Und wenn der AG einfach Lohn kürzt, dann ist der aktive schwarze Peter doch beim AN und man müsste klagen.
Damit kommt dein Satz im umgekehrtem Sinne zum tragen:
Als MA würde ich es mir wegen ein paar hundert Euro nicht mit dem AG verscherzen wollen (sollte ich den AG behalten wollen).

In die Zukunft korrigieren, ja, ohne Zustimmung verrechnen (aka "Lohn kürzen"), nein. Zahlungsaufforderung an MA schicken, letzten Endes müsste aber der AG die Überzahlung einklagen.
Wir wissen ja nicht, wo OP arbeitet und wie gut der Jobmarkt dort ist, wieviel sich der AG "leisten" kann und wie flexibel der MA ist.