Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Farmer:
Moin,
OK, erstmal danke!
@Clarion: Ja, ich vermute auch, dass man sich dort erst rührt, wenn nachgefragt wird. Aber: Ich möchte dort gar nicht weg, ich mag die Arbeit und die Kollegschaft. Aber ausnutzen lassen will ich mich auch nicht mehr. Also wird mir entweder die höherwertige Arbeit vergütet oder ich unterlasse sie. Ersteres wäre mir lieber, zweiteres ja immer noch mein gutes Recht.
@MoinMoin
Ja, genau, davon bin ich auch in meinem Falle ursprünglich ausgegangen.
Was ich nun dazu noch gefunden habe, lässt mich vermuten, dass es doch Richtung allgemeinem Teil geht in meinem Fall, auch wenn die Rechtsmeinung der Personalabteilung ja gemäß der Antwort anders lautet.
Denn ich verrichte Tätigkeiten, die eindeutig einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss erfordern (Prüfung von Masterarbeiten, Lehre bei Masterstudenten, Anleitung wissenschaftlicher Arbeiten).
Siehe dazu aus "Die Eingruppierung von Ingenieurinnen/Ingenieuren und staatlich geprüften
Technikerinnen/Technikern in den TVöD-VKA, den TVöD-Bund und den TV-L" von Rehm:
--- Zitat ---Die Sperrwirkung des Spezialitätsgrundsatzes bezieht sich jedoch nicht auf Ingenieurstätigkeiten,
welche einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss erfordern (ab Entgeltgruppe 13). Die Ein-
gruppierung eines Ingenieurs mit abgeschlossenem wissenschaftlichem Hochschulstudium und
entsprechender hochschulspezifischer Tätigkeit richtet sich nach den allgemeinen Tätigkeitsmerk-
malen (BAG v. 21.6.2000 – 4 AZR 389/99 – Juris-Rn. 57).
--- End quote ---
Quelle:
https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/arbeits-und-tarifrecht/self/whitepaper_eingruppierung-ingenieure_1600604100000.pdf?srsltid=AfmBOopjV18VNi3gwDFYxRxytZ43Br04rjpojLIpsDVCO4RHAJtX7PBn
Problem bleibt am Ende nur - und das ist das totschlagargument - dass mir die Aufgaben nie von der Personalabteilung übertragen wurden, sondern nur vom wie hier so oft genannten "subalternen" Führungspersonal, also meinen beiden Profs.
Also habe ich selbst nur ein Druckmittel:
Ich setze jetzt meine beiden Fachvorgesetzten auf den Pott und mache bekannt das ich keine weiteren Tätigkeiten ausführe die meinen Master tangieren. Entweder sie bewegen sich dann und drängen bei der Personalabteilung auf eine offizielle Übertragung der Tätigkeiten und Neubewertung der Stelle, oder ich geb halt zukünftig mein Hirn Morgens an der Garderobe ab.
clarion:
Wenn Du Prüfungen von Masterabsolventen machst, dann musst Du nach der Studienordnung zwingend selbst den Master haben, das wäre wohl in der Tat der Hebel. Vielleicht hilft ja ein wenig Dienst nach Vorschrift da schon.
MoinMoin:
Aber eines solltest du im Hinterkopf haben, wenn die 13er Tätigkeiten, die 50% Zeitanteilmarke nicht erreichen, dann kannst du sie auch nicht ablehnen auszuüben.
Und klar kannst du zum einen deine Profs auf den Pott setzen und zum anderen die PA befragen, ob die Profs im Namen des AG befugt sind, die von dir genannten Tätigkeiten zu übertragen, bzw. das das PA doch bitte bestätigen möge, das du diese Dinge auszuüben hast und dass du ohne Zustimmung des PA dich nicht befugt siehst im nächstem Semester die Unterstützung der Lehre auszuüben.
Casa:
Wie wäre es mit einem vernünftigen Gespräch, statt Jemanden "auf den Pott" zu setzen?
Jedenfalls hilft Rumgezicke und eingeschnappt sein nicht weiter.
Farmer:
Moin,
ja, guter Punkt, bin einfach noch eingeschnappt weil ich an die Sache zu naiv rangegangen bin.
Das Ablehnungsschreiben hat es auch in sich, da dort subtil kleingeredet wird. Dies und die fehlende Zulage löst nun mal auch nicht den Wunsch nach einem "vernünftigen Gespräch" aus. Muss halt etwas sacken bevor sowas geht.
Letztlich werde ich mit meinen Vorgesetzen sprechen, die haben nunmal auch keine Ahnung von diesen ganzen Eingruppierungsgeschichten und dachten wohl auch nur "Prima, er hat einen Master und wir damit Entlastung an der Master-Betreuungsebene".
Ich denke am Ende bleibe ich lieber auf E11, lass den Hickhack mit den Masterstudenten und gut ist.
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