Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
höherwertige Stelle, selber AG, anderes Ressort (Höhergruppierung?)
Märker:
--- Zitat von: McOldie am 01.06.2024 14:59 ---In der Regel erfolgt dieses im Wege der Versetzung und einer anschließenden Höhergruppierung mit allen Konsequenzen bei der Stufenzuordnung.
--- End quote ---
Das wäre doch der beste Weg. Wahrscheinlich kann man so auch einen früheren Wechsel vereinbaren, als es die Kündigungsfrist ergeben würde?
--- Zitat von: MoinMoin am 01.06.2024 15:19 ---Von welcher EG zu welcher EG?
Dir ist bewusst, dass wir keine Stufengleiche Höhergruppierung im TV-L haben?
--- End quote ---
Weiß ich und ich kenne auch die Stufenregelungen bei Höhergruppierungen sowie den Rechner https://hg-tvl.bplaced.net/
Bei 11 zu 13 bleibt soweit ich mich informiert habe die Stufe 5 erhalten.
MoinMoin:
--- Zitat von: Märker am 03.06.2024 09:08 ---
--- Zitat von: McOldie am 01.06.2024 14:59 ---In der Regel erfolgt dieses im Wege der Versetzung und einer anschließenden Höhergruppierung mit allen Konsequenzen bei der Stufenzuordnung.
--- End quote ---
Das wäre doch der beste Weg. Wahrscheinlich kann man so auch einen früheren Wechsel vereinbaren, als es die Kündigungsfrist ergeben würde?
--- End quote ---
Ja
Buero 72:
Lief bei mir über Änderungsvertrag, "Land XY, vertreten durch: ..." wurde geändert.
Meine Stufenlaufzeit und Urlaubstage wurden einfach umgebucht, nur das Zeitkonto musste ich ausgleichen. Ich bin wesentlich früher ins neue Büro gewechselt als ich lt. Kündigungsfrist hätte gehen dürfen, schon nach 3 statt 6 Monaten. Danach gab es dann die Höhergruppierung aufgrund der neu übertragenen Aufgaben.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version