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Höhergruppierung und Nachzahlung seit Antragsstellung

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favora:
Hallo,
ich hätte da eine Frage in die Runde.
Ich bin aktuell in der IT E8 Stufe 3 + Zulage Stufenvorweggewährung Stufe 5.
Es wurde im März 2023 eine entsprechende Arbeitsplatzbeschreibung (Rückwirkend zu März 2022) an unsere Personalabteilung geschickt, die nach E11 eingruppiert werden soll (weil ich die Tätigkeiten seit März 2022 habe).

Dieses wurde dann an eine externe Firma zur Überprüfung geschickt. Es stellte sich heraus das meine Tätigkeiten der E11 entsprechen. Da ich aber kein Studium besitze, kam von der Personalabteilung die Meldung zurück…E11 -1 = E10 (obwohl ich mich frage, warum es in den Vorschriften heißt Studium oder vergleichbare Kenntnisse?). Ich bin jetzt über 23 Jahre in der IT tätig.

Jetzt haben wir Juni 2024. Laut Höhergruppierungsmatrix würde ich in die E10 Stufe 3 kommen. Das ist mir und meinem Chef aber zu wenig. Deswegen hat er an die Personalabteilung geschrieben das es E10 Stufe 4 sein soll (später dann + Vorweggewährung Stufe 5).

Angenommen, dem wird jetzt zugestimmt, müsste ich doch seit Antragstellung im März 2023 bis jetzt eine Nachzahlung bekommen. Unsere Sachbearbeiterin meinte zu mir das nur maximal 6 Monate Rückwirkend ab Antragstellung bis zur Bewilligung ich eine entsprechende Nachzahlung bekommen würde. Wenn man das zusammenrechnet, müssten das 21 Monate sein für die ich eine Nachzahlungen bekommen würde. Ein anderer Kollege meinte, er hätte in seinen über 30 Jahren nie erlebt das einer eine so große Nachzahlung erhalten hätte.

Wie ist das rechtlich gesehen? Nach einer groben Berechnung müsste ich dann eine Nachzahlung von rund 16.000,00 Euro Brutto bekommen.

Wie seht Ihr das? Gibt’s da eine Vorschrift?

Oder sollte man lieber eine Klage einreichen um doch in die E11 zu kommen? Das ist eigentlich nicht meine erste Wahl.

Viele Grüße
Favora

shorets:
Ich habe eine Nachzahlung von 28 Monaten erhalten. Also solange es rechtzeitig beantragt wurde, sollte einer Nachzahlung nichts im Wege stehen.

MoinMoin:
Man hat wg. §37 nur Anspruch auf 6 Monate rückwirkend ab Geltendmachung.
Ich gehe davon aus, dass nicht im März zeitgleich eine Aufforderung zur Zahlung des Entgeltes in Höher der EG11 gemacht wurde.
Das solltest du zu mindestens jetzt heute noch machen, sonst wieder ein Monat futsch.

Auch würde ich an deiner Stelle darauf pochen, dass du sowohl via Fallgruppe 2 EG10 (sehe ich idr absolut kein Problem drin) als auch via sonstiger Beschäftigter (schon schwieriger, aber vorstellbar in deinem Alter) in die EG11 kommst!
Dieser Müll von wegen Studium ist nötig, ist althergebrachte und überholtes Wissen.

favora:
Schönen Sonntag,

@shorets hast du da extra eingefordert bei Antrag Stellung schon?

@MoinMoin was mache ich denn wenn mein Chef das nicht so geschrieben hat? Jetzt bin ich maximal verwirrt. Denn wenn es so ist geht es hier um wie gesagt rund 16.000 Euro.....mit der E11 ist so ne Sache. Alle bei uns bekommen ohne Studium eine -1. Ein paar werden wohl klagen gehen. Naja ich muss noch knapp 19 Jahre arbeiten. Wenn ich von Anfang an dann die E10 Stufe 4 bzw. 5 bekomme anstatt E11 Stufe 2 fahre ich evtl. damit besser. Müsste man aber einmal ausrechnen lassen. aber mit diesen Paragraphen hast du mir jetzt wirklich Angst gemacht! Falls das nicht gemacht wurde, wer soll mir das dann zahlen, mein Chef?

Viel Grüße
Favora

MoinMoin:

--- Zitat von: favora am 02.06.2024 14:05 ---Schönen Sonntag,

@shorets hast du da extra eingefordert bei Antrag Stellung schon?

@MoinMoin was mache ich denn wenn mein Chef das nicht so geschrieben hat?

--- End quote ---
Nichts machst du dann, du hast halt dann keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld.
Vielleicht lernst man daraus, dass man direkt mit seinen AG spricht und seine monetären Belange selbst in die Hand nimmt und den Vorgesetzten zwar mit ins Boot holt aber sich nicht auf ihn verlässt.


--- Zitat --- Jetzt bin ich maximal verwirrt. Denn wenn es so ist geht es hier um wie gesagt rund 16.000 Euro.....mit der E11 ist so ne Sache. Alle bei uns bekommen ohne Studium eine -1.
--- End quote ---
Und? das Tarifrecht gilt für alle gleichermaßen. Und so wie du dich irren kannst, kann dein AG das auch.

--- Zitat ---Ein paar werden wohl klagen gehen. Naja ich muss noch knapp 19 Jahre arbeiten. Wenn ich von Anfang an dann die E10 Stufe 4 bzw. 5 bekomme anstatt E11 Stufe 2 fahre ich evtl. damit besser. Müsste man aber einmal ausrechnen lassen.
--- End quote ---
Ist nicht dein Ernst! Du bist ITlerIn und willst dir sowas ausrechnen lassen?
Womöglich von deinem Chef?
Schon mal von Excel gehört? Noch nichts gelernt bei der Verarsche die mit dir gemacht wurde.
Selbst ist der Mann Frau und diverse.
Ausgangslage: Dein Job ist seit März 22 EG11, wie warst du zu diesem Zeitpunkt eingruppiert?  Oder bist du zu diesem Zeitpunkt eingestellt worden?
Wenn neu Einstellung, dann hattest du 1 Jahr diff zwischen EG8s1 und EG11S1 (~8500€), 2 Jahre diff eg8s2 und EG11S2 (2x88000€) und ab März 24 diff eg8s3 und Eg11S3 (monatlich 900€) als Nachzahlungsanspruch. (und da sind wir jenseits von 16T€)
Ob es mit der Zulage verrechnet werden kann, kommt auf die Ausgestaltung derselben an.
Da aber mutmaßlich du aber dieses Entgelt nicht eingefordert hattest, muss tariflich gesehen der AG dir dieses auch nicht nachzahlen, rechne halt nur mit 6*900€ oder wenn Zulage doch mitzählt, was sie versuchen werden, halt nur 6*600€ und wenn du dich auch noch auf die 10 drücken lässt, dann halt nur 6* 500€

Evtl. hat dein Chef für dich auch gleich die Zahlung des korrekten Entgelt tarifkonform eingefordert, wäre dann aber nur ab Oktober 22 wg. §37.
Der AG könnte natürlich kulant sein.

--- Zitat ---aber mit diesen Paragraphen hast du mir jetzt wirklich Angst gemacht! Falls das nicht gemacht wurde, wer soll mir das dann zahlen, mein Chef?

--- End quote ---
Nein, du hast es leider versäumt deine Ansprüche selber gegenüber deinem Vertragspartner geltend zu machen. Ziemlich Dumm gelaufen!

Sorry, wenn meine Sätze oben etwas Barsch klingen, ist nicht böse gemeint und bitte nicht persönlich nehmen.

Ist halt eine Trauerspiel was man da mit euch macht und was ihr mit euch machen lasst und wie wenig ihr euch mit eueren Arbeitsvertrag und Tarifvertrag beschäftigt und dem Pfuschern, die das verbockt haben, damit in die Karten spielt.

Um so mehr würde ich an deiner Stelle die EG11 einfordern.

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