Autor Thema: Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?  (Read 6288 times)

MoinMoin

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Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem. Ich habe einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung gestellt. Dieser wurde so entschieden, dass mir eine höhere Gruppe zusteht. Allerdings habe ich durch die rückwirkende Umsetzung eine Erfahrungsstufe verloren. Dadurch werde ich nun schlechter bezahlt und soll dem Arbeitgeber auch rückwirkend für ein halbes Jahr Geld zurückzahlen.


Für mich stellt sich eher die Frage wie es zu einem Verlust der Erfahrungsstufe kommen kann, da ja stufengleich Höhergruppiert wird. vielleicht kann ja der Ersteller des Beitrags dazu noch etwas Licht ins dunkel bringen.
wenn man am 1.1. EG11S4 war am 1.2. in der EG11S5 und am 1.5. festgestellt wird, dass man am 1.1. in der EG12s4 höhergruppiert wurde, dann verliert man bezogen auf den 1.2. seine Erfahrungsstufe und muss Geld zurückzahlen.

ohjeee

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Einrede der Entreicherung und gut is.

als AG würde ich es mir wegen ein paar hundert Euro nicht mit dem MA verscherzen wollen (sollte ich den MA halten wollen).

Edit: und als AG der Eigenschadensversicherung melden.
ansonsten schauen, ob man das mit dem Konstrukt "vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit" bis zum Erreichen der nächsten Erfahrungsstufe regeln könnte. Fände ich fair und würde ich höchstwahrscheinlich so handhaben (wenn es um wenige Monate und nicht Jahre geht)

MoinMoin

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Und wenn der AG einfach Lohn kürzt, dann ist der aktive schwarze Peter doch beim AN und man müsste klagen.
Damit kommt dein Satz im umgekehrtem Sinne zum tragen:

Als MA würde ich es mir wegen ein paar hundert Euro nicht mit dem AG verscherzen wollen (sollte ich den AG behalten wollen).
 :o :(

ohjeee

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Und wenn der AG einfach Lohn kürzt, dann ist der aktive schwarze Peter doch beim AN und man müsste klagen.
Damit kommt dein Satz im umgekehrtem Sinne zum tragen:

Als MA würde ich es mir wegen ein paar hundert Euro nicht mit dem AG verscherzen wollen (sollte ich den AG behalten wollen).
 :o :(

In die Zukunft korrigieren, ja, ohne Zustimmung verrechnen (aka "Lohn kürzen"), nein. Zahlungsaufforderung an MA schicken, letzten Endes müsste aber der AG die Überzahlung einklagen.
Wir wissen ja nicht, wo OP arbeitet und wie gut der Jobmarkt dort ist, wieviel sich der AG "leisten" kann und wie flexibel der MA ist.

MoinMoin

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Und wenn der AG einfach Lohn kürzt, dann ist der aktive schwarze Peter doch beim AN und man müsste klagen.
Damit kommt dein Satz im umgekehrtem Sinne zum tragen:

Als MA würde ich es mir wegen ein paar hundert Euro nicht mit dem AG verscherzen wollen (sollte ich den AG behalten wollen).
 :o :(

In die Zukunft korrigieren, ja, ohne Zustimmung verrechnen (aka "Lohn kürzen"), nein. Zahlungsaufforderung an MA schicken, letzten Endes müsste aber der AG die Überzahlung einklagen.

Eben müsste, machen viele aber nicht sondern verrechnen es stumpf.