Ja, für die Stelle bis 31.12.23 war der Tarifvertrag der Ärzte an Unikliniken gültig, um den Tarifvertrag präzise zu benennen. Der aktuelle Tarifvertrag für die derzeitige Stelle ist der TV-L. Ich frage mich schon, warum dann überhaupt eine Ausschüttung dieser Sonderzahlung erfolgt ist, wenn offenbar überhaupt kein Anspruch bestand. Aber gut, ich evtl, kann mir das bei der Abrechnungsstelle ja jemand erklären. Vielen Dank jedenfalls für die Nennung der Rechtsgrundlage für die Verrechnung!