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Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13

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troubleshooting:

--- Zitat von: Casa am 08.09.2024 11:33 ---Wie wäre es mit einem vernünftigen Gespräch, statt Jemanden "auf den Pott" zu setzen?

Jedenfalls hilft Rumgezicke und eingeschnappt sein nicht weiter.

--- End quote ---

Zu 1.: Mit einem "vernünftigen Gespräch" kommt man fast nie zum erklärten Ziel "mehr Gehalt". Gilt aber nicht nur für den ÖD. Standard ist: Vorgesetzte schieben es auf die Pers, die Pers. auf ... usw.
Ein Gespräch kann nur ein allererster Schritt sein. Bewegt sich der AG dann, wie hier geschildert nicht, ist der Vorschlag zu weiteren Gesprächen einfach nur niedlich naiv.

Zu 2.: Das stimmt, aber was regelmäßig hilft ist, dem AG sprichwörtlich "die Pistole auf die Brust zu setzen". Am besten, wie angesprochen, mit den eigenen Argumenten schlagen- alle Arbeiten, die man angeblich gar nicht macht bzw. machen dürfte, auch konsequent nicht machen.

Parallel immer mein Rat, Zwischenzeugnis anfordern. Auch dies baut Druck auf.

MoinMoin:

--- Zitat von: Farmer am 08.09.2024 12:11 ---Letztlich werde ich mit meinen Vorgesetzen sprechen, die haben nunmal auch keine Ahnung von diesen ganzen Eingruppierungsgeschichten und dachten wohl auch nur "Prima, er hat einen Master und wir damit Entlastung an der Master-Betreuungsebene".

--- End quote ---


--- Zitat ---Ich denke am Ende bleibe ich lieber auf E11, lass den Hickhack mit den Masterstudenten und gut ist.

--- End quote ---
Das hast du derzeitig selber in der Hand: Einfach gegenüber dem Prof freundlich ablehnen Master Dinge zu tun, da dein von ihm beim Personalamt bestellter Zeitanteil aufgebraucht ist und du eben nicht mehr machen darfst, laut Aussage vom Personalamt.

Farmer:
Moin,
inzwischen sind zwei Dinge geschehen:

1.) Es kam ein Anruf von der Personalabteilung in dem man sich entschuldigte dass ich die Zulage für Ingenieure noch nicht bekommen hätte, "da sei wohl was schief gelaufen". Des Weiteren führte man sehr kriecherisch aus, dass ich doch bitte zum Wohle der Hochschule und der fachgerechten Betreuung der Studierenden, meinen Masterabschluss weiterhin unentgeltlich einbringen möge. Dies lies ich unkommentiert, meine einzige Rückfrage war, ob es eine Tätigkeitsdarstellung für meine Stelle gäbe, was man verneinte, es gäbe eine "allgemeine Tätigkeitsdarstellung für Planstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter".
Dazu eine Frage an euch: Habe ich ein Recht diese anzufordern/einzusehen?

2.) Ein Gespräch mit meinen Vorgesetzten ist inzwischen auf mein Bitten erfolgt. Die Sichtweise, dass die Nutzung meiner Master-Qualifikation keine Selbstverständlichkeit ist, fehlte beiden komplett. Obwohl ich mit den beiden in der Vergangenheit ein gutes Verhältnis gehabt habe, sind beide in Kontrontation gegangen und es fielen Sätze/Drohungen wie: "Du hast viele Sonderurlaubstage für Deine kranken Kinder bekommen, in der Industrie wärst du schon längst gekündigt" oder "nun stell dich nicht so an, die paar Master schleusen wir auch nebenbei durch, als wenn das Arbeit wäre" (und ich dachte nur "ja, die Arbeit übernehme ich ja für euch...", vielleicht hätte ich es sagen sollen). Man zeigte indirekt aber auch eine "wertschätzende" Seite "Wenn du krank bist, merken wir das hier schmerzlich". Letztlich habe ich auf Stur gestellt und nur immer wiederholt, was meine Einstellungstätigkeiten sind und das ich meinen Master nicht mehr einbringen würde.

Das "auf den Pott setzen" ist also notwendig gewesen, alle Gespräche die vorher erfolgt sind, wurden quasi nicht ernst genommen. Irgendwann entspannte sich das Gespräch und wurde etwas offener. Kooperativ wurde mein Disziplinarischer Vorgesetzter irgendwann in der Hinsicht als das er vorschlug, man könne mir evtl. einen höherdotierten separaten Lehrauftrag erteilen für die Betreuung der Master-Aufgaben. Hier sprach man dann aber von wenigen h/Woche, er wolle sich in der Hinsicht erkundigen.

In einem kurzen Moment der Zugänglichkeit wurde dann sehr offen gesagt "Die PA wird es niemals zulassen, dass Du auf Deinem Vertrag höhergruppiert wirst, dass würde einen Präzedenzfall schaffen, auf dem andere aufspringen würden".

Letztlich haben sie akzeptiert das ich die Aufgaben nicht mehr übernehme. Dann wurde unverhohlen und offen argumentiert dass ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter ja aber auf Anweisung die Arbeiten an Forschungsgerät immer noch durchführen könne. Ich bejahte und betonte das "Auf Anweisung" oder wie es die PA so schön schrieb "unter Anleitung der Fachvorgesetzten". Hier lauert dann die nächste Konfrontation, da die beiden quasi keine Kenntniss über ihr Gerät haben und ich gespannt bin auf "die Anleitung meiner Vorgesetzten".

Nun gilt ja aber sowieso nicht mehr das Argument "wissenschaftlicher Hochschulabschluss", denn ich bin ja als Ingenieur eingruppiert. Da lauten die Definitionen ja anders. Da geht es um "besondere Schwierigkeit und Bedeutung". Um da Klarheit zu erlangen erstelle ich demnächst einen separaten Eintrag.

MoinMoin:

--- Zitat von: Farmer am 28.09.2024 09:30 ---Nun gilt ja aber sowieso nicht mehr das Argument "wissenschaftlicher Hochschulabschluss", denn ich bin ja als Ingenieur eingruppiert. Da lauten die Definitionen ganz anders. Um da Klarheit zu erlangen erstelle ich demnächst einen separaten Eintrag.

--- End quote ---
Ich bezweifle das du als Ingenieur eingruppiert bist, denn ich kann nicht erkennen das du auszuübenden Tätigkeiten übertragen bekommen hast, die dem eines Ingenieurs entsprechen.
Wie du eingangs schon geschrieben hast:


--- Zitat von: Farmer am 28.05.2024 18:50 ---2013 bin ich als wissenschaftl. Mitarbeiter an einer Hochschule eingestellt worden.
Damals als B.Eng. in E11 Stufe 2.

Die Stellenanzeige wies folgendes Arbeiten aus:
Schwerpunkt: Unterstützung der Lehre im technischen Bereich
- Durchführung von Messungen in Projekten, Laborübungen und student. Praktika
- Betrieb und Wartung technischer Labore
- Durchführung von Übungen und Praktika
- Softwareadministration


--- End quote ---
Da muss man wirklich mal auseinander nehmen, welche Arbeitsvorgänge wo eingruppiert sind.

Farmer:
Bedeutet dann:
Das die Personalabteilung sagt, ich sei als Ingenieur eingruppiert, stellt lediglich ihre Rechtsmeinung dar und es ist mir freigestellt eine eigene zu bilden und notfalls extern feststellen zu lassen?

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