Manche hier spekulieren gerne und viel, sie haben nichts besseres zu tun um ihren Tageslohn weiterzubringen, also einfach ignorieren.
Gehen wir von einem Standardvertrag nach TVÖD aus, so hast Du nach Deiner Rückkehr Anspruch auf Wiederaufnahme Deines Arbeitsverhältnisses am im Vertrag genannten Dienstort und Beschäftigung in einer Tätigkeit, die der Wertigkeit E14 entspricht.
Einen Anspruch auf Rückkehr auf die bisherige Position im Stab besteht nicht, der Vorgang eine solch kritische Position intern nachzubesetzen ist nicht unüblich.
Ich würde Dir raten einmal vorzufühlen, ob die interne Besetzung nur temporär zur Personalentwicklung vorgesehen ist, oder man Dich im Haus schon gänzlich abgeschrieben hat und einen Nachfolger sucht. Je nachdem kann man dann die weitere Entwicklung beeinflussen.