Du glaubst immer an das gute im Menschen, gell. Was nicht sein darf, kann auch nicht sein....
So kann man auch durchs Leben gehen, manche nennen das Scheuklappen auf den Augen. Deine scheinen besonders groß zu sein...
Also bist du doch nicht des verständigen Lesens mächtig? Diese Behauptung korreliert nicht mit dem was er geschrieben hat.
@MoinMoin
Hier mal für dich Mordmerkmale:
Zu den Mordmerkmalen zählen Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit, gemeingefährliche Mittel und das Motiv eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
Mordlust: nein, oder sogar ein vielleicht
Befriedigung des Geschlechtstriebes: nein
Habgier: nein
Niedriger Beweggrund: ja, er wollte einfach dem Polizisten maximalen Schaden zufügen, obwohl dieser nicht sein primäres Ziel gewesen ist
Dann fällt wahrscheinlich der niedere Beweggrund für die Tötung vom Polizisten weg, wenn dieser doch nicht Ziel seiner niederen Beweggründe war. Ich dachte niedere Bewegründe sind im Mordkontext etwas anders definiert.
Man muss ihm einen generellen Polizistenhass nachweisen, dann wird da was draus, ist ja klip und klar schon ermittelt, oder?
Heimtücke: ja, er kam von hinten, der Polizist konnte ihn gar nicht sehen und musste auch nicht damit rechnen, dass er von hinten in den Hals und in den Kopf gestochen wird
Ja, da wäre was dran, wenn dem so gewesen wäre, dass der Polizist nichts von dem Angreifer im Rücken hätte wissen können, er hat ihn nicht bemerkt, während er jemanden aus dem Handgemenge fixierte.
Er war also schon aktiv im Einsatz.
Damit dürfte mE Heimtücke leider nicht klip und klar gezogen werden können.
Aber das werden die Profis sicherlich ermitteln.
Grausamkeit: ja, Stiche in Hals und Kopf
mmmh ich dachte für Grausamkeit müsste "Eine Grausame Tat liegt vor, wenn der Täter das Opfer körperlich oder seelisch über das für den Tod erforderliche Maß hinaus quält."
Könnte also angefochten werden, somit nicht klip und klar
Gemeingefährliche Mittel: ja, oder eben ein vielleicht
Andere Straftat zu verdecken: hm, das er den Islamkritiker auf offener Straße mit einem Rambomesser angegriffen hat und deswegen in Verdeckungsabsicht (oder Ablenkung vom eigentlichen Ansinnen) den Polizisten ermordet hat, kann man das so nennen? Sucht es euch aus...
Also nein, nicht vorliegend
Übrigens, für Mord muss nur eines der Motive zutreffen. Nicht alle auf einmal....
Korrekt, aber da war doch etwas anderes, was vorliegen muss..... Tötungsabsicht also der Vorsatz? oder nicht, aber du bist ja der Spezialist, der es klip und klar sieht und keine weiteren Fakten und Erkenntnis braucht.
Wie lautet denn dann deine Expertise, dass es sich hier nicht um Mord handelt?
Wie kommst du darauf, dass ich eine solche Expertise hätte einen Tatvorwurf Mord auszuschließen, bzw. das ich glaube das ein Tatvorwurf von Mord nicht vorliegt?
Verständiges Lesen?
Wenn jemand jedoch behauptet, dass der Tatvorwurf Mord klip und klar ist und für diesen Tatvorwurf "braucht man keine weiteren Fakten und Erkenntnisse..."
Dann denke ich doch das er diese Expertise hat.
Und würde mich erfreuen, das er es auch darlegen kann.
Also wo hast du jetzt den Vorsatz der Tötung des Beamten für die Mordanklage erläutert?
Oder hat der Täter den tot "nur" billigend in Kauf genommen?
das was ich oben von dir lese ist eher Niveau:
Wikipedia Kopie plus unreflektiertem BrabbelnUnd sieht für mich so aus, dass du keine Ahnung hast (oder Mental überfordert bist), wie ein Rechtstaat funktioniert und lieber - so wie diese Islamistenarschgeigen - nur in Willkür und Selbstjustiz leben willst.