Autor Thema: Verständnisfragen TVöD SuE Höhergruppierung und Stufenlaufzeiten  (Read 1501 times)

bruller

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Hallo wehrte Cummunity

1) Ich bin im ö.D. tätig und in der EG S8a Stufe 5 mit SuE-Zulage eingestuft. Eine interne Ausschreibung für eine Leitungsposition gab mir nun die Möglichkeit, mich erfolgreich beruflich weiter zu entwickeln. Nach den 2 Jahren auf Probe in EG S8a mit den Zulagen TVSuE und der höherwertigen Tätigkeit werde ich nun in EG S13 Stufe 5 eingruppiert und alle Zulagen entfallen. Ich erhalte dadurch nun ein Brutto, welches genau um den SuE Betrag weniger ist als in der Probezeit. Ist das korrekt?

2) Die Stufe bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe bleibt bestehen, nur die Stufenlaufzeit fängt von vorn an. Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe bleibt die Stufenlaufzeit erhalten. Gilt das auch für weitere Herabstufungen und Höhergruppierungen im Wechsel innerhalb seiner Dienstzeit?

Bsp. ausgehend von den belegten Kitaplätzen und der Situation aus Punkt 1:
1. Jahr mit unter 70 Kinder im vorherigen Jahr - Einstufung S13 Stufe 5 mit neuer Stufenlaufzeit
2. Jahr mit über 70 Kinder im vorherigen Jahr - Einstufung S15 Stufe 5 mit neuer Stufenlaufzeit
5. Jahr mit unter 70 Kinder in den vorherigen 3 Jahren (7,5% Durchschnittsbelegung) - Einstufung S13 Stufe 5 mit Erhalt der Stufenlaufzeit
6. Kitajahr über 70 Kinder - Einstufung S15 Stufe 5 mit neuer Stufenlaufzeit oder alter Stufenlaufzeit?

LG Bruller