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Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?

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Marie Kreutz:
Wir stellen demnächst einen gelernter Handwerker, der seit Jahren IT-Arbeiten mit Befugnis über ne handvoll Leute hatte, mit E 10/ Stufe 5 ein! Ein regionales Unternehmen, dass dt.weit agiert und bekannt ist und Mitarbeiter im fünfstelligen Bereich hat, hat ihm ein 1A-Zeugnis ausgestellt. Im Vorstellungsgespräch hat er sich super verkauft. So kann es gehen im verstaubten öffentlichen Dienst!

MoinMoin:

--- Zitat von: Marie Kreutz am 12.06.2024 20:47 ---Wir stellen demnächst einen gelernter Handwerker, der seit Jahren IT-Arbeiten mit Befugnis über ne handvoll Leute hatte, mit E 10/ Stufe 5 ein! Ein regionales Unternehmen, dass dt.weit agiert und bekannt ist und Mitarbeiter im fünfstelligen Bereich hat, hat ihm ein 1A-Zeugnis ausgestellt. Im Vorstellungsgespräch hat er sich super verkauft. So kann es gehen im verstaubten öffentlichen Dienst!

--- End quote ---
Mist, da erwächst uns eine Konkurrenz, hoffentlich seit ihr nicht in Niedersachsen.

Aber schön, dass es auch anderswo, nachdenkende Personaler gibt, die sich am aktuellem Markt orientieren und nicht im Vor vor gestern leben.

Johann:
Aber wäre es nicht sowieso grundsätzlich denkbar, dass jemand, der die Voraussetzungen in der Person nicht erfüllt einfach eine EG niedriger bekommt und trotzdem eingestellt werden kann? Und wenn er dann die Voraussetzungen erfüllt, weil er beispielsweise die ursprünglich geforderten 3 Jahre Berufserfahrung dann im Job gesammelt oder ein vorausgesetztes Studium erfolgreich abgeschlossen hat, höhergruppiert wird?

Ich bin der Meinung das mal irgendwo gelesen zu haben.

Edit: Grammatikfehler behoben.

SamFisher:
Natürlich ist das tariflich möglich.

Dafür braucht es im Personalwesen aber zwei Dinge: Wissen und Wollen.

Eines von beide fehlt meist.

Bei meinem letzten Wechsel habe ich genau darauf geachtet: Man wollte mich haben und hat dann tariflich alle Register gezogen. Das ist aber leider oft nicht die Regel.

MoinMoin:

--- Zitat von: Johann am 13.06.2024 08:21 ---Aber wäre es nicht sowieso grundsätzlich denkbar, dass jemand, der die Voraussetzungen in der Person nicht erfüllt einfach eine EG niedriger bekommt und trotzdem eingestellt werden kann? Und wenn er dann die Voraussetzungen erfüllt, weil er beispielsweise die ursprünglich geforderten 3 Jahre Berufserfahrung dann im Job gesammelt oder ein vorausgesetztes Studium erfolgreich abgeschlossen hat, höhergruppiert wird?

--- End quote ---
Korrekt, man kann tariflich auch einen Schulabbrecher mit EG15 Tätigkeiten übertragen, er wird dann idR in die EG14  und kann dann irgendwann mal ein sonstiger Beschäftigter werden.

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