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Höhergruppierung und Nachzahlung seit Antragsstellung

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favora:
Hallo MoinMoin,

Danke für deine vielen Tips und Worte. Ich nehme das nicht persönlich. Ist halt dann wirklich meine eigen Schuld, da hast Du 100% Recht!

Eingestellt war ich  1.3.2022 mit E8 Stufe 3 + Zulage (ist dann wie E8 Stufe 5) man hat es in unserer Abteilung ein wenig verschlafen^^...den Antrag schon 2022 zu stellen bzw. einzufordern. Laut Matrix müsste ich dann mindst. in E11 Stufe 2 ( was ich nicht witzig finde, anstatt die mir E8 Stufe 5 direkt gegeben hätten und nicht die Zulage, müsste ich laut Matrix in E11 Stufe 3 :-( ) ...was solls it is what it is

Wenn die also die Zulage mit einrechnen nach Tabelle sind das dann 3552,00 EUR brutto zu E11 Stufe 2 3898,00 EUR brutto ist eine Differenz von 346 Euro (Wenn die Zulage mit einberechnet wird). wären dann rund 7266,00 EUR brutto Nachzahlung ca.

Wenn ich auf die E11 verzichte und dafür in die E10 Stufe 4 komme sieht es schon anders aus. Da ist die Differenz dann E8 zur Stufe E10 Stufe 4 etwas höher nämlich 770 Euro brutto pro Monat. das wären dann 21 Monate * 770 Euro = 16170 EUR brutto ca. das ist schon ein krasser unterschied. Muss man dann verhandeln nachdem Motto, ich akzeptiere die -1 aber dafür dann E10 Stufe 4 plus Rückzahlung. Also irgendwo muss der Arbeitgeber auch entgegenkommen. Wenn ich mit E11 eingestellt worden wäre, so sagte mir der Personalrat wäre es aufgrund meiner Jahrelanger Berufspraxis  die E11 Stufe 3 gewesen. Aber leider geht das offensichtlich nur bei Einstellung und nicht später bei Höhergruppierung.

Aber mal ganz ehrlich, wenn ein Arbeitnehmer einen Antrag stellt / andere Stufe einfordert und die Personalabteilung sich quasi 18 Monate "zeit" lässt, kann ja nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers sein. Die hätten ja auch nach einer angemessenen Zeit von 3 Monaten zusagen oder ablehnen können. Deswegen gehe ich stark davon aus das ich ab 1.3.2023 bis zur Entscheidung aufjedenfall das Geld nachbezahlt bekomme und wegen der Ausschlussfrist halt nicht ab 01.03.2022 sondern ab 01.09.2022 bis zur Entscheidung (6 Monate).

Zum Schluss bleibt ja wenn die Personalabteilung bei Verzicht auf die E11 nicht entgegenkommt immer noch der Weg der gerichtlichen Überprüfung. Was hat man zu verlieren?

Viele Grüße
Favora











MoinMoin:

--- Zitat von: favora am 02.06.2024 16:05 ---Eingestellt war ich  1.3.2022 mit E8 Stufe 3 + Zulage (ist dann wie E8 Stufe 5) man hat es in unserer Abteilung ein wenig verschlafen^^...den Antrag schon 2022 zu stellen bzw. einzufordern. Laut Matrix müsste ich dann mindst. in E11 Stufe 2 ( was ich nicht witzig finde, anstatt die mir E8 Stufe 5 direkt gegeben hätten und nicht die Zulage, müsste ich laut Matrix in E11 Stufe 3 :-( ) ...was solls it is what it is

--- End quote ---
Also wurde dir für die Tätigkeiten einschlägige Berufserfahrung anerkannt. Oder hast du die Stufe von einem vorherigen öD Job mitgenommen?
Bei Einstellung ist Stufe 3 das "maximum" worauf du einen Anspruch hast.
Das sie dir dann noch eine Zulage (ich gehen davon aus es ist die nach §16.5) gegeben haben ist nett.
Unter Umständen hätte man natürlich auch förderliche Zeiten anerkennen können (da du nur noch 19 Jahre hast, hast du wahrscheinlich zur Einstellung auch schon 10 Jahre Berufserfahrung gehabt?)
Aber Schnee von Gestern:
Also bist du seinerzeit in die EG11 Stufe 3 eingestellt worden (wg. eB)
Wenn sie jetzt das Spiel spielen, dass du rückwirkend auf die EG11 höhergruppiert wurdest, dann ist es verarsche, denn du bist Neu Eingestellt und dann in Stufe 3! Und dann in EG11


--- Zitat ---Wenn die also die Zulage mit einrechnen nach Tabelle sind das dann 3552,00 EUR brutto zu E11 Stufe 2 3898,00 EUR brutto ist eine Differenz von 346 Euro (Wenn die Zulage mit einberechnet wird). wären dann rund 7266,00 EUR brutto Nachzahlung ca.
--- End quote ---
Ich würd mal behaupten, dass die Zulage unabhängig von deiner Eingruppierung zu betrachten ist.
Du also dann zunächst den Diff eg8s3 zu eg11s3 einzufordern hast. (also knapp 900 monatlich)


--- Zitat ---Wenn ich auf die E11 verzichte und dafür in die E10 Stufe 4
--- End quote ---
Nein die bist und bleibst auch dann in der Stufe 3 der EG10, wenn du darauf verzichtest deine korrektes Entgelt zubekommen, weil du glaubst, dass Fallgruppe 2 nicht anwendbar ist.


--- Zitat --- Also irgendwo muss der Arbeitgeber auch entgegenkommen. Wenn ich mit E11 eingestellt worden wäre, so sagte mir der Personalrat wäre es aufgrund meiner Jahrelanger Berufspraxis  die E11 Stufe 3 gewesen. Aber leider geht das offensichtlich nur bei Einstellung und nicht später bei Höhergruppierung.
--- End quote ---
Also was heißt wäre?
Ich denke du bist neu eingestellt worden, dann bist du auch in der eg11s3 eingestellt worden, die haben sich nur bie der eg "versehen ", oder habe sich deine Tätigektien geändert ?


--- Zitat ---Aber mal ganz ehrlich, wenn ein Arbeitnehmer einen Antrag stellt / andere Stufe einfordert und die Personalabteilung sich quasi 18 Monate "zeit" lässt, kann ja nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers sein. Die hätten ja auch nach einer angemessenen Zeit von 3 Monaten zusagen oder ablehnen können. Deswegen gehe ich stark davon aus das ich ab 1.3.2023 bis zur Entscheidung aufjedenfall das Geld nachbezahlt bekomme und wegen der Ausschlussfrist halt nicht ab 01.03.2022 sondern ab 01.09.2022 bis zur Entscheidung (6 Monate).

Zum Schluss bleibt ja wenn die Personalabteilung bei Verzicht auf die E11 nicht entgegenkommt immer noch der Weg der gerichtlichen Überprüfung. Was hat man zu verlieren?

--- End quote ---
Nein, insbesondere da es nie einen "Antrag" gab, sondern nur der Arschstriit, dass sie die korrekte EG ermitteln und bezahlen sollen!!
Hättest halt gleich klagen sollen....

favora:
Hallo MoinMoin,

das hast du richtig erkannt. Ich bin eingestellt worden 01.03.2022 mit über 20 Jahren IT Praxis. Als ich angefangen habe wurden mir direkt die neuen Tätigkeiten im Einstellungsmonat übertragen. Das sind nicht die Tätigkeiten auf die ich mich beworben hatte (Personalrat wollte eigentlich das ich mit der Erfahrung und Tätigkeitsbeschreibung auf die Stelle wo ich mich beworben hatte in die mindst E9 Stufe 3 komme, aber da hat sich dann nix mehr getan)

Viele Grüße
Favora



MoinMoin:
Und da du und dein AG sich jetzt über 2 Jahren eine gemeinsame Rechtsmeinung gebildet habt und euch einig seit, dass diese Tätigkeiten seit Übertragung in der EG11 eingruppiert ist, steht der sofortige Bezahlung nach EG11 Stufe 3 und ab März 2025 Stufe 4 nichts mehr im Wege.
Es gib mindestens noch die letzten 6 Monate das Geld und darf nicht mit der Zulage verrechnet werden.
Je nach Ausgestaltung der Zulage könntest du da auch noch nachfordern, aber bedenke, die Zulage ist stets widerruflich.
Ich hoffe das du wenigstens diesen Monat diese Korrektur §37 konform einforderst.

favora:
Hallo MoinMoin,

kurz zu deinen Punkt mit den 6 Monaten, ich dachte ich bekomme ab Beantragung bis zur Entscheidung aufjedenfall nachbezahlt + maximal 6 Monate Rückwirkend ab Antragsdatum?

Naja unabhängig davon habe ich mir heute den Antrag mal angesehen. Da wurde wohl in unserer Abteilung zweimal geschlafen mit der Abgabe des Antrags. Das erste mal sollte der Antrag mitte 2022 zur Personalabteilung. Ende des Jahres 2022 habe ich festgestellt das dem nicht so ist. Deswegen sollte dann im März 2023 endlich der Antrag losgeschickt werden Ersatzweise Rückwirkend zum 01.03.2022.

Heute musste ich leider Feststellen, das der Antrag erst im November 2023 abgegeben worden ist und auf einmal steht dort Rückwirkend zum 01.06.2023.  >:(

Ich hatte in den ersten Antrag aber gesehen das dort definitiv Rückwirkend 01.03.2022 drinne stand. Aber ist ja jetzt auch völlig egal weil ich heute gesehen habe das der Antrag jetzt erst im November 2023 gestellt wurde.

Das heisst jetzt nichts mit 21 Monaten Rückzahlung sondern ab 01.06.2023 bis jetzt. Da fehlen einfach jetzt 9 Monate a 770 Euro das sind rund 7000 Euro brutto wtf. Das würde grob heißen ich würde eine Rückzahlung von rund 9240 Euro brutto anstatt 16170 EUR brutto.

Ich habe ersteinmal Termin gleich gemacht beim PersRat. Mal schauen was die dazu sagen.

Ich gebe mir aufjedenfall eine Teil Schuld weil ich nicht energisch genug war zu fragen was mit dem Antrag nun ist. Ich bin vom treu und Glauben ausgegangen wenn mir unser Chef sagt Antrag ist abgegeben.

Viele Grüße
Favora

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