Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Farmer:
Moin,
folgendes Anliegen zum Thema Eingruppierung habe ich.
2013 bin ich als wissenschaftl. Mitarbeiter an einer Hochschule eingestellt worden.
Damals als B.Eng. in E11 Stufe 2.
Die Stellenanzeige wies folgendes Arbeiten aus:
Schwerpunkt: Unterstützung der Lehre im technischen Bereich
- Durchführung von Messungen in Projekten, Laborübungen und student. Praktika
- Betrieb und Wartung technischer Labore
- Durchführung von Übungen und Praktika
- Softwareadministration
Damals hatte der Fachbereich nur zwei Bachelorstudiengänge und ich habe exakt das getan was oben aufgeführt ist.
Privat und Nebenberuflich habe ich 2018 einen Masterabschluss (M.Sc.) absolviert.
Meine Arbeitszeit teilt sich 50/50 auf zwei Professoren auf, ich habe also zwei Fachvorgesetzte, einer von den beiden ist auch mein disziplinarischer Vorgesetzter (Dekan).
Vor einigen Jahren wurde ein Masterstudiengang am Fachbereich eingeführt und eine Forschungs- und Versuchshalle mit technischen Anlagen gebaut bzw. wird derzeit noch aufgebaut und stetig erweitert. Mit der Zeit wuchs der Masterstudiengang und mir wurden durch meine Vorgesetzten Aufgaben übertragen die direkt mit diesem Masterstudiengang bzw. den Forschungsanlagen zu tun haben. Zu etwa 70% meiner Arbeitszeit betreue ich inzwischen Masterarbeiten, Studienarbeiten von Masterstudierenden und baue Prüfstände für wissenschaftliche Versuche auf und betreibe diese. Was ich damit sagen will: Meine Vorgesetzten nutzen meine Kenntnisse und formale Qualifikation (Master) die nicht der Eingruppierung entsprechen.
Meine Tätigkeit hat sich also verändert und entspricht nicht mehr einer Stelle die nur ein Hochschulstudium(E11)- sondern ein wissenschaftliches Hochschulstudium erfordert(E13).
Nach einem kurzen Gespräch mit dem Personalrat habe ich bei der Personalabteilung einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung meiner Stelle gestellt. Ich bekam umgehend zurück: "hiermit bestätige ich Ihnen gerne den Eingang ihres Antrages. Nach Überprüfung der rechtlichen Situation werden wir auf Sie zukommen um das weitere Vorgehen zu besprechen." Nun sind 3 Monate vergangen. Auf Nachfrage teilt man mit, dass daran gearbeitet werde.
Dank dieses Forums weiss ich nun, dass die Personalabteilung diesen Antrag auch einfach ignorieren kann bzw. das auch wahrscheinlich gerade tut.
Was ich hier noch nie so wirklich herausgefunden habe, ist, was kann ich nun tun?
A Direkt eine Eingruppierungsfeststellungsklage führen?
oder
B Den Arbeitgeber auffordern mir das für die übertragene Tätigkeit nötige Gehalt zu zahlen?
(Dann startet die Diskussion das mir meine Vorgesetzten die Aufgaben nicht übertragen hätten dürfen?)
oder
C Alle Aufgaben die ein wissenschaftliches Hochschulstudium erfordern nun ablehnen kann bzw. muss?
oder
?
Danke für eure Beiträge.
Jan
clarion:
Zunächst würde ich Gespräche führen bevor ich eine Eingruppierungsfeststellungsklage auf den Tisch lege.
Mit dem Vorgesetzten ist zu klären, ob er Dich unterstützt. Häufig sind Professoren aber im Tarifrecht nicht schlauer als die Mitarbeiter. Idealerweise schreibst Du zusammen mit dem Vorgesetzten eine neue Tätigkeitsbeschreibung und der Vorgesetzte sollte sie der Personalabteilung vorlegen und um Übertragung der Aufgaben an Dich bitten.
Wenn der Versuch der einvernehmlichen Höhergruppierung scheitert, darfst Du im Grunde nur die Arbeiten Deiner alten Tätigkeitsbeschreibung ausführen. Streng genommen ist die neue Tätigkeit sogar abmahnwürdig, weil Du nicht tust, was man Dir sagt.
Bevor Dir nicht durch eine befugte Person (ein Personaler, nicht dein Chef) höherwertige Tätigkeiten wirksam übertragen wurde, ist eine Eingruppierungsfeststellungsklage m.E. eh ohne Erfolgsaussichten.
Casa:
--- Zitat ---Wenn der Versuch der einvernehmlichen Höhergruppierung scheitert, darfst Du im Grunde nur die Arbeiten Deiner alten Tätigkeitsbeschreibung ausführen. Streng genommen ist die neue Tätigkeit sogar abmahnwürdig, weil Du nicht tust, was man Dir sagt.
Bevor Dir nicht durch eine befugte Person (ein Personaler, nicht dein Chef) höherwertige Tätigkeiten wirksam übertragen wurde, ist eine Eingruppierungsfeststellungsklage m.E. eh ohne Erfolgsaussichten.
--- End quote ---
Warum muss der Personaler / die Abteilung Personal die Tätigkeit übertragen und warum reicht die Anweisung der Vorgesetzten nicht aus?
MoinMoin:
--- Zitat von: Casa am 29.05.2024 15:34 ---
--- Zitat ---Wenn der Versuch der einvernehmlichen Höhergruppierung scheitert, darfst Du im Grunde nur die Arbeiten Deiner alten Tätigkeitsbeschreibung ausführen. Streng genommen ist die neue Tätigkeit sogar abmahnwürdig, weil Du nicht tust, was man Dir sagt.
Bevor Dir nicht durch eine befugte Person (ein Personaler, nicht dein Chef) höherwertige Tätigkeiten wirksam übertragen wurde, ist eine Eingruppierungsfeststellungsklage m.E. eh ohne Erfolgsaussichten.
--- End quote ---
Warum muss der Personaler / die Abteilung Personal die Tätigkeit übertragen und warum reicht die Anweisung der Vorgesetzten nicht aus?
--- End quote ---
Wenn dein Vorgesetzter auch deinen Arbeitsvertrag unterschreiben darf, dann reicht auch das.
Denn:
Ein Tätigkeitsänderung die eine Änderung der Eingruppierung zur Folge hat, ist eine Arbeitsvertragsänderung, die natürlich nur jemand machen darf, der Arbeitsverträge unterschrieben darf.
Farmer:
Moin,
danke für Eure Antworten.
Mein Arbeitsvertrag wurde zwischen mir und dem Bundesland geschlossen "vertreten durch die Hochschule". Unterschrieben wurde "in Vertretung für den Arbeitgeber" durch die Vizepräsidentin der Hochschule.
Also ist der/die Vizepräsident/in schon mal befugt mir Tätigkeitsänderungen anzuweisen.
Es gibt und gab nie eine Tätigkeitsdarstellung, lediglich die Aufgaben die in der Stellenanzeige aufgeführt wurden (Originalanzeige liegt mir vor)
Von clarion:
--- Zitat ---Mit dem Vorgesetzten ist zu klären, ob er Dich unterstützt. Häufig sind Professoren aber im Tarifrecht nicht schlauer als die Mitarbeiter. Idealerweise schreibst Du zusammen mit dem Vorgesetzten eine neue Tätigkeitsbeschreibung und der Vorgesetzte sollte sie der Personalabteilung vorlegen und um Übertragung der Aufgaben an Dich bitten.
--- End quote ---
Das ist ein guter Vorschlag, danke.
Inzwischen habe ich dies auch so von inoffizieller Quelle erfahren. Die Personalabteilung gibt in manchen Fällen als Antwort auf solche Höhergruppierungsanträge ein Dokument raus. Es handelt sich dabei quasi um eine 1:1 Kopie dieses Dokuments des Bundes:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2015_T%C3%A4tigkeitsdarstellung.html
Der Mitarbeitende soll dann selbst dieses Dokument ausfüllen und wenn der Vorgesetzte dies unterzeichnet "wäre dies hilfreich", es sei aber nicht zwingend erforderlich.
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