Autor Thema: Änderungsvertrag am Tag der Höherstufung  (Read 3026 times)

Krümel88

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Änderungsvertrag am Tag der Höherstufung
« am: 03.06.2024 17:33 »
Hallo,

Ich bräuchte einmal Hilfe. Folgender Sachverhalt:

Am 01.11.2023 habe ich eine neue Stelle angefangen. Zum Zeitpunkt befand ich mich in EG6 Stufe 3. Zum 01.06.2024 stand die Höherstufung in die 4 an. In Abstimmung mit unserem Personalamt habe ich eine interne Probezeit bekommen. In dieser Zeit habe ich eine Zulage zur 9a Stufe 3 bekommen. Aufgrund der anstehenden Höherstufung haben wir 7 Monate vereinbart (Ende 31.05.2024). Am Freitag habe ich nun meinen Arbeitsvertrag unterschrieben (dauerhafte Übertragung der höherwertigen Tätigkeit) und zu meinem Entsetzen wurde ich in EG9a Stufe 3 (Laufzeitbeginn 01.11.2023) eingruppiert. Ich beginne nun wegen einem Tag die stufenlaufzeit von vorne. Ist das wirklich so korrekt?

SiegVibe

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Antw:Änderungsvertrag am Tag der Höherstufung
« Antwort #1 am: 03.06.2024 18:02 »
Jupp, ist aufgrund der Protokollerklärung zu § 17 Abs. 4 TVöD korrekt. Es wird aufgrund der dauerhaften Übertragung im unmittelbaren Anschluss an die vorübergehend ausgeübte Tätigkeit auf den Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung abgestellt.

MoinMoin

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Antw:Änderungsvertrag am Tag der Höherstufung
« Antwort #2 am: 03.06.2024 18:58 »
Ich beginne nun wegen einem Tag die stufenlaufzeit von vorne. Ist das wirklich so korrekt?
Nein, selbst wenn du noch einen Monat länger die "interne Probezeit" Probezeit gemacht hättest und deswegen die Tätigkeiten nur vorübergehend übertragen (inkl. Zulage) bekommen hättest würdest du bei direkter dauerhaften Übertragung  auf den 1.11. und Stufe 3 Fallen.

Musst dich also nicht wegen des Tages ärgern.
Sondern dass du den Änderungsvertrag unterschrieben hast und nicht einer Änderung der auszuübenden Tätigkeiten frühestens zum 15.6. also mit einer kleinen Pause zwischen der vorübergehenden Übertragung und der dauerhaften.

Krümel88

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Antw:Änderungsvertrag am Tag der Höherstufung
« Antwort #3 am: 03.06.2024 19:24 »
Wenn die Probezeit aber einen Monat länger gewesen wäre, dann wäre ich lt. Protokollerklärung in EG6 Stufe 4 +Zulagen aufgestiegen. Nach der dauerhaften Übertragung hätte ich zwar EG9a Stufe 3 bekommen, aber mit Zulage bis zum vorherigen Entgelt. Oder verstehe ich das völlig falsch?

MoinMoin

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Antw:Änderungsvertrag am Tag der Höherstufung
« Antwort #4 am: 04.06.2024 07:07 »
Ja, wüsste nicht wo das so geregelt wäre.
Du hättest dann im letztem Monaten der vorübergehenden Übertragung eine Zulage zur 9as4 bekommen und würdest dann bei direkten dauerhaften Übertragung keine Zulage mehr erhalten und die HG würde ab 1.11. laufen, also die Stufe 3

SiegVibe

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Antw:Änderungsvertrag am Tag der Höherstufung
« Antwort #5 am: 04.06.2024 12:56 »
Ja, wüsste nicht wo das so geregelt wäre.

Es gibt die folgende Besitzstandsregelung in der bereits genannten Protokollerklärung:
Zitat
Unterschreitet bei Höhergruppierungen nach Satz 1 das Tabellenentgelt nach § 17 Abs. 4 S. 4 die Summe aus dem Tabellenentgelt und dem Zulagenbetrag nach § 14 Abs. 3, die der Beschäftigte am Tag vor der Höhergruppierung erhalten hat, erhält der Beschäftigte dieses Entgelt solange, bis das Tabellenentgelt nach § 17 Abs. 4 S. 4 dieses Entgelt erreicht oder übersteigt.

Findet eine Stufensteigerung innerhalb der Zeit der vorübergehenden Übertragung statt, erhält der Mitarbeiter somit das bereits erreichte Entgelt. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter dieses Entgelt mindestens einen Tag im Laufe der vorübergehenden Übertragung beanspruchen konnte.

Wenn die Probezeit aber einen Monat länger gewesen wäre, dann wäre ich lt. Protokollerklärung in EG6 Stufe 4 +Zulagen aufgestiegen. Nach der dauerhaften Übertragung hätte ich zwar EG9a Stufe 3 bekommen, aber mit Zulage bis zum vorherigen Entgelt. Oder verstehe ich das völlig falsch?

Da die Stufe 4 der EG 6 nicht innerhalb der vorübergehenden Übertragung erreicht wurde, ist die Besitzstandsregelung nicht auf deinen Fall anwendbar. Das ist leider richtig.