Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Zusatzurlaub Schichtarbeit Pflegedienst
(1/1)
PätrickStar:
Hallo zusammen,
wir haben eine Mitarbeiterin in der Pflege welche Frühdienste ableistet und regelmäßig an 1-2 Tagen im Monat Spätdienst macht.
Reichen die 1-2 Spätdienste aus, damit der Zusatzurlaubsanspruch nach §27, Buchstabe b.) besteht ? :o
Alle anderen Mitarbeiter haben Früh-Spätdienst im wöchentlichen Wechsel, da ist es klar. 8)
Navigation
[0] Message Index
Go to full version