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Zusatzurlaub Schichtarbeit Pflegedienst

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PätrickStar:
Hallo zusammen,

wir haben eine Mitarbeiterin in der Pflege welche Frühdienste ableistet und regelmäßig an  1-2 Tagen  im Monat  Spätdienst macht.

Reichen die 1-2 Spätdienste  aus,  damit der Zusatzurlaubsanspruch nach §27, Buchstabe b.) besteht ?  :o


Alle anderen Mitarbeiter haben Früh-Spätdienst im wöchentlichen Wechsel, da ist es klar.  8)

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