Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung
(1/1)
Marianne:
Lt. TVöD - NRW- Eingruppierungsverzeichnis, erfolgt eine Eingruppierung nach EG 6. Abscnitt c), 6. für: Kraftwagenfahrer mit erfolgreich abgeschossener Ausbildung nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung für Kraftfahrzeuge, deren Gesamtgewicht mehr als 7,5 t beträgt
Sind hiermit auch Fahrer von z.B. Müllfahrzeugen gemeint die keine Ausbildung nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung (3 Jahre Ausbildung) gemacht haben, bzw. benötigt man für die Eingruppierung die Ausbildung nach Berufsfahrer-Ausbildungsordnung oder reicht die die Teilnahme/Weiterbildung entsprechend des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetztes/Verordnung aus?
Navigation
[0] Message Index
Go to full version