Autor Thema: Höhergruppierung in E11 ohne Studium?  (Read 15968 times)

Schinkensandwich

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #30 am: 28.05.2024 12:10 »
Damit du deine EG11 auch ohne Studium bekommst, muss du vor Gericht darlegen, dass die Eingruppierung der Tätigkeiten sich auch aus der EG6 aufbauend via, 7,8,9a,9b, Fg2 EG10 zur EG11 begründet.
Und der Ag müsste begründen warum dem nicht so ist.
Wenn der AG dann mit dem Erlass wedelt, freut sich der Richter, da der Erlass irrelevant nach der Übertragung der Tätigkeit ist und das Verfahren ist schnell zu deinen Gunsten entschieden.

Ich sehe nicht, dass hier etwas zwangsläufig zu Gunsten von "Randum Dude" laufen würde, wenn es die Personalabteilung nicht will. Auch wenn der Erlass vor Gericht nicht als relevant angesehen wird, muss der Kläger die Heraushebungsmerkmale begründen. Dass der Arbeitgeber begründen muss, "warum dem nicht so ist" stimmt so nicht. Die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Kläger. Ich sehe da eher geringe Chancen für den Arbeitnehmer. Es wird für die Personalabteilung nicht schwierig sein zu begründen, dass aus ihrer Sicht für diese Tätigkeit ein einschlägiges IT-Bachelor-Studium erforderlich ist. Hingegen halte ich es für schwierig, dass "Randum Dude" von der E6 aufbauend die Heraushebungsmerkmale bis zur E11 begründen kann. Arbeitsgerichte sind (entsprechend auch der Rechtsprechung des BAG) bei solchen Verfahren äußerst streng, weshalb auch Arbeitnehmer bei den allermeisten Eingruppierungsklagen verlieren (außer in sehr eindeutigen Fällen oder bei groben Fehlern des Arbeitgebers).

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #31 am: 28.05.2024 14:22 »
Natürlich muss man sich durch die EGs begründen, aber der AG musss, wenn du eine in sich stimmige Begründung lieferst eben erläutern, warum sie nicht zutrifft.
Aber rein von der Systematik ist es eigentlich nicht so komplex.

Wenn du dir Wald und Wissen BSC Tätigkeiten ansiehst, dann erfüllen diese natürlich ohne viel Geschreibe die 9a, da mehrere Fi Fachrichtungen benötigen und 9b weil sie eine höher Breite und Tiefe habe (weil im Studium eine solches gemacht wird gegenüber der Ausbildung)
und dann musste nur noch den erweiterten Gestalltungsspielraum gegenüber der 8 erläutern und Bingo, biste in der fg2

Ich behaupte daher, wenn du eine Begründung für die BSC Tätigkeit hast, dann musst du diese nur in Einzelteile zerlegen und entsprechend auf die 9a,9b verweisen.

(BTW: ich kann mir schwerlich IT Aufgaben vorstellen die unterhalb von 8 begründbar sind, falls du da welche hast, her damit, den jede FI Tätigkeiten dürfte ohne Anleitung und mit Gestalltungsspielraum auszuüben zu sein)

Und ich kann auch nur bei Spezialthemen erkennen, das dort nur die FG1 und nicht die Fg2 zur Eingruppierung führt.
Und wie schon geschrieben, dann kann ein Standard Studierter diesen Job ebenfalls nicht ohne Abschlag erhalten, da es nicht Inhalt seiner Ausbildung war.

RandomDude

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #32 am: 29.05.2024 06:41 »
Es wird für die Personalabteilung nicht schwierig sein zu begründen, dass aus ihrer Sicht für diese Tätigkeit ein einschlägiges IT-Bachelor-Studium erforderlich ist.

Da gebe ich dir völlig recht - man könnte den Arbeitsplatz schlicht auf den studierten Personenkreis beschränken, indem man in der Ausschreibung ein abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt.
Aber der Punkt ist ja, dass man explizit auch Personen _ohne_ Studium dafür einstellt, ihnen nur weniger bezahlt.
Meine Arbeit umfasst _exakt_ die gleichen Aufgaben, die meine studierten Kollegen auch haben - und die Tätigkeiten sind EG11 bewertet.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in E11 ohne Studium?
« Antwort #33 am: 29.05.2024 07:03 »
Arbeitsgerichte sind (entsprechend auch der Rechtsprechung des BAG) bei solchen Verfahren äußerst streng, weshalb auch Arbeitnehmer bei den allermeisten Eingruppierungsklagen verlieren (außer in sehr eindeutigen Fällen oder bei groben Fehlern des Arbeitgebers).
btw
Hast du da Urteile, die sich auf die etwas neuere Entgeltordnungssystematik beziehen?
Denn die zusätzlichen Fallgruppen, die neben der Ausbildungsvoraussetzung stehen, sind doch noch nicht so lange vorhanden, so dass ich hier schon was von Urteilen (geschweige denn vom BAG) gehört hätte.