Autor Thema: [ALLG] Gleichstellungsantrag durch Beamte  (Read 2851 times)

rs

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[ALLG] Gleichstellungsantrag durch Beamte
« am: 21.05.2024 12:40 »
Leider konnte ich über die Suchfunktion nichts zu diesem Thema finden:

Person A ist Beamtin, hat einen GdB von 40% und ist durch die Behinderung weniger leistungsfähig als andere. Sie ist seit vielen Jahren in Teilzeit auf einem fachlich anspruchsvollen Arbeitsplatz tätig, der es jedoch zulässt, die Arbeit eigenständig zu organisieren, was Person A unter Beachtung ihrer Behinderung sehr entgegen kommt.

Nun ist es in der Behörde so wie vielerorten. Es wird nach und nach immer mehr Personal abgebaut, entstehende Lücken werden zumeist kurzfristig gestopft, indem man hausintern von einer Abteilung in die andere verschiebt, usw.

Vor kurzem war solch eine Lücke zu stopfen. Schnell nachbesetzt werden musste ein deutlich weniger (fachlich) anspruchsvoller Arbeitsplatz, der jedoch keine eigene Organisation zulässt. Person A stand sofort zur Debatte. Entschieden hatte man sich letztlich für Person B, weil diese sich nicht in Teilzeit befand.

Person A befürchtet nun, bei nächster Gelegenheit "dran" zu sein. Rückhalt von ihrem Chef hat sie nicht zu erwarten, weil dieser, wenn er denn schon Personal hergeben muss, (mutmaßlich und auch verständlicherweise) am liebsten das am wenigsten leistungsfähige hergibt.

Person A überlegt nun, einen Gleichstellungsantrag zu stellen.

Die SBV hat ihr abgeraten, mit den Argumenten, die man gemeinhin auch im Netz findet:
Beamter hat quasi nie einen gefährdeten Arbeitsplatz - es droht keine Frühpensionierung usw.

Im Netz findet man natürlicherweise nur Urteile, in denen solche Anträge von Beamten abgelehnt worden sind.


Meine Fragen:
Gibt es Erfahrungen mit Fallkonstellationen, bei denen Beamte eine Gleichstellung zuerkannt bekommen haben?
Wenn ja, welche Gründe waren entscheidend?


(bevor jmd fragt, nein, ich bin nicht selbst Person A und die Befürchtungen von Person A möchte ich auch nicht beurteilen, weiß aber, dass sie begründet sind)

Landesdiener

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Antw:[ALLG] Gleichstellungsantrag durch Beamte
« Antwort #1 am: 22.05.2024 08:45 »
Ich kann dir nur aus meiner Erfahrung berichten, dass es durchaus Beamte gibt, die eine Gleichtstellung erahlten haben. Wie und warum weiß ich allerdings nicht.

Der Antrag kann ich einfach mal gestellt werden bzw. vorab vielleicht mit der Arbeitsagentur(?) besprochen werden. Mehr als eine Ablehnung kann es ja nicht geben. Oder den GdB prüfen lassen, vielleicht geht es auf 40 hoch?

Kingrakadabra

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Antw:[ALLG] Gleichstellungsantrag durch Beamte
« Antwort #2 am: 22.05.2024 12:07 »
Hallo zusammen,

warum nicht mal Antrag auf Erhöhung des GdB stellen? Vll. ergeben sich ja 50 %? Wäre auf jeden Fall einen Versuch wert. Bei Ablehnung auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Antrag auf Gleichstellung kann man dann ja immer noch stellen.

Gruß
Hage

BeamterimNorden

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Antw:[ALLG] Gleichstellungsantrag durch Beamte
« Antwort #3 am: 22.05.2024 17:38 »
Hallo rs,

ich habe das ganze Thema auch durch.

Am Anfang hat man mir einen Grad von 30 zugestanden, hiergegen habe ich einen begründeten Widerspruch eingelegt und dann wurde es ein Grad von 40. Da mein Ziel aber der Grad 50 (= schwerbehindete Person) war, habe ich dann Klage erhoben und nun habe ich durch einen außergerichtlichen Vergleich sogar unbefristet (!) einen Grad von 60 erhalten.

Was ich damit nur sagen möchte, Person A soll auf jeden Fall versuchen auf einen Grad von 50 zu kommen, dann gibt es die bekannten Nachteilsausgleiche (nicht Vorteile, sondern Nachteilsausgleiche für die Auswirkungen der Krankheiten, die wir mit uns "rumschleppen). Der Weg ist ja noch kürzer als bei mir.

Viele Grüße
BeamterimNorden

clarion

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Antw:[ALLG] Gleichstellungsantrag durch Beamte
« Antwort #4 am: 23.05.2024 00:29 »
Für Beamte ist eine Gleichstellung  schwieriger zu erreichen, da der Dienstherr nicht kündigen kann.

Wenn es objektiv so ist, dass die andere Aufgabe aufgrund der Behinderung nicht erfüllbar ist, dann lässt sich eine Gleichstellung sicher durch bekommen. Angenommen man wollte einen Gehörlosen in die Telefonzentrale umsetzen, liegt eine Gleichstellung sicherlich auf der Hand. Einen Rollstuhlfahrer mit perfekten Gehör und ohne Sprachbehinderung wird man zumuten dürfen, in der Telefonzentrale zu arbeiten, sofern die Räumlichkeiten mit Rollstuhl zu erreichen sind.

Mir ist klar, dass Gehörlose und Rollstuhlfahrer schwerbehindert sind und daher nicht gleichgestellt werden. Ich wollte es nur mal plakativ darstellen.

Eine Schwerbehinderung bedeutet im Übrigen nicht, dass man keine organisatorische Veränderung durchführen und andere Aufgaben zuweisen dürfte. Insofern bezweifele ich, ob mit einer Gleichstellung oder Feststellung der Schwerbehinderung überhaupt das Ziel erreicht werden kann.

rs

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Antw:[ALLG] Gleichstellungsantrag durch Beamte
« Antwort #5 am: 27.05.2024 11:00 »
Danke zunächst für die bisherigen Antworten.

Gibt es hier aber niemanden, der hier mal von konkreten erfolgreichen Gleichstellungsanträgen durch Beamte berichten kann? Und wie dies möglich war?

Kann mir kaum vorstellen, dass das so selten ist.

Thomber

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Antw:[ALLG] Gleichstellungsantrag durch Beamte
« Antwort #6 am: 27.05.2024 11:28 »
Zitat
Für Beamte ist eine Gleichstellung  schwieriger zu erreichen, da der Dienstherr nicht kündigen kann.

Man kann Beamte aber in den einstweiligen Ruhestand (zwangsweise) schicken, wenn z.B. eine Behörde aufgelöst wird (Gab es ja alles schon.) und dann reicht die bis dahin erreichte Pension nicht aus, umn die Lebenskosten zu decken und man möchte bzw. muss einen anderen Job aufnehmen.....  und schwups dann spielt der schwerbehinderte Beamte am Arbeitsmarkt wieder mit und mit ´ner Gleichstellung steht man besser da.

Trompetenkarl

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Antw:[ALLG] Gleichstellungsantrag durch Beamte
« Antwort #7 am: 27.05.2024 12:48 »
Danke zunächst für die bisherigen Antworten.

Gibt es hier aber niemanden, der hier mal von konkreten erfolgreichen Gleichstellungsanträgen durch Beamte berichten kann? Und wie dies möglich war?

Kann mir kaum vorstellen, dass das so selten ist.

Hallo!
Ich bin verbeamtet auf Lebenszeit. Habe einen GDB von 30 und habe ohne große Probleme eine Gleichstellung erhalten.
Damals war bereits amtsärztlich festgestellt, dass ich wegen meiner chronischen Erkrankung (Behinderung) nicht mehr auf meinen ursprünglichen Dienstposten eingesetzt werden kann. Der Amtsarzt hatte empfohlen, mir einen anderen leidensgerechten Dienstposten zuzuweisen. Daraus wurde dann nichts, weil der DH keinen finden konnte und dann wurde ich in den Ruhestand versetzt.

Es gibt ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2011, in welchem sich das Gericht konkret zu den Vorraussetzungen äußert, unter welchen auf Lebenszeit verbeamtete Personen einen Anspruch auf Gleichstellung haben können. Dies sei der Fall wenn behinderungsbedingt, entweder die Umsetzung auf einen anderen Dienstposten im Raum steht oder eine behinderungsbedingte Versetzung in den Ruhestand droht. Habe das Aktenzeichen nicht zur Hand. Das Urteil sollte im Netz aber leicht zu finden sein.