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Berufung zum Wahlhelfer

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echtjetzt:
Guten Morgen liebe Mitforisten,

ich habe eine Frage zur Berufung als Wahlhelfer.

Meine Gemeinde hat mir heute, mit Schreiben vom 30.05.2024, also eine knappe Woche vor der Europawahl mitgeteilt, dass ich als Wahlhelfer berufen werde.

Mit der Übernahme des Ehrenamtes habe ich grundsätzlich kein Problem, das habe ich in der Vergangenheit getan und werde es auch in Zukunft wieder machen.

Konkret störe ich mich hier an der kurzen Vorbereitungszeit. Die Bestellung der übrigen Wahlhelfer ist bereits vor Wochen geschehen, ist hier vllt. jemandem bekannt, ob es Verwaltungsvorschriften, Gesetze oder Entscheidungen gibt, bis zu welchem Zeitpunkt die Berufung zum Wahlhelfer vor einer Wahl möglich ist?

Vielen Dank und viele Grüße

Philipp:
Afaik gibts dabei keine Fristen.
Man hat vermutlich mit ausreichend Vorlauf diejenigen angeschrieben die schon mal Helfer waren oder noch ein paar Personen zusätzlich (da nimmt man gerne auch neue MA, Azubis usw).
Vielleicht hat sich davon jemand abgemeldet warum auch immer (geplanter Eingriff, Krankschreibung etc.) so, dass jetzt Personen nachrücken müssen. Die schreibt man jetzt an.

Man schreibt niemanden vorher als "Reserve" an.

Wenn du Zeit hast, hilf doch.
Wozu braucht man viel Vorbereitungszeit? Als einfacher Wahlhelfer geht man hin, wird eingewiesen was man machen soll, macht das ein paar Stunden, zählt am Ende mit aus und fertig.
Wenn nicht gerade mehrere Wahlen aufeinanderfallen wird das auch ein kurzes Vergnügen.

Aus Erfahrung kann ich dir sagen: Lieber Wahllokal als Briefwahlhelfer. Letztere ging hier als Auszählung zuletzt bis nachts um zwei.

heike2106:
Ein Wahlvorsteher kann sogar am Wahltag selber noch irgendeinen xbeliebigen Bürger zum Wahlhelfer berufen.
Zb. Wenn ein Wahlhelfer wegen Krankheit ausfällt.

OrganisationsGuy:

--- Zitat von: heike2106 am 03.06.2024 10:08 ---Ein Wahlvorsteher kann sogar am Wahltag selber noch irgendeinen xbeliebigen Bürger zum Wahlhelfer berufen.
Zb. Wenn ein Wahlhelfer wegen Krankheit ausfällt.

--- End quote ---

Das Beispiel hatten wir auch mal in einem Wahllokal. Man sollte früh morgens nie der erste sein der ein Wahllokal betritt. Andernfalls könnte es sein, dass man es erst nach seiner spontanen Einteilung zur Schicht und anschließenden Auszählung wieder verlässt.

Saggse:

--- Zitat von: OrganisationsGuy am 03.06.2024 10:39 ---Das Beispiel hatten wir auch mal in einem Wahllokal. Man sollte früh morgens nie der erste sein der ein Wahllokal betritt. Andernfalls könnte es sein, dass man es erst nach seiner spontanen Einteilung zur Schicht und anschließenden Auszählung wieder verlässt.

--- End quote ---
Ich bin selbst regelmäßig Wahlvorsteher und dieses Vorgehen käme mir nie in den Sinn. Wenn ich früh jemanden spontan berufen muss, darf der spätestens 13 Uhr wieder gehen, um dann kurz vor 18:00 Uhr zur Auszählung wieder anzutreten. Niemand muss den kompletten Wahltag im Wahllokal verbringen - ich mache das schließlich auch nicht. Davon abgesehen gibt es keinen vernünftigen Grund, zwingend den ersten Wähler zu berufen, der das Wahllokal betritt, und bevor ich jemanden zwangsverpflichte, der darauf wirklich so überhaupt keinen Bock hat, schaue ich lieber, ob ich nicht vielleicht doch jemanden ran kriege, der sich über ein spontanes Taschengeld freut...

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