Ja, wüsste nicht wo das so geregelt wäre.
Es gibt die folgende Besitzstandsregelung in der bereits genannten Protokollerklärung:
Unterschreitet bei Höhergruppierungen nach Satz 1 das Tabellenentgelt nach § 17 Abs. 4 S. 4 die Summe aus dem Tabellenentgelt und dem Zulagenbetrag nach § 14 Abs. 3, die der Beschäftigte am Tag vor der Höhergruppierung erhalten hat, erhält der Beschäftigte dieses Entgelt solange, bis das Tabellenentgelt nach § 17 Abs. 4 S. 4 dieses Entgelt erreicht oder übersteigt.
Findet eine Stufensteigerung innerhalb der Zeit der vorübergehenden Übertragung statt, erhält der Mitarbeiter somit das bereits erreichte Entgelt. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter dieses Entgelt mindestens einen Tag im Laufe der vorübergehenden Übertragung beanspruchen konnte.
Wenn die Probezeit aber einen Monat länger gewesen wäre, dann wäre ich lt. Protokollerklärung in EG6 Stufe 4 +Zulagen aufgestiegen. Nach der dauerhaften Übertragung hätte ich zwar EG9a Stufe 3 bekommen, aber mit Zulage bis zum vorherigen Entgelt. Oder verstehe ich das völlig falsch?
Da die Stufe 4 der EG 6 nicht innerhalb der vorübergehenden Übertragung erreicht wurde, ist die Besitzstandsregelung nicht auf deinen Fall anwendbar. Das ist leider richtig.