Autor Thema: Zulage nach §16.5  (Read 6474 times)

MoinMoin

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Antw:Zulage nach §16.5
« Antwort #15 am: 06.06.2024 12:00 »
In Thüringen werden Anträge auf 16.5 prinzipiell ebenfalls abgelehnt.
Das ist Sozialismus in Reinkultur. Es gibt ne riesige Bandbreite an Fähigkeiten, die Menschen haben können bei formal gleichem Abschluss. Wenn ich allen das gleiche bezahle, selektiere ich über dieses System systematisch die Minderleister, wie im Sozialismus eben üblich. Als Leister hat man dann nur noch eine Option und die anderen sollen halt leiser heulen.
Schön zusammengefasst.
Und AGs die das nicht erkennen sind mir persönlich recht und lieb, dann habe ich mehr Bewerber, die bei uns landen.
Wenn wir jemanden wo,len, dann steigt er auch in der Stufe 6 ein.
Und wenn wir jemanden halten wollen, dann bekommt er auch seine Zulage,
klar brauchen auch bei uns die Personaler was, zum Heften Lochen, damit ihr Arsch an der Wand ist.
Aber das liefern wir ihnen halt auch, bevor die Kollegen zu lukrative Alternativen bekommen.

Philnet22

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Antw:Zulage nach §16.5
« Antwort #16 am: 06.06.2024 12:14 »
Wenn wir jemanden wo,len, dann steigt er auch in der Stufe 6 ein.
Und wenn wir jemanden halten wollen, dann bekommt er auch seine Zulage,

und mit "wir" meinst du welches Amt? wo sollen die Bewerber sich melden?^^

MoinMoin

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Antw:Zulage nach §16.5
« Antwort #17 am: 06.06.2024 12:22 »
Wenn wir jemanden wo,len, dann steigt er auch in der Stufe 6 ein.
Und wenn wir jemanden halten wollen, dann bekommt er auch seine Zulage,

und mit "wir" meinst du welches Amt? wo sollen die Bewerber sich melden?^^
Wenn du Informatiker bist, dann bist du aktuell 4Wochen zu spät, stellen gerade wieder einen MA mit eg13 s5, ist halt ein Junger Kollege, der noch nicht so lange dabei ist🤪

sebbo83

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Antw:Zulage nach §16.5
« Antwort #18 am: 06.06.2024 13:37 »
In Thüringen werden Anträge auf 16.5 prinzipiell ebenfalls abgelehnt.
Das ist Sozialismus in Reinkultur. Es gibt ne riesige Bandbreite an Fähigkeiten, die Menschen haben können bei formal gleichem Abschluss. Wenn ich allen das gleiche bezahle, selektiere ich über dieses System systematisch die Minderleister, wie im Sozialismus eben üblich. Als Leister hat man dann nur noch eine Option und die anderen sollen halt leiser heulen.

Prinzipiell heißt nicht generell. Es kann sein, das es den einen oder anderen Exot gibt, der es doch schon mal bekommen hat. Aber für gewöhnlich blockt erst die PA und wenn nicht dann womöglich das Finanzministerium. Jedenfalls kenne ich niemanden, der es bisher geschafft hat und vom ÖPR ist ähnliches zu vernehmen.

Philnet22

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Antw:Zulage nach §16.5
« Antwort #19 am: 06.06.2024 15:07 »
Wenn du Informatiker bist, dann bist du aktuell 4Wochen zu spät, stellen gerade wieder einen MA mit eg13 s5, ist halt ein Junger Kollege, der noch nicht so lange dabei ist🤪

und mein Kollege freut sich über die e10/3 plus Zulage auf die e10/5... verkehrte Welt

FearOfTheDuck

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Antw:Zulage nach §16.5
« Antwort #20 am: 06.06.2024 17:14 »
Warum nicht? Wenn das der übertragenen Tätigkeit entspricht, ist doch alles schick. Und eine Zulage konnte er auch verhandeln...

MoinMoin

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Antw:Zulage nach §16.5
« Antwort #21 am: 07.06.2024 10:23 »
In Thüringen werden Anträge auf 16.5 prinzipiell ebenfalls abgelehnt.
Das ist Sozialismus in Reinkultur. Es gibt ne riesige Bandbreite an Fähigkeiten, die Menschen haben können bei formal gleichem Abschluss. Wenn ich allen das gleiche bezahle, selektiere ich über dieses System systematisch die Minderleister, wie im Sozialismus eben üblich. Als Leister hat man dann nur noch eine Option und die anderen sollen halt leiser heulen.

Prinzipiell heißt nicht generell. Es kann sein, das es den einen oder anderen Exot gibt, der es doch schon mal bekommen hat. Aber für gewöhnlich blockt erst die PA und wenn nicht dann womöglich das Finanzministerium. Jedenfalls kenne ich niemanden, der es bisher geschafft hat und vom ÖPR ist ähnliches zu vernehmen.
Jipp, du darfst mich Exoten nennen, ich bekomme die Zulage schon seit 8 Jahren.
Und gerne darfst du uns Exotenhaufen nennen, da sowohl Anerkennung förderlicher Zeiten, als auch Zulagen für bewährt Kollegen bei uns gemacht werden.
Nicht grundsätzlich und nicht ohne Brimborium, aber es wird gemacht.

Alles eine Frage der Wertigkeit und der Kosten bzw. des Schadens, die mit dem fehlen der Personen entstehen.

sebbo83

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Antw:Zulage nach §16.5
« Antwort #22 am: 07.06.2024 12:40 »
Alles eine Frage der Wertigkeit und der Kosten bzw. des Schadens, die mit dem fehlen der Personen entstehen.
Alles eine Frage des Personals bei der PA, eine Frage der Willigkeit im Finanzministerium - inklusive Finanzminister:in - und damit in welchem Bundesland ich, du, er, sie, es arbeitet.

MoinMoin

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Antw:Zulage nach §16.5
« Antwort #23 am: 08.06.2024 08:49 »
Alles eine Frage der Wertigkeit und der Kosten bzw. des Schadens, die mit dem fehlen der Personen entstehen.
Alles eine Frage des Personals bei der PA, eine Frage der Willigkeit im Finanzministerium - inklusive Finanzminister:in - und damit in welchem Bundesland ich, du, er, sie, es arbeitet.
Natürlich muss der Beantragende eben auch entsprechende Material liefern.
Ein einfach3s, will mehr ist halt zu wenig, für die Verwaltung um freiwillig mehr Geld zu bezahlen.