Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
MoinMoin:
Wenn der AG nicht weiß welche Tätigkeiten er ausführen lassen möchte, dann braucht er offensichtlich keine Personal ;D
Farmer:
Zwei weitere Monate sind ins Land gezogen und es erfolgt keine Reaktion.
Auf E-Mail Nachfragen wird seitens der Personalabteilung nicht reagiert.
Wenn ich mal jemanden ans Telefon bekomme, gibt es Ausreden und nicht das erste mal höre ich den Satz "Sie verlieren ja nichts, weil Sie den Antrag damals nach TV-L / § 37 Ausschlussfrist gestellt haben".
Ehrlichgesagt regt mich diese Aussage auf. Denn: Natürlich verliere ich zwischenzeitlich unbezahlte Arbeitsleistung, erst schon recht wenn man nachher feststellt dass ich die Aufgaben nicht hätte übertragen bekommen dürfen. Hab ich der Sachbearbeiterin auch gesagt, woraufhin sie einlenkend meinte, sie könne das als Argument hernehmen, meinen Fall zu beschleunigen. Das war vor zwei Monaten.
Was ist der nächste Schritt, bevor ich zum Anwalt gehe?
Wäre dieses Schreiben noch eine Option?
"Beispiel-Formulierung für die Geltendmachung einer höheren Stufenzuordnung /Entgeltgruppenzuordnung sowie Zahlung"
https://www.google.com/url?sa=i&url=https%3A%2F%2Fwww.berlin.de%2Fgpr%2Foertliche-personalraete%2Fspandau%2Fdownloads%2Fgeltendmachung_muster.pdf&psig=AOvVaw2a-IU5jBggLdA-CIqfMV77&ust=1723314657161000&source=images&cd=vfe&opi=89978449&ved=0CAcQr5oMahcKEwjQsZ7AxeiHAxUAAAAAHQAAAAAQBA
Oder ist das mehr oder weniger sinnlos?
Farmer:
Evtl. ist es ja von Interesse wenn ich hier weiterberichte.
Nun, nach 6 Monaten habe ich Antwort bekommen. Alles in allem bedankt man sich für meinen Einsatz mit dem Masterabschluss, sieht aber keine übertragenen Aufgaben die eine Höhergruppierung rechtfertigen. Man hat dazu kurz mit einem von meinen beiden Vorgesetzten telefoniert.
Es hat sich nun gezeigt, dass ich nicht nach TV-L im allgemeinen Teil eingruppiert bin, sondern im Teil II, Abschnitt 22.1 "Ingenieure". Hier sind die Definitionen mit wissenschaftlichem Hochschulstudium nicht so eindeutig wie im Teil I. Diese Eingruppierung war mir nicht bekannt und dem Personalrat auch nicht.
Die Personalabteilung argumentiert nun, das die ausgeführten Tätigkeiten nicht ausserhalb des Rahmens eines "üblichen Wissenschaftlichen Mitarbeiters" liegen.
Die astronomische Zulage nach Teil II, Abschnitt 22.1 i.H.v. 23,01€ zahlte man mir bislang aber nicht. Muss ich die ernsthaft als Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung einfordern, obwohl sie im Tarivertrag niedergeschrieben ist?! Seit wann gibt es diese Zulage?
Da ich meinen Masterabschluss privat nebenberuflich gemacht habe, wäre nun mein nächster Schritt, der Hochschule meinen Kenntnisse und meine formale Qualifikation aus dem Master zu entziehen. Sprich, ich unterlasse alle Aufgaben die einen Master voraussetzen. Ich würde nun, nur noch auf Stand meiner Stellenbeschreibung von 2013 auf dem Niveau eines Bachelor-Ingenieurs arbeiten.
Das hätte ich eh nie anders machen dürfen... richtig?
clarion:
Ich vermute mal, dass man sich erst nach Deiner Anfrage Gedanken darüber gemacht hast, wo genau Du in die EGO eingeordnet bist.
Zu deiner letzten Frage richtig.
Wie wäre sich eine neuen Job zu suchen?
Nicht vergessen die Zulagen einzufordern.
MoinMoin:
--- Zitat von: Farmer am 07.09.2024 09:06 ---Es hat sich nun gezeigt, dass ich nicht nach TV-L im allgemeinen Teil eingruppiert bin, sondern im Teil II, Abschnitt 22.1 "Ingenieure".
--- End quote ---
Auch Ingenieure können Tätigketien haben die im allgemeinen Teil eingruppiert sind.
ich bin als Informatiker auch nicht im "Informatiker" Teil eingruppiert sondern im allgemeinen Teil.
Also da muss man halt schauen, was jetzt die "neuen" Tätigkeiten sind.
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