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Zulage nach §16.5

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MoinMoin:

--- Zitat von: Albeles am 04.06.2024 15:15 ---Bei uns kannst Du ein Jobangebot beim Papst nachweisen, es wird keine 16.5 gewährt.
Grundsätzlich nicht!!!  ;D

--- End quote ---
Tja, wer es sich leisten kann. Qualifiziertes Personal zu verlieren.

favora:
Nabend,

ich war heute bei unseren PR. Es gab hier im Forum irgendwo einen Thread wegen einer Erlass oder so auf den sich viele in der Personalabteilung berufen.

Das selbe habe ich heute auch von unserem PR erfahren. Zumindst. in Niedersachsen. Der ist von 2008 und regelt die Vorgehensweise bei der Bewertung der Anträge und hat immer noch Gültigkeit. Deswegen bekommen bei uns in der Regel alle die eine E11 oder E12 bekommen müssten ohne Studium eine -1

Viele Grüße
Favora

MoinMoin:

--- Zitat von: favora am 05.06.2024 17:30 ---Nabend,

ich war heute bei unseren PR. Es gab hier im Forum irgendwo einen Thread wegen einer Erlass oder so auf den sich viele in der Personalabteilung berufen.

Das selbe habe ich heute auch von unserem PR erfahren. Zumindst. in Niedersachsen. Der ist von 2008 und regelt die Vorgehensweise bei der Bewertung der Anträge und hat immer noch Gültigkeit. Deswegen bekommen bei uns in der Regel alle die eine E11 oder E12 bekommen müssten ohne Studium eine -1

Viele Grüße
Favora

--- End quote ---
Der Erlass ist auch in Niedersachsen dahingehend irrelevant. Denn wenn man sich darum bemüht dem AG darüber aufzuklären, dass die Tätigkeiten entsprechend der aktuellen gültigen Entgeltordnung auch ohne Studium zur EG12 führt, dann erhält man auch diese Eingruppierung.

sebbo83:
In Thüringen werden Anträge auf 16.5 prinzipiell ebenfalls abgelehnt.
Die 4 Punkte:
- zur regionalen Differenzierung,
- zur Deckung des Personalbedarfs,
- zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder
- zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten
träfen hier wohl nicht zu, ja und dann die "kann"-Formulierung.
Regionale Differenzierung und Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten sind unbedeutend im Vergleich z.B. zu bayrischen Großstädten und dem Ländlichen dort. Deckung des Personalbedarfs - um so weniger, um so besser  ;) - zur Bindung von qualifizierten Fachkräften - Aussage des Personalers aus dem Off war: "bei ähnlichen Ausschreiben haben wir immer noch Bewerber, als befürchten wir nicht, dass wir ihre Stelle nicht wieder besetzen können."
Wer ein besseres Angebot von einem anderen Arbeitgeber hat, geht in der Regel. Verhandlungen bringen beim HR absolut nix. Und eh der Personalrat davon Wind bekommt, hat der Beschäftigte bereits die Unterschrift unter den neuen Arbeitsvertrag gesetzt. Passiert nicht selten ...

Ansonsten hat sich der TBB bereits damit beschäftigt:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2023/230209__tbb-informiert_Ablehnung_Zulagengewaehrung_nach____16_Abs._5_TV-L.pdf

Markus:

--- Zitat von: sebbo83 am 06.06.2024 08:04 ---In Thüringen werden Anträge auf 16.5 prinzipiell ebenfalls abgelehnt.

--- End quote ---
Das ist Sozialismus in Reinkultur. Es gibt ne riesige Bandbreite an Fähigkeiten, die Menschen haben können bei formal gleichem Abschluss. Wenn ich allen das gleiche bezahle, selektiere ich über dieses System systematisch die Minderleister, wie im Sozialismus eben üblich. Als Leister hat man dann nur noch eine Option und die anderen sollen halt leiser heulen.

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