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Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?

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Beamter:
Du benötigst zwei Dinge laut Ausschreibung:

1. “nachweisliche Qualifikation“ (diese bezieht sich auf den vorausgehenden Text des entsprechenden Absatzes) und
2. mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung.

Die zwei Punkte zusammengenommen sind quasi ein Behelfsweg für den Quereinstieg ohne entsprechendes Studium, wie im ersten Absatz gefordert.

Arbeitet die Behörde sauber und Du erfüllst eine dieser Voraussetzungen nicht, erhältst Du im System bereits direkt eine Absage, da Du das zwingende Anforderungsprofil nicht erfüllst. Sonst ist das Verfahren rechtlich nicht korrekt (Konkurrentenklage).

Gleiches gilt für die Personalvertretung, wenn sie im Rahmen der Vorauswahl ordentlich arbeitet.

Dir kann das grundsätzlich egal sein. Aussicht aber eher wolkig regnerisch.

clarion:
Wenn Nerostar der einzige Bewerber wäre, wäre keine Konkurrentenklage zu befürchten.  Da könnte höchstens der PR das Verfahren stoppen.

MoinMoin:

--- Zitat von: clarion am 04.06.2024 06:44 ---Wenn Nerostar der einzige Bewerber wäre, wäre keine Konkurrentenklage zu befürchten. 

--- End quote ---
Ist dem so?
Wenn ein Bewerber mit identischer Voraussetzung, der sich korrekterweise nicht beworben hat mitbekommt, dass da jemand hintenrum eingestellt werden soll, dann könnte der doch klagen.

Aber umgekehrt: Konkurrentenklage im Angestelltenbereich ist für mich fast schon ein Märchen.

Hat da jemand Erfahrung mit, dass so etwas schon mal erfolgreich gemacht wurde?

Ich habe immer den Eindruck, dass die Beamten davor zittern und diese Angst auf die Angestellten projizieren.

Nerostar:
Habe ein nettes Gespräch mit dem fachlichen Ansprechpartner geführt.
Er meinte, dass ich mich gerne bewerben soll, das letzte Wort hat aber natürlich das Personalamt.
Ungeachtet dessen solle ich meine Bewerbung ausführlich begründen und meine Fähigkeiten aufzeigen, um nicht automatisch aussortiert zu werden.

Na mal schauen.  :)

Beamter:

--- Zitat von: clarion am 04.06.2024 06:44 ---Wenn Nerostar der einzige Bewerber wäre, wäre keine Konkurrentenklage zu befürchten.  Da könnte höchstens der PR das Verfahren stoppen.

--- End quote ---


Nein, eben nicht. Dann kann jemand mit gleicher Qualifikation klagen. Also aufheben und mit geänderten Bewerberkreis ausschreiben.

Edit
MoinMoin war mit seiner fachlichen Expertise schneller.

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