Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Schichtdienst Zwangssetzung bei Tarifbeschäftigten
Faunus:
Da ist dann die Frage nach kurzfristigen Einsatz von "Beamte" zur Wahrung des reibungslosen Arbeitsablaufs innerhalb der Polizei legitim. Wie sieht es da aus?
VWSF:
Eine Dienstvereinbarung ist mir so nicht bekannt.
Bei den Beamten wurden glaube ich nur Setzungen vorgenommen wenn der Dienstplan für den nächsten Monat nicht komplett fertig war. Eine kurzfristige Setzung wie in unserem Fall bei den Angestellten wurde, so viel ich weiß, auch bei den Beamten noch nie vorgenommen.
Öffdler:
was sagt denn Eure Personalvertretung dazu? Die müsste ja zustimmen, evtl. ist das ja der Hebel.
Ansonsten wird da, wenn man es darauf ankommen lassen möchte, kein Weg daran vorbeiführen, das gerichtlich klären zu lassen. Je nachdem was dort (noch) für Argumente und Zahlen genannt werden, kann ich mir einen Ausgang in beide Richtungen vorstellen.
VWSF:
Personalrat wäre dann jetzt wohl der nächste Schritt. Gerichtsurteile gibt es ja schon. Da ist ja die Rede das eine Setzung mindestens 4 Tage vorher dem Betroffenen bekannt gegeben werden muss.
Vielen Dank erstmal!
Öffdler:
Naja, das ist der Grundsatz aus dem Urteil des ArbG Berlin orientiert am TzBfG.
Es ist letztllich immer eine Abwägung, wobei der Sachverhalt nicht so klar geschildert wurde, dass man daraus eine Tendenz mutmaßen könnte, wie es ausgehen könnte.
Nächster Weg zum PR. Wenn die nicht zugestimmt haben, ist der Drops gelutscht.
Falls die zugestimmt haben, nach den Gründen fragen und falls die dich nicht überzeugen, denen Dampf machen, damit das nicht noch einmal passiert. Das wäre der einfachste Weg.
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