Hallo,
im PR haben wir den Fall vorliegen, dass eine Person zum 01.09. für 2 Jahre befristet eingestellt werden soll, die Mitte September ihre Regelaltersgrenze erreicht. Die Eingruppierung soll nach E8 Entgeltstufe 6 TV-L erfolgen. Gibt es dabei irgendetwas zu beachten? Erfordert die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichen der Regelaltersgrenze eine schriftliche "Hinausschiebens-Vereinbarung"?
Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD/TV-L endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, "mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat". Würde das Arbeitsverhältnis dann automatisch enden, wenn es keine zusätzliche Vereinbarung gibt?
Vielen Dank und viele Grüße,
Christian