Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Frage zum Rentenbeginn

(1/1)

Britta2:
Vorab - ich setzt fiktive Daten ein!

Frage betrifft:  Anwesenheits-/Arbeitspflicht und Anspruch anteiliger Jahresurlaub

Auskunft der Rentenversicherung "Sie werden ab dem 1.7. abschlagsfreie Altersrente beziehen".
Zugleich aber "Sie sind ab dem 6.6. bereits Rentner, erhalten aber bis zum 31.7. weiterhin Arbeitsentgelt infolge Tarifvertrag ÖD"

Bedeutet das folglich:  Anwesenheitspflicht im Büro bis zum 31.6. und anteilig Urlaubsanspruch für 6 ganze Monate oder hat der genannte 6.6. irgendeine Bedeutung??? Die Personalverwaltung muss ich nicht fragen. Hilfreiche Auskunft kam von dort noch nie (wenn kein AG-Interesse vertreten wird).  Danke für Infos hier!

McOldie:
Handelt es sich hier um die Regelaltersrente oder um eine vorgezogene abschlagsfreie Altersrente? Bei der Regelaltersgrenze endet das Arbeitsverhältnis kraft Tarifrecht (TVöD oder TV-L) ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat.
Im anderen Fall kann das Arbeitsverhältnis - wenn gewünscht - nur mit Kündigung oder Auflösungsvertrag  beendet werden.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version