TVV ehrenamtlicher Richter freistellung

Begonnen von Stadtwerke12345, 02.06.2024 14:02

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Stadtwerke12345

Hallo zusammen,

ich bin ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht und wollte gerne fragen ob diese Tage auch als bezahlte Freistellung im TVV gelten?

Glaube im TVÖD ist dies so gegeben oder?

:)

was_guckst_du

...normalerweise gibt es dazu Sonderurlaub und der Verdienstausfall wird ggfls. durch das Gericht beglichen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

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Ich werde unter Entgeltfortzahlung freigestellt, allerdings TV-L § 29
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Casa

Die Freistellung durch den AG ist verpflichtend, § 45 Abs. 1a S. 2 DRiG. Die Vergütung wird von der Justizkasse nach Maßgabe von § 15 ff. JVEG erstattet. In aller Regel erhält der AG die Entschädigung direkt, da auch SV-Beiträge enthalten sind, die der AG abführen muss (oder durch Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bereits abgeführt hat).

Sofern es keine Schichtzeiten gibt, ist der AN nur während der Kernarbeitszeit freizustellen. Auch nur für diese Zeit erfolgt eine Vergütung und Erstattung des Verdienstausfalls. Für weitere Zeiten gibt es wenigstens eine Zeitentschädigung. Zu diesem Absatz insgesamt BAG, Urteil vom 22. 1. 2009 – 6 AZR 78/08 (lexetius.com/2009,740).
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