Autor Thema: Meine Stelle soll während meiner Abordnung neu vergeben werden  (Read 1973 times)

ts181

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 32
Hallo zusammen,
ich habe aktuell eine E14 in einer Bundesbehörde und leite ein Team in einem Stabsbereich. Vom Ministerium wurde ich per Anordnung in ein Projekt in eben diesem Ministerium für (Stand heute) sechs Monate abgeordnet. Nun habe ich erfahren, dass meine Stelle intern besetzt werden soll, da eine Leitung des Teams unerlässlich sei. Versetzung nach Abordnung steht im Raum, steht aber noch in den Sternen. Nach meinen Recherchen kann meine Stelle grundsätzlich nicht so einfach neu vergeben werden, da sie ja noch mir zugeordnet ist. Hat schon mal jemand Erfahrungen mit einer solchen Situation und Konstellation gemacht? Aktuell würde ich eigentlich nach dem Projekt ganz gerne zurück auf meine Position…

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,970
Nach meinen Recherchen kann meine Stelle grundsätzlich nicht so einfach neu vergeben werden, da sie ja noch mir zugeordnet ist. Hat schon mal jemand Erfahrungen mit einer solchen Situation und Konstellation gemacht?

Da würde mich interessieren, auf welcher Grundlage diese Aussage beruht. Denn eigentlich kann der Arbeitgeber nach billigem Ermessen jederzeit nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen vornehmen. Oder ist in deinem Arbeitsvertrag eine bestimmte Tätigkeit definiert?

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 913
Klingt für mich nach dem klassischen Fall, dass der TE sich bei seinen Vorgesetzten unbeliebt gemacht hat und über derartige Personalmaßnahmen entweder zur Kündigung gebracht oder alternativ zur neuen Dienststelle verfrachtet werden soll. Vielleicht passt der TE auch einfach nicht mehr ins Personalkonzept, da der Dienstherr z.B. einen Beamten auf den Posten setzen möchte und nicht mehr länger einen Tarifbeschäftigten. Es kann viele Gründe geben...

Vielleicht mal ein Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt führen, wie man dagegen vorgehen kann.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,178
Stellen sind tarif- und arbeitsrechtlich ohne Relevanz.
Sofern du keinen Arbeitsvertrag hast in dem eine Dienstort fixiert ist oder ein spezifische Tätigkeit, kann der AG mit dir machen was er für richtig hält.

1Beschäftigte können aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt
oder abgeordnet werden. 2Sollen Beschäftigte an eine Dienststelle oder einen
Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt oder voraussichtlich länger als drei Monate abgeordnet werden, so sind sie vorher zu hören.

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 399
Manche hier spekulieren gerne und viel, sie haben nichts besseres zu tun um ihren Tageslohn weiterzubringen, also einfach ignorieren.

Gehen wir von einem Standardvertrag nach TVÖD aus, so hast Du nach Deiner Rückkehr Anspruch auf Wiederaufnahme Deines Arbeitsverhältnisses am im Vertrag genannten Dienstort und Beschäftigung in einer Tätigkeit, die der Wertigkeit E14 entspricht.

Einen Anspruch auf Rückkehr auf die bisherige Position im Stab besteht nicht, der Vorgang eine solch kritische Position intern nachzubesetzen ist nicht unüblich.

Ich würde Dir raten einmal vorzufühlen, ob die interne Besetzung nur temporär zur Personalentwicklung vorgesehen ist, oder man Dich im Haus schon gänzlich abgeschrieben hat und einen Nachfolger sucht. Je nachdem kann man dann die weitere Entwicklung beeinflussen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,178
Wenn im AV der Dienstort drin ist.
Ist bei uns grundsätzlich nicht mit drin.

ts181

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 32
Wow, wie negativ manche hier immer in die Sachverhalte reininterpretieren, ohne einfach mal neutral zum Sachverhalt Stellung zu nehmen... Unfassbar

Ich habe eine Beauftragtenposition inne. Sofern diese nicht besetzt ist, ist originär der Vorstand zuständig. In meinem Arbeitsvertrag ist diese Rolle ausdrücklich als Tätigkeit definiert, inklusive Arbeitsort (Stabsstelle bei Vorstand in der Zentrale mit unmittelbarem Vortragsrecht). Gegen meine Abordnung hat sich meine Stammbehörde lange gewehrt, musste sich der Anforderung des Ministeriums aber irgendwann beugen. So viel ergänzend zu meiner Ausgangsfrage.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,178
Dann hast du wahrscheinlich ein Anrecht darauf, bei Rückkehr exakt den Job wieder zu bekommen, der in deinem AV steht.
Aber was der AG zwischenzeitlich macht, darauf hast du doch keinen Einfluss.
Natürlich kann er für deinen Job jemanden einstellen und die Tätigkeiten übertragen und ihn diesen Job machen lassen.
Wenn du zurück kommst, dann muss dieser halt das Feld räumen und woanders hin gesetzt werden.

Denn Stellen sind tarif- und arbeitsrechtlich ohne Relevanz.