Hallo zusammen,
ich arbeite zurzeit in der Kommunalen Verwaltung, gehobener Dienst nach einem Bachelor-Studium.
Nun würde ich gerne ein Master-Studium absolvieren.
In meinem Bundesland (NRW) gibt es für den Aufstieg in den höheren Dienst besondere Anforderungen nach § 9 QualiVO.
Der Studiengang, den ich ins Auge gefasst habe, wäre zwar ein akkreditier Master an einer öffentlichen Universität, aber er erfüllt nicht die oben genannten Anforderungen. Hierbei muss ich dazu sagen, dass es kein direkter "Verwaltungs-Master" ist, sondern sich dieser im IT-Bereich befindet.
Ich möchte das Studium momentan nicht direkt zur Beförderung in den höheren Dienst antreten, aber wenn mir das Studium diesbezüglich überhaupt nichts nützten sollte, würde ich mir das schon zwei Mal überlegen.
Habt ihr Erfahrungen wie streng dies in anderen Bundesländern geregelt ist? Oder auf Landes- bzw. Bundesebene? Gibt es dort auch entsprechende Paragraphen? Oder müsste ich in das Angestelltenverhältnis wechseln, falls ich irgendwann eine gute Stelle mit A13/E13-Gehalt (oder höher) antreten möchte?
Ich würde gerne im Beamtenverhältnis bleiben.
Mod-Edit: Bundesland-Kürzel in Threadtitel