Autor Thema: Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13  (Read 9405 times)

Garfield

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #30 am: 16.10.2024 15:13 »
Bei mir war es ähnlich. Ich wollte auch von einer E11 auf eine E13 rauf. Auch ich arbeite an einer Hochschule - ich allerdings an einer Uni. Das Problem ist, dass es einen Stellenplan gibt. Die einzelnen Fakultäten und Institute haben feste Stellen. Da kann man nicht mal eben höhergruppiert werden. So einfach ist das nicht. Selbst wenn die Professoren im eigenen Bereich das wollen. Bei mir hat man meinen Antrag abgelehnt und mir danach die höhenwertigen Tätigkeiten entzogen. Ich durfte dann nur noch solche Dinge machen, die meiner Entgeltgruppe entsprachen. Letztendlich habe ich mir innerhalb der Universität eine andere Stelle gesucht und so habe ich meine E13 bekommen. Ich fürchte, nur so funktioniert das.

Prinzipiell haben Hochschulen da natürlich durchaus Spielraum. Man hätte den Stellenanteil auch an anderer Stelle einsparen können. Meist sind auch genügend Schöpfungsstellen vorhanden, an die man ran könnte.
Aber vieles davon ist natürlich Politik und im Hochschulesystem wollen sich da nur wenige bewegen und daher wird dann eben behauptet eine Höhergruppierung sei nicht möglich.

clarion

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #31 am: 16.10.2024 16:10 »
Die Fakultät  hat da durchaus Spielräume, die Stellen innerhalb eines vorgegebenen Rahmen zu bewirtschaften. Wenn aber an einer Stelle die Wertigkeit angehoben wird, muss auf andererseits eine andere Stelle abgesenkt werden. Dieses zu verhandeln,  ist nicht leicht. Welcher Professor verzichtet freiwillig auf höherwertige Stellen,  um den MA eines anderen Profs zu halten?

Allerdings ist es schon frech, von einem E11er zu verlangen, Masterarbeiten zu betreuen.

Farmer

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #32 am: 17.10.2024 11:50 »
Danke für die Beteiligung noch.

Ich verstehe durchaus das es einen Stellenplan gibt an dem nicht so einfach gerüttelt wird. Es passt halt einfach nur nicht, dass bei uns der Masterstudiengang von den Einschreibezahlen her total explodiert, dieser Aufwandsplus wird jedoch nicht personaltechnisch berücksichtigt, die Professoren ächzen ja selbst auch unter den zusätzlichen Vorlesungen. Dafür sind die Einschreibezahlen im Bachelor im Keller und dies macht Druck seitens der Hochschulleitung. Man verharrt also lieber...

clarion

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Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
« Antwort #33 am: 17.10.2024 20:27 »
Das mag ja alles sein, ändert aber nichts am Tarifrecht. Würdest Du Masterstudierende betreuen, wäre es genau genommen ein abmahnwürdiges Verhalten, weil Du nicht tust, was die befugte Stelle Dir sagt.