Wenn Bewerber und ausschreibenden Behörde durch einen Arbeitsvertrag oder Beamtenverhältnis vebunden sind, würde ich das als "intern" bezeichnen.
Der Sinn dahinter ist oftmals €€€, denn, wenn ich keinen Externen einstelle, ist das halt günstiger. ODER während einer Haushaltssperre könnte ich intern auch ausschreiben...aber befördern dann wohl erst nach Sperrenaufhebung.
Der Kollegen der freiwilligen Fw gehören haushaltstechnisch m.E. nach nicht zum internen Kreis. Die beziehen kein Arbeitsentgelt und später auch keine Rente. Das wäre für mich eine externe Einstellung. (auch, wenn ich den Leuten gönnen würde!)