Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Wechsel von Position E14 zu E13 (TVöD Bund).

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ddd4660:
Hallo zusammen,

Ich bin derzeit auf einer befristeten E14/3 Stelle beschäftigt.
Da die Stelle wahrscheinlich nicht verlängert wird, bin ich auf der Suche nach anderen Stellen und bin auf einen anderen Arbeitgeber des TVöD Bund aufmerksam geworden. Allerdings bieten sie in der Regel E13 für die fraglichen Stellen an.

Gibt es eine Rechtsgrundlage, mehr als E13/3 zu verlangen (E13/4 würde eine Gehaltskürzung vermeiden)?
Wenn nicht, ist es unüblich, in einer Verhandlung die Stufe 4 zu erreichen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

MoinMoin:
Es gibt einen tariflichen Anspruch auf bis zu Stufe 3, sofern einschlägige Berufserfahrung vorliegt.

Man kann eine Zulagen nach 16.6 oder förderliche Zeiten, sofern vorhanden, als Verhandlungsbasis einbringen.
Aber mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, die es einem verbieten 200t€ zu verlangen.

Wir haben schon Personen in der Stufe 6 eingestellt, aber was üblich oder unüblich ist …..

ddd4660:
Ich verstehe, danke für die Antwort!

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