Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Monatliche Zulage für Ingenieure

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Wabi Sabi:
Es dürfte hier darum gehen, ob nicht doch die "Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst" nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L für die Eingruppierung einschlägig sind und nicht die besonderen Tätigkeitsmerkmale nach Teil II. Also:

Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Behördianer:
Ok, danke schonmal. Und wie bekomme ich raus, was für mich gültig ist?

MoinMoin:
In dem du dir bzgl. deiner auszuübenden Tätigkeiten eine Rechtsmeinung bildest und beim AG erfragst welche er hat.

Behördianer:
Müsste die Zulage rückwirkend gezahlt werden, falls sich herausstellen sollte, dass mir diese zusteht?

MoinMoin:
nach §37 nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung, also flugs heute noch des Geld einfordern.

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