Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Nächste Woche Arbeitsbeginn und immer noch keine Mitteilung der Stufe?!
Tagelöhner:
Wie wäre es wenn Du dich jetzt einfach mit der Stufe 4 zufrieden gibst, die sie dir tariflich schon nicht mal hätten anbieten müssen? ::) Personalsachbearbeiter wissen auch, dass es nicht unbedingt förderlich ist, jemanden sofort von Anfang an mit Maximalgehalt einzustellen, da dann gehaltsmäßig keinerlei "Entwicklungsmöglichkeiten" mehr vorhanden sind, was auf viele auch demotivierend wirken kann. Andernfalls ist nun mal wenigstens noch das Würstchen vor die Nase gespannt, auf das man sich irgendwann freuen kann.
Ansonsten geh' in die vollen und nagele sie auf ihre Versprechung der Stufe 5 fest und dass das die Voraussetzung für dich war das Arbeitsverhältnis aus finanzieller Sicht überhaupt einzugehen.
Dass manche Personalabteilungen aber sparsam mit der vor allem schriftlichen Mitteilung von sowas sind ist normal. Ich habe sogar schon von Fällen erfahren, da wurde dem Bewerber direkt ins Gesicht gelogen, dass die Festlegung und Mitteilung der Erfahrungsstufe erst nach Vertragsunterzeichnung erfolgen kann.
MoinMoin:
10 Jahre förderliche Zeiten hätte man da nachweisen müssen.
Umlauf:
--- Zitat von: Yunsung84 am 29.05.2024 15:32 ---
--- Zitat von: Keff am 29.05.2024 15:05 ---Also wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe, entspricht doch Stufe 4 genau deinen 6 Jahren Berufserfahrung. Klar ist es ärgerlich, dass es nicht die ursprünglich genannte Stufe 5 geworden ist aber du hast zumindest in zeitlicher Hinsicht nichts verloren. Darüber kann man jetzt nicht meckern, finde ich (wenn man bedenkt, dass es auch Stufe 3 oder eine niedrigere hätte werden können).
--- End quote ---
Was für Konditionen hätten denn für Stufe 5 getroffen werden müssen? Ich hab jetzt halt nur irgendwie Angst, dass sie mich wegen meinem Anruf und der Nachfragerei extra runtergestuft hat ^^ (als Trotzreaktion). Könnte das der Fall sein? Von dieser Stufe war ja immerhin ursprünglich die Rede. Ansonsten bin ich natürlich zufrieden, endlich eine Antwort zu haben. Aber würde es halt trotzdem auch gerne verstehen (v.a. weil ich laut Internet ja nicht mehr als Stufe 3 hätte bekommen sollen).
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Der Anruf wird eher nicht nach unten geführt haben.
Alles über 3 ist reines kann. Wobei die Behörden sich i.R. ein gewisses Kriterienwerk geben.
Gegenüber der Rechtsaufsicht müssen sie es bei einer möglichen Überprüfung auch irgendwie die Entscheidung nachweisen können.
FearOfTheDuck:
Übrigens: Das Internet ist für die Einstufung unbeachtlich. Es zählt der TV und der sagt schwarz auf weiß, dass mehr als Stufe 3 möglich sein kann. Wenn der AG das möchte und offensichtlich möchte er das in deinem Fall. Wenn du also damit zufrieden bist, dann ist alles schick. Wenn nicht, verweise auf die Aussage, die dir Stufe 5 in Aussicht gestellt hat. Ob der AG allerdings nochmal was draufgibt, zumal der Drops eigentlich gelutscht ist...
In welche EG bist du eingruppiert?
Yunsung84:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 29.05.2024 17:29 ---Übrigens: Das Internet ist für die Einstufung unbeachtlich. Es zählt der TV und der sagt schwarz auf weiß, dass mehr als Stufe 3 möglich sein kann. Wenn der AG das möchte und offensichtlich möchte er das in deinem Fall. Wenn du also damit zufrieden bist, dann ist alles schick. Wenn nicht, verweise auf die Aussage, die dir Stufe 5 in Aussicht gestellt hat. Ob der AG allerdings nochmal was draufgibt, zumal der Drops eigentlich gelutscht ist...
In welche EG bist du eingruppiert?
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Mal anders gefragt: Was würdest du an meiner Stelle machen? Zufrieden sein oder nochmal nachhaken? Evtl. hat sie sich mit dieser Aussage ja auch nur vertan / sich falsch ausgedrückt und mehr als Stufe 4 wäre ohnehin nicht möglich gewesen. Möchte mein Glück nicht überstrapazieren. Ich persönlich denke, der Drops ist gelutscht. Bin in der E5 eingruppiert (was laut Recherche auch passt).
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