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Weisungsrecht

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Damiane:
Ich bin laut Aufgaben meiner Stellenbeschreibung in der EG 9b eingruppiert. Nunmehr soll ein Teil meiner Aufgaben von einer anderen Kollegin erledigt werden, dafür bekomme ich für diesen  Teil  andere Tätigkeiten übertragen  und muss ins Vorzimmer des Vorgesetzten umziehen. Diese neuen Tätigkeiten (Sekretariat) entsprechen der EG5, außerdem sind sie für mich  kontraproduktiv, da nun ständig das Telefon klingelt, immer was zu regeln und zu klären ist usw. Nunmehr meine Frage, ob diese Änderung meiner Aufgaben so ohne weiteres vom Weisungsrecht des Vorgesetzten gedeckt ist ?

KlammeKassen:
Wenn ihr wenig Bewerbungen habt, sag einfach, dass du dann auch bald weg bist, wenn so mit dir umgegangen wird und dass eigentlich jede andere Kommune gerade Personal sucht... und sich viele freuen würden, wenn du deine sehr nützlichen Qualifikationen für diese einbringst.

Anti-Wertschätzung vom Arbeitgeber ist Mist.

FearOfTheDuck:
Wenn die Änderung deiner Aufgaben eingruppierungsrelevant ist, so ist sie vom Weisungsrecht nicht gedeckt und eine Änderung der EG bedarf deiner Zustimmung.

KlammeKassen:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 23.05.2024 21:06 ---Wenn die Änderung deiner Aufgaben eingruppierungsrelevant ist, so ist sie vom Weisungsrecht nicht gedeckt und eine Änderung der EG bedarf deiner Zustimmung.

--- End quote ---

Stimmt, das kommt auch noch dazu.
Du müsstest auch zustimmen, wenn du jetzt plötzlich EG 11 bekommen sollst

Schokobon:
Eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderungen musst du zustimmen oder der Arbeitgeber spricht eine einseitige Änderungskündigung aus, die den Voraussetzungen den KschG zu entsprechen hat.

Sollte die Tätigkeitsänderung allerdings nicht eingruppierungsrelevant sein, zum Beispiel weil die E5 Tätigkeiten nicht überwiegen, ist das vom Direktionsrecht des AG abgedeckt.

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