Hallo,
ist es zulässig, einen Bewerber in Stellenbesetzungsverfahren (TVL - IT Bereich in einer Landesbehörde) zu berücksichtigen, wenn dieser zwar keinerlei Ausbildung oder Studium, jedoch genügend Erfahrung im IT Bereich vorweisen kann?
Gibt es hier offizielle Ausnahmen?
Ja, du darfst sogar einen Analphabeten berücksichtigen.
Tariflich darf dieser sogar Tätigkeiten der EG15 übertragen bekommen.
Aber du darfst niemanden berücksichtigen, der nicht die in der Ausschreibung geforderteren Voraussetzungen erfüllt.
Also muss man den beamten und Personaler ein hämmern, dass sie in den Ausschreibungen für Mangelberufe immer nur ein
Wünschenswert sind eine Ausbildung/Studium .... und kein
Voraussetzung ist....
schreiben.
Haben jemanden ohne Ausbildung neulich als ITler eingestellt, der hat halt seit 25 Jahren das gemacht was wir brauchen.