Hallo zusammen,
wir haben eine Mitarbeiterin in der Pflege welche Frühdienste ableistet und regelmäßig an 1-2 Tagen im Monat Spätdienst macht.
Reichen die 1-2 Spätdienste aus, damit der Zusatzurlaubsanspruch nach §27, Buchstabe b.) besteht ?
Alle anderen Mitarbeiter haben Früh-Spätdienst im wöchentlichen Wechsel, da ist es klar.