Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Versäumnis eines bezahlten Kurses aufgrund Krankheit
funkenstrahl:
Hallöchen,
ich habe folgendes Problem und würde mir dazu gerne ein paar Meinungen anhören.
Ich war für letzte Woche auf ein zweitägiges Onlineseminar angemeldet. Leider war ich die ganze letzte Woche und die vorherige Woche Do + Fr krank. Habe für die ganze Woche auch eine AU. Nun ist es leider so gekommen, dass ich das Seminar nicht auf dem Schirm hatte und von daheim auch nicht in meinen Dienstkalender oder Mails schauen kann. Daher habe ich weder an dieses Seminar gedacht noch wurde ich daran erinnert. Deswegen habe ich dieses auch nicht abgesagt. Nun bin ich heute den ersten Tag im Dienst und uns hat die Rechnung von über 500€ für die Teilnahme schon erreicht. Ich versuche nun den Veranstalter irgendwie zuerklären wie es gelaufen ist und hoffe noch ein wenig auf Verschonung der Gebühr...
Falls dies aber nicht der Fall sein sollte und wir die Rechnung bezahlen müssen obwohl ich nicht teilgenommen habe, kann es sein, dass der Arbeitgeber verlangt, dass ich es aus meiner eigenen Tasche bezahlen muss?
Ich panike nämlich schon ein wenig...
Danke und viele Grüße!
Herbert Meyer:
Der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" ist ziemlich weitreichend. Bereits die selbständige Einrichtung einer Abwesenheitsnotiz kann während einer AU einen Abmahngrund darstellen. Deshalb würde ich mir da keine Sorgen machen.
MoinMoin:
Es ist natürlich ein ärgerliches Versäumnis von dir, dass du spätestens am Mittwoch nicht dem AG mitgeteilt hast, dass du am Donnerstag noch nicht gesundet bist und damit der AG die Veranstaltung stornieren sollte.
Wobei zu klären wäre, wie da die Stornofristen sind, evtl. wäre da Montag ja schon zu spät gewesen.
Andererseits, ist es ein gewisses Organisationversagen, dass der AG es nicht von sich aus wusste oder gemacht hat.
Denn wenn du im Koma im Krankenhaus bist, hätte er es auch nicht abgesagt.
Thomber:
Jemand, der AU ist, MUSS GAR NICHTS! Du musst keinen Kurs absagen. Das hätte der Vorgesetzte erkennen müssen.
Alles natürlich doof und ärgerlich (aber für den Chef und nicht für den AU´ler!) Der Vorgesetzte müsste jetzt dafür gerade stehen, dass er/sie/es nicht storniert hat.....
funkenstrahl:
--- Zitat von: MoinMoin am 27.05.2024 11:03 ---Es ist natürlich ein ärgerliches Versäumnis von dir, dass du spätestens am Mittwoch nicht dem AG mitgeteilt hast, dass du am Donnerstag noch nicht gesundet bist und damit der AG die Veranstaltung stornieren sollte.
Wobei zu klären wäre, wie da die Stornofristen sind, evtl. wäre da Montag ja schon zu spät gewesen.
Andererseits, ist es ein gewisses Organisationversagen, dass der AG es nicht von sich aus wusste oder gemacht hat.
Denn wenn du im Koma im Krankenhaus bist, hätte er es auch nicht abgesagt.
--- End quote ---
Naja, der Arbeitgeber wusste schon am Dienstag das ich die restliche Woche krankgeschrieben bin. Natürlich hätte ich auch Bescheid gegeben, dass ich eine Veranstaltung habe und diese storniert werden muss, wenn ich daran gedacht hätte. Ich hatte es eben nicht auf dem Schirm. Ich habe viele Termine wöchentlich. Ich schaue immer Anfang der Woche in den Kalender und merke mir dann wann was ist. Nur leider war ich schon erkankt.
Natürlich hätte ich die Sauerei verhindern können, jedoch bin ich eben auch nur ein Mensch der nicht zwei Wochen im Voraus alles im Kopf hat.
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