stelle mit A13/E13-Gehalt (oder höher) antreten möchte?
Ich würde gerne im Beamtenverhältnis bleiben.
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Ob Angestellter oder Beamter - zumindest beim Bund - muss das Studium zur ausgeschrieben Tätigkeit passen. Ein IT-Studium taugt zum Laufbahnwechsel im IT-Bereich, jedoch nicht in der allgemeinen Verwaltung.
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Dann hat der Bund den Ländern etwas voraus. Bei uns gilt Höherer Dienst = Jurist; egal ob IT oder sonstwas. Der Jurist ist die eierlegende Wollmilchsau die alles kann (niiicccht.....). Im Zwiefel schadet Fachwissen eher als es nützt. ;)
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Nun, das gilt aber auch wohl nicht für alle Länder / Kommunen. Da liest man zwar in den Stellenausschreibungen auch häufig von Juristen, aber mindestens genau so häufig BWLer oder Verwaltungswissenschaftler. Oder im Angestelltenbereich Ingenieure oder IT-ler.
Floki:
Es kommt auch nicht nur auf Länder oder Bund im allgemeinen an, sondern auch auf die Behörde selber. In NRW kommst Du z. B. in der Finanzverwaltung auch nicht mit einer Master in BWL in der höheren Dienst. Das würde nur als Jurist oder dem hauseigenen Masterstudium funktionieren. Bei anderen Behörden scheint es, zumindest lt. den anderen Beiträgen, weitere Möglichkeiten zu geben.
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