Autor Thema: Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13  (Read 5782 times)

troubleshooting

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #15 am: 09.09.2024 07:49 »
Wie wäre es mit einem vernünftigen Gespräch, statt Jemanden "auf den Pott" zu setzen?

Jedenfalls hilft Rumgezicke und eingeschnappt sein nicht weiter.

Zu 1.: Mit einem "vernünftigen Gespräch" kommt man fast nie zum erklärten Ziel "mehr Gehalt". Gilt aber nicht nur für den ÖD. Standard ist: Vorgesetzte schieben es auf die Pers, die Pers. auf ... usw.
Ein Gespräch kann nur ein allererster Schritt sein. Bewegt sich der AG dann, wie hier geschildert nicht, ist der Vorschlag zu weiteren Gesprächen einfach nur niedlich naiv.

Zu 2.: Das stimmt, aber was regelmäßig hilft ist, dem AG sprichwörtlich "die Pistole auf die Brust zu setzen". Am besten, wie angesprochen, mit den eigenen Argumenten schlagen- alle Arbeiten, die man angeblich gar nicht macht bzw. machen dürfte, auch konsequent nicht machen.

Parallel immer mein Rat, Zwischenzeugnis anfordern. Auch dies baut Druck auf.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #16 am: 09.09.2024 08:10 »
Letztlich werde ich mit meinen Vorgesetzen sprechen, die haben nunmal auch keine Ahnung von diesen ganzen Eingruppierungsgeschichten und dachten wohl auch nur "Prima, er hat einen Master und wir damit Entlastung an der Master-Betreuungsebene".

Zitat
Ich denke am Ende bleibe ich lieber auf E11, lass den Hickhack mit den Masterstudenten und gut ist.
Das hast du derzeitig selber in der Hand: Einfach gegenüber dem Prof freundlich ablehnen Master Dinge zu tun, da dein von ihm beim Personalamt bestellter Zeitanteil aufgebraucht ist und du eben nicht mehr machen darfst, laut Aussage vom Personalamt.

Farmer

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #17 am: 28.09.2024 09:30 »
Moin,
inzwischen sind zwei Dinge geschehen:

1.) Es kam ein Anruf von der Personalabteilung in dem man sich entschuldigte dass ich die Zulage für Ingenieure noch nicht bekommen hätte, "da sei wohl was schief gelaufen". Des Weiteren führte man sehr kriecherisch aus, dass ich doch bitte zum Wohle der Hochschule und der fachgerechten Betreuung der Studierenden, meinen Masterabschluss weiterhin unentgeltlich einbringen möge. Dies lies ich unkommentiert, meine einzige Rückfrage war, ob es eine Tätigkeitsdarstellung für meine Stelle gäbe, was man verneinte, es gäbe eine "allgemeine Tätigkeitsdarstellung für Planstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter".
Dazu eine Frage an euch: Habe ich ein Recht diese anzufordern/einzusehen?

2.) Ein Gespräch mit meinen Vorgesetzten ist inzwischen auf mein Bitten erfolgt. Die Sichtweise, dass die Nutzung meiner Master-Qualifikation keine Selbstverständlichkeit ist, fehlte beiden komplett. Obwohl ich mit den beiden in der Vergangenheit ein gutes Verhältnis gehabt habe, sind beide in Kontrontation gegangen und es fielen Sätze/Drohungen wie: "Du hast viele Sonderurlaubstage für Deine kranken Kinder bekommen, in der Industrie wärst du schon längst gekündigt" oder "nun stell dich nicht so an, die paar Master schleusen wir auch nebenbei durch, als wenn das Arbeit wäre" (und ich dachte nur "ja, die Arbeit übernehme ich ja für euch...", vielleicht hätte ich es sagen sollen). Man zeigte indirekt aber auch eine "wertschätzende" Seite "Wenn du krank bist, merken wir das hier schmerzlich". Letztlich habe ich auf Stur gestellt und nur immer wiederholt, was meine Einstellungstätigkeiten sind und das ich meinen Master nicht mehr einbringen würde.

Das "auf den Pott setzen" ist also notwendig gewesen, alle Gespräche die vorher erfolgt sind, wurden quasi nicht ernst genommen. Irgendwann entspannte sich das Gespräch und wurde etwas offener. Kooperativ wurde mein Disziplinarischer Vorgesetzter irgendwann in der Hinsicht als das er vorschlug, man könne mir evtl. einen höherdotierten separaten Lehrauftrag erteilen für die Betreuung der Master-Aufgaben. Hier sprach man dann aber von wenigen h/Woche, er wolle sich in der Hinsicht erkundigen.

In einem kurzen Moment der Zugänglichkeit wurde dann sehr offen gesagt "Die PA wird es niemals zulassen, dass Du auf Deinem Vertrag höhergruppiert wirst, dass würde einen Präzedenzfall schaffen, auf dem andere aufspringen würden".

Letztlich haben sie akzeptiert das ich die Aufgaben nicht mehr übernehme. Dann wurde unverhohlen und offen argumentiert dass ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter ja aber auf Anweisung die Arbeiten an Forschungsgerät immer noch durchführen könne. Ich bejahte und betonte das "Auf Anweisung" oder wie es die PA so schön schrieb "unter Anleitung der Fachvorgesetzten". Hier lauert dann die nächste Konfrontation, da die beiden quasi keine Kenntniss über ihr Gerät haben und ich gespannt bin auf "die Anleitung meiner Vorgesetzten".

Nun gilt ja aber sowieso nicht mehr das Argument "wissenschaftlicher Hochschulabschluss", denn ich bin ja als Ingenieur eingruppiert. Da lauten die Definitionen ja anders. Da geht es um "besondere Schwierigkeit und Bedeutung". Um da Klarheit zu erlangen erstelle ich demnächst einen separaten Eintrag.
« Last Edit: 28.09.2024 09:39 von Farmer »

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #18 am: 28.09.2024 09:42 »
Nun gilt ja aber sowieso nicht mehr das Argument "wissenschaftlicher Hochschulabschluss", denn ich bin ja als Ingenieur eingruppiert. Da lauten die Definitionen ganz anders. Um da Klarheit zu erlangen erstelle ich demnächst einen separaten Eintrag.
Ich bezweifle das du als Ingenieur eingruppiert bist, denn ich kann nicht erkennen das du auszuübenden Tätigkeiten übertragen bekommen hast, die dem eines Ingenieurs entsprechen.
Wie du eingangs schon geschrieben hast:

2013 bin ich als wissenschaftl. Mitarbeiter an einer Hochschule eingestellt worden.
Damals als B.Eng. in E11 Stufe 2.

Die Stellenanzeige wies folgendes Arbeiten aus:
Schwerpunkt: Unterstützung der Lehre im technischen Bereich
- Durchführung von Messungen in Projekten, Laborübungen und student. Praktika
- Betrieb und Wartung technischer Labore
- Durchführung von Übungen und Praktika
- Softwareadministration

Da muss man wirklich mal auseinander nehmen, welche Arbeitsvorgänge wo eingruppiert sind.

Farmer

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #19 am: 28.09.2024 16:04 »
Bedeutet dann:
Das die Personalabteilung sagt, ich sei als Ingenieur eingruppiert, stellt lediglich ihre Rechtsmeinung dar und es ist mir freigestellt eine eigene zu bilden und notfalls extern feststellen zu lassen?

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #20 am: 28.09.2024 18:12 »
Bedeutet dann:
Das die Personalabteilung sagt, ich sei als Ingenieur eingruppiert, stellt lediglich ihre Rechtsmeinung dar und es ist mir freigestellt eine eigene zu bilden und notfalls extern feststellen zu lassen?
Die Eingruppierung kann einzig und allein ein Richter feststellen.
Alle anderen haben nur eine Rechtsmeinung!

clarion

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #21 am: 28.09.2024 23:36 »
Du kannst Dir auch eine Rechtsmeinung bilden, und wenn die mit nicht mit der vom Person alamt übereinstimmt,  dann kann man Arbeitsgericht feststellen lassen, was nun gilt.

Garfield

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #22 am: 01.10.2024 08:34 »
Zuerstmal vielen Dank, dass du hier so ausführlich vom Fortschreiten deines Falles berichtest. Die meisten TE verschwinden nach einer Frage wieder in der Versenkung und man erfährt nie wie sowas ausgeht.

Ich frage mich ja, wie euer Personalrat sein Aufgabengebiet definiert, wenn er zulässt, dass eure PA immer noch ohne vernünftige Tätigkeitsbeschreibungen einstellt. Sowas sollte es eigentlich nicht mehr geben.

Die Probleme, die man bekommt, wenn jemand einmal so eingestellt wurde, siehst du nun: Der Personalrat kann nichts mehr tun, weil nicht mehr in der Mitbestimmung. Dem MA bleibt also nur irgendwann die Klage. Die Grundlage für die Klage wäre aber Tätigkeitsbeschreibung, die du nicht hast und die deine Vorgesetzten offensichtlich nicht erstellen wollen.

Tatsächlich gibt es bei dir wohl nur noch 2 Möglichkeiten, nämlich zum einen das was du jetzt machst, also Dienst nach Vorschrift und Master-Kenntnisse nicht mehr einbringen oder eben der Stellenwechsel.

Albeles

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #23 am: 01.10.2024 12:23 »
Zielführend wäre vielleicht auch, falls man dort bleiben möchte, seine Tätigkeiten über mehrere Monate zu dokumentieren. Natürlich mit Zeit Anteilen usw.
Dann kann man später bei Gericht sagen: "Das habe ich gemacht!"

troubleshooting

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #24 am: 02.10.2024 08:00 »
In einem kurzen Moment der Zugänglichkeit wurde dann sehr offen gesagt "Die PA wird es niemals zulassen, dass Du auf Deinem Vertrag höhergruppiert wirst, dass würde einen Präzedenzfall schaffen, auf dem andere aufspringen würden".


Und täglich grüßt das Murmeltier. Das ist so ein Satz, den Personaler wohl solange zu hören bekommen, bis man sie aus dem Tiefschlaf reißen kann und direkt genau das raus bekommt.

Meine Meinung, nachdem du nun (vollkommen zurecht) klar gemacht hast, dass du dir nicht alles gefallen lässt, ist der Brunnen wohl vergiftet. Ich hoffe und wünsche dir, dass auch in deinem Bereich Fachkräftemangel herrscht.

Farmer

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #25 am: 03.10.2024 13:20 »
Danke für eure Beiträge.

Demnächst habe ich ein BEM-Gespräch. Dort werden einige Punkte zur Sprache kommen die mit meinen bisherigen Aufgaben zusammenhängen. Meine Aufgaben in den letzten 3 Monaten habe ich dokumentiert, das führe ich auch so fort.

@troubelshooting: Ja, ich hätte gut Lust das einmal komplett vor Gericht durchzuziehen aber den zusätzlichen Stress ertrag ich glaube ich gerade nicht. Notfalls herrscht in meiner Branche kein Fachkräftemangel, Lust auf einen Wechsel habe ich jedoch nicht. Ich arbeite immer noch gerne dort. Die Vielfältigkeit der Aufgaben, die Kollegschaft und die Lage sind einfach gut. Es ist einfach nur total ausgeartet mit den Aufgaben.

Derzeit mache ich gerade Dienst nach Vorschrift und es gibt lange Gesichter auf Professoren- und Studierendenseite, bislang wurde ich noch von keiner Seite unter Druck gesetzt.

Farmer

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #26 am: 08.10.2024 11:34 »
Die Probleme, die man bekommt, wenn jemand einmal so eingestellt wurde, siehst du nun: Der Personalrat kann nichts mehr tun, weil nicht mehr in der Mitbestimmung. Dem MA bleibt also nur irgendwann die Klage. Die Grundlage für die Klage wäre aber Tätigkeitsbeschreibung, die du nicht hast und die deine Vorgesetzten offensichtlich nicht erstellen wollen.

Tatsächlich gibt es bei dir wohl nur noch 2 Möglichkeiten, nämlich zum einen das was du jetzt machst, also Dienst nach Vorschrift und Master-Kenntnisse nicht mehr einbringen oder eben der Stellenwechsel.

So, nach dem BEM-Gespräch kann ich nur bestätigen was Du sagst. Es ist eine Patt-Situation.
Die Personalabteilung sagt, die Aufgaben wären mir nie offiziell übertragen worden. Man antwortet auf alles mögliche nur mit "Dies muss vom Dekanat an uns gemeldet werden". Überlastung? Die Aufgaben werden von den Fachvorgesetzten verteilt und die notwendigen Zeiten eingeschätzt.

Das Dekanat kuscht aber wegen schlechter Einschreibezahlen und offenbar aus fehlender Einsichtigkeit davor, der Personalabteilung auch nur irgendwas zu melden.

Also bleibt wirklich nur noch: Dienst nach Vorschrift. Entweder ändern die Vorgesetzten irgendwann ihre Meinung oder es eskaliert. Vielleicht passiert auch gar nichts. Meine Aufgaben dokumentiere ich weiterhin.

Wirklich ne gute Vorgehensweise um Motivation und Freude an der Arbeit kaputt zu machen.

clarion

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #27 am: 08.10.2024 20:43 »
Danke für das Update,

Ich glaube, Du hast die Beweggründe der Amteure gut erfasst. Die Tätigkeiten sind Dir nicht wirksam übertragen worden und man will es nicht ändern, vielleicht weil man an anderer Stelle einsparen müsste,

Der einzige Weg für Dich ist jetzt in Tat nur noch das Ausüben der E11 Tätigkeiten, oder sich einen anderen Job zu suchen.

Love it, Change it, Leave it.