Natürlich muss man sich durch die EGs begründen, aber der AG musss, wenn du eine in sich stimmige Begründung lieferst eben erläutern, warum sie nicht zutrifft.
Aber rein von der Systematik ist es eigentlich nicht so komplex.
Wenn du dir Wald und Wissen BSC Tätigkeiten ansiehst, dann erfüllen diese natürlich ohne viel Geschreibe die 9a, da mehrere Fi Fachrichtungen benötigen und 9b weil sie eine höher Breite und Tiefe habe (weil im Studium eine solches gemacht wird gegenüber der Ausbildung)
und dann musste nur noch den erweiterten Gestalltungsspielraum gegenüber der 8 erläutern und Bingo, biste in der fg2
Ich behaupte daher, wenn du eine Begründung für die BSC Tätigkeit hast, dann musst du diese nur in Einzelteile zerlegen und entsprechend auf die 9a,9b verweisen.
(BTW: ich kann mir schwerlich IT Aufgaben vorstellen die unterhalb von 8 begründbar sind, falls du da welche hast, her damit, den jede FI Tätigkeiten dürfte ohne Anleitung und mit Gestalltungsspielraum auszuüben zu sein)
Und ich kann auch nur bei Spezialthemen erkennen, das dort nur die FG1 und nicht die Fg2 zur Eingruppierung führt.
Und wie schon geschrieben, dann kann ein Standard Studierter diesen Job ebenfalls nicht ohne Abschlag erhalten, da es nicht Inhalt seiner Ausbildung war.