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Entgeltanspruch b. ständ. Vertretung höherwertiger Tätigkeit

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AndiS:
Hallo zusammen,
ich bitte um Hilfe und Rat bei folgendem Problem.
Ich Vertrete als E10 zwei E11 Kollegen. Nun wurde bei meiner damaligen Anfrage an die Personalabteilung bei welcher ich um die Höhergruppierung bat, mir mitgeteilt, dass die Kollegen auf Grund der höherwertigen Tätigkeit die sie ausüben, die E11 haben.
Wenn ich diese aber im Urlaub oder bei Krankheit vertrete dann führe ich diese Tätigkeit natürlich auch aus. (Seit 17 Jahren)
Nun will das Thema der Höhergruppierung erneut aufgreifen und bitte um Info eurerseits, ob ich rechtlich die Eingruppierung erreichen kann, oder ob sonst jemand ein Tipp hat.
Vielen Dank
Gruss Andi

MoinMoin:
Wer macht deine Tätigkeit, während du die E11 Tätigkeit der Vertretung machst?
Sind alle Arbeitsvorgänger der E11 Inhaber Tätigkeiten der EG11?
Sind alle deine AVs EG10?

Wie hoch ist, auf das Jahr betrachtet, der Anteil der EG11 Arbeitsvorgänge, die du vertritts.
Wenn du z.B. 30 Urlaubstage als VZ EG11 Vertritts, sind das bei einem 250 Tage Jahr
30/250 = also 12% EG11 Anteil.
Das ist dann noch nicht eingruppierungsrelevant.

clarion:
Andi Du brauchst eine Tätigkeitsbeschreibung mit Zeitanteilen, die auch die Vertretung abbilden. Dann kommt es darauf an, dass Du genug Zeitanteile mit E11 oder höher bewertete Tätigkeiten hast, um insgesamt eine E11 zu bekommen.

Fragmon:
Als Laie kann man sich es wie folgt vorstellen.

Gibst du deinen eigenen Arbeitsplatz für die Vertretung auf und machst nur noch die Aufgaben deiner Kollegin, dann spricht einiges für eine Zulage (da du das Aufgabenportfolio der E11 Tätigkeit vollständig übernimmst). Machst du die Aufgaben jedoch mit -Du bleibst an deinem Schreibtisch und schaust nur ab und zu in die Post deiner Kollegin und machst das dringliche- ist das eine Abwesenheitsvertretung ohne Anspruch auf Zulage, es sei denn es sind ausschließlich höherwertige Tätigkeiten, welche den Sprung von E10 zur E11 (Zeitanteil) ermöglichen.

MoinMoin:
Nein, wenn man 3wochen in Vollzeit den eg11 Kollegen komplett vertritt, ergibt sich daraus noch keine Zulage.
Erst wenn man eine vorübergehnde Übertragung von hT von einem Monat hat, gibt es die Zulage.

Hier wird aber diese Tätigkeit nicht vorübergehend für die Vertretungszeit übertragen.
Sondern man hat einen ARbeitsvorgang von eg11, die Vertretung, die wahrscheinlich nur 20% der jährlichen Arbeitszeit ausmacht und geht  deswegen leer aus, sofern man nicht woanders hT hat.

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