Autor Thema: Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?  (Read 6828 times)

Nerostar

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Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« am: 03.06.2024 17:46 »
Hallo,

ist es zulässig, einen Bewerber in Stellenbesetzungsverfahren (TVL - IT Bereich in einer Landesbehörde) zu berücksichtigen, wenn dieser zwar keinerlei Ausbildung oder Studium, jedoch genügend Erfahrung im IT Bereich vorweisen kann?

Gibt es hier offizielle Ausnahmen?

SamFisher

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #1 am: 03.06.2024 18:26 »
Das kommt darauf an, wie die Stellenausschreibung formuliert ist. Ist sie offen genug formuliert, kann man auch die ungelernte Küchenhilfe zulassen.

Aber an die Formalkriterien ist die ausschreibende Stelle gebunden.

Darum verstehe ich auch nie, warum man ausgerechnet in der IT den Bewerberkreis künstlich verkleinert.

Dann hilft im Notfall nur, die Ausscheibung zurückzuziehen und noch mal neu und offener auszuschreiben.

MoinMoin

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #2 am: 03.06.2024 18:43 »
Hallo,

ist es zulässig, einen Bewerber in Stellenbesetzungsverfahren (TVL - IT Bereich in einer Landesbehörde) zu berücksichtigen, wenn dieser zwar keinerlei Ausbildung oder Studium, jedoch genügend Erfahrung im IT Bereich vorweisen kann?

Gibt es hier offizielle Ausnahmen?
Ja, du darfst sogar einen Analphabeten berücksichtigen.
Tariflich darf dieser sogar Tätigkeiten der EG15 übertragen bekommen.

Aber du darfst niemanden berücksichtigen, der nicht die in der Ausschreibung geforderteren Voraussetzungen erfüllt.

Also muss man den beamten und Personaler ein hämmern, dass sie in den Ausschreibungen für Mangelberufe immer nur ein
Wünschenswert sind eine Ausbildung/Studium .... und kein Voraussetzung ist....
schreiben.

Haben jemanden ohne Ausbildung neulich als ITler eingestellt, der hat halt seit 25 Jahren das gemacht was wir brauchen.

Nerostar

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #3 am: 03.06.2024 19:35 »
Danke für die Antworten.

Genauer Wortlaut der Stellenausschreibung als Zitat:

Zitat
formale Anforderungen:

Beschäftigte mit technischer Ausbildung (Bachelor, Diplom) in der Fachrichtung technische Informatik, Nachrichtentechnik oder Elektrotechnik.

Die Ausschreibung richtete sich auch an Bewerberinnen und Bewerber mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in der Fachrichtung technische Informatik, Nachrichtentechnik oder Elektrotechnik (mit nachweislichen Qualifikationen) mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung.

Also gehe ich davon aus, dass ich bei einer Bewerbung automatisch aussortiert werde, selbst wenn ich der einzige Bewerber sein sollte(?).

SamFisher

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #4 am: 03.06.2024 19:38 »
Hier sollte eigentlich nur Leute aussortiert werden, ich nichts mit IT am Hut haben.

Wer aber schon mind. 3 Erfahrung in der IT mitbringt, dürfte ins Verfahren kommen.

Nerostar

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #5 am: 03.06.2024 19:58 »
Hier sollte eigentlich nur Leute aussortiert werden, ich nichts mit IT am Hut haben.

Wer aber schon mind. 3 Erfahrung in der IT mitbringt, dürfte ins Verfahren kommen.

Die geforderten fachlichen Voraussetzungen erfülle ich sogar vollumfänglich, da ich mich schon seit meiner Jugend, also über 15 Jahre mit sämtlichen IT spezifischen Themen beschäftigt habe und ich mit den geforderten Kenntnissen bestens vertraut bin.
Kurzum und plump gesagt: All das was hinsichtlich der Kenntnisse und Fähigkeiten beschrieben wurde, kann ich.

Ich kann allerdings keine 3 Jahre Berufserfahrung vorweisen. Und somit dürfte das wahrscheinlich schwierig werden.

NelsonMuntz

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #6 am: 03.06.2024 21:13 »
Ohne offizielle Qualifikation und ohne einschlägige Berufserfahrung ist das schon schwierig.

Aber: In der Regel stehen da doch auch Kontaktdaten für weitere Infos in der Ausschreibung. Ruf halt einfach mal an und frag kurz nach.


Tippey94

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #7 am: 03.06.2024 21:16 »
Gibt es einen fachlichen Ansprechpartner bei der Ausschreibung, dem du eine E-Mail schicken oder anrufen kannst, um zu fragen, ob du die entsprechenden Kriterien erfüllst? Dann würde ich das versuchen.

Nerostar

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #8 am: 03.06.2024 21:18 »
Ja, es ist ein Ansprechpartner benannt. Ich werde da morgen einfach mal anrufen.
Vielleicht besteht ja eine Chance, bewerben kostet ja heutzutage zum Glück nichts mehr.
Und in aller Regel hat man ja auch nichts zu verlieren.  :)

SamFisher

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #9 am: 03.06.2024 21:35 »
Mein persönlicher Tipp: Auf jeden Fall bewerben.

Denn nur so kann man sich als interessanter Kandidat überhaupt ins Spiel bringen. Und wenn die Dienststelle will, dann finden sie auch danach auch eine Lösung.

Ich war als Nichstudierter schon mal in einem Verfahren für eine E15 stelle, obwohl ich die Master-Kriterien nicht erfüllt haben. Aber man wollte micn trotzdem kennenlernen. Selbst wenn es nicht klappt, das ist ein Push fürs Selbstbewusstsein.

Beamter

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #10 am: 03.06.2024 22:52 »
Du benötigst zwei Dinge laut Ausschreibung:

1. “nachweisliche Qualifikation“ (diese bezieht sich auf den vorausgehenden Text des entsprechenden Absatzes) und
2. mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung.

Die zwei Punkte zusammengenommen sind quasi ein Behelfsweg für den Quereinstieg ohne entsprechendes Studium, wie im ersten Absatz gefordert.

Arbeitet die Behörde sauber und Du erfüllst eine dieser Voraussetzungen nicht, erhältst Du im System bereits direkt eine Absage, da Du das zwingende Anforderungsprofil nicht erfüllst. Sonst ist das Verfahren rechtlich nicht korrekt (Konkurrentenklage).

Gleiches gilt für die Personalvertretung, wenn sie im Rahmen der Vorauswahl ordentlich arbeitet.

Dir kann das grundsätzlich egal sein. Aussicht aber eher wolkig regnerisch.
« Last Edit: 03.06.2024 23:01 von Beamter »

clarion

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #11 am: 04.06.2024 06:44 »
Wenn Nerostar der einzige Bewerber wäre, wäre keine Konkurrentenklage zu befürchten.  Da könnte höchstens der PR das Verfahren stoppen.

MoinMoin

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #12 am: 04.06.2024 06:58 »
Wenn Nerostar der einzige Bewerber wäre, wäre keine Konkurrentenklage zu befürchten. 
Ist dem so?
Wenn ein Bewerber mit identischer Voraussetzung, der sich korrekterweise nicht beworben hat mitbekommt, dass da jemand hintenrum eingestellt werden soll, dann könnte der doch klagen.

Aber umgekehrt: Konkurrentenklage im Angestelltenbereich ist für mich fast schon ein Märchen.

Hat da jemand Erfahrung mit, dass so etwas schon mal erfolgreich gemacht wurde?

Ich habe immer den Eindruck, dass die Beamten davor zittern und diese Angst auf die Angestellten projizieren.

Nerostar

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #13 am: 04.06.2024 08:59 »
Habe ein nettes Gespräch mit dem fachlichen Ansprechpartner geführt.
Er meinte, dass ich mich gerne bewerben soll, das letzte Wort hat aber natürlich das Personalamt.
Ungeachtet dessen solle ich meine Bewerbung ausführlich begründen und meine Fähigkeiten aufzeigen, um nicht automatisch aussortiert zu werden.

Na mal schauen.  :)

Beamter

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #14 am: 04.06.2024 19:52 »
Wenn Nerostar der einzige Bewerber wäre, wäre keine Konkurrentenklage zu befürchten.  Da könnte höchstens der PR das Verfahren stoppen.


Nein, eben nicht. Dann kann jemand mit gleicher Qualifikation klagen. Also aufheben und mit geänderten Bewerberkreis ausschreiben.

Edit
MoinMoin war mit seiner fachlichen Expertise schneller.