Autor Thema: Rückzahlung Inflationsausgleich  (Read 1260 times)

akashadiver

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Rückzahlung Inflationsausgleich
« am: 30.05.2024 13:49 »
Ich bin seit 1.1.24 im Rahmen des TV-L beschäftigt. bis 31.12.23 war ich als Arzt am Uniklinikum im Rahmen des TdL beschäftigt. Im März 24 erhielt ich die Sonderzahlung i.H. v. 1.800 Euro. Exakt diese 1.800 Euro wurden im Mai wieder abgezogen, sodass ich über den heutigen Gehaltseingang erschrocken bin. Ich werde das mit dem LFF klären, aber für mich sieht es aktuell so aus, dass ich eigentlich keinen Anspruch darauf hatte, weil der Geltungsbereich für diesen Inflationsausgleich den TV-L und nicht den TdL umfasst und ich am Stichtag, den 9.12.23 eben nicht im TV-L war. Aber nach erfolgter Auszahlung einfach eine unangekündigte Kürzung der Bezüge vorzunehmen erscheint mir nicht legitim. Bei einer berechtigten Rückforderung müsste man doch zumindest eine Frist zur Rückzahlung setzen und diese vorher ankündigen. Hat jemand Infos darüber?

Wabi Sabi

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Antw:Rückzahlung Inflationsausgleich
« Antwort #1 am: 30.05.2024 19:18 »
Das klingt etwas konfus.
Was soll "als Arzt am Uniklinikum im Rahmen des TdL beschäftigt" bedeuten?
"TdL" ist kein Tarifvertrag, sondern der Arbeitgeberverband "Tarifgemeinschaft deutscher Länder".
Ist hier eher ein Arbeitsverhältnis gemeint, auf das der TV-Ärzte (ausgehandelt zwischen TdL und Marburger Bund) Anwendung fand?
https://www.tdl-online.de/tarifvertraege/tv-aerzte

Und bedeutet "im Rahmen des TV-L beschäftigt", dass nunmehr auf dieses Arbeitsverhältnis der TV-L Anwendung findet?

Zu: "Bei einer berechtigten Rückforderung müsste man doch zumindest eine Frist zur Rückzahlung setzen und diese vorher ankündigen".
Nein, hier erfolgt eine sog. Aufrechnung nach §§ 387 ff. BGB (untechnisch zuweilen auch "Verrechnung" genannt) aufgrund eines Rückforderungsanspruches des Arbeitgebers nach §§ 812 ff. BGB.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

akashadiver

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Antw:Rückzahlung Inflationsausgleich
« Antwort #2 am: 30.05.2024 23:02 »
Ja, für die Stelle bis 31.12.23 war der Tarifvertrag der Ärzte an Unikliniken gültig, um den Tarifvertrag präzise zu benennen. Der aktuelle Tarifvertrag für die derzeitige Stelle ist der TV-L. Ich frage mich schon, warum dann überhaupt eine Ausschüttung dieser Sonderzahlung erfolgt ist, wenn offenbar überhaupt kein Anspruch bestand. Aber gut, ich evtl, kann mir das bei der Abrechnungsstelle ja jemand erklären. Vielen Dank jedenfalls für die Nennung der Rechtsgrundlage für die Verrechnung!

FearOfTheDuck

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Antw:Rückzahlung Inflationsausgleich
« Antwort #3 am: 31.05.2024 08:12 »
Ich vermute, dass hier schlicht ein Fehler gemacht wurde, der nun korrigiert wird. Die Umsetzung des TV-Inflationsausgleich zog sich nachweislich ganz schön in die Länge (siehe dazu hier die entsprechenden Threads), so dass offensichtlich deine Abrechnungsstelle den Überblick über die Anspruchsberechtigten verlor. Oder halt "Fehler im Abrechnungsprogramm". ;)

websgeisti

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Antw:Rückzahlung Inflationsausgleich
« Antwort #4 am: 02.06.2024 00:40 »
Klingt für mich eher so, als wäre dein Zahlfall bis zum Abrechnungsmonat April noch mit der alten Entgeltgruppe durchgelaufen, also hat das Abrechnungssystem die IAP-Einmalzahlung ausgezahlt. Da dies dann korrigiert wurde - womöglich hat die Personalstelle eine Korrektur der EGr vorgenommen, hat das Abrechnungssystem eine Rückrechnung ausgelöst.

So zumindest meine Theorie, da wir solche Fälle schon hatten.